Aufbewahrungsfristen hier!
- Kosock
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#600
by Kosock
Aufbewahrungsfristen hier! was created by Kosock
Die Frage nach Aufbewahrungsfristen wird immer wieder von Qualitätern gestellt. Die Fristen ergeben sich aus dem HGB.
Weitere Informationen stelle ich gerne auf Wunsch zur Verfügung. Bitte dann unter meiner eMail- Adresse melden.
MfG B. Kosock
Weitere Informationen stelle ich gerne auf Wunsch zur Verfügung. Bitte dann unter meiner eMail- Adresse melden.
MfG B. Kosock
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- Michaela Burch
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#730
by Michaela Burch
Replied by Michaela Burch on topic Re: Aufbewahrungsfristen hier!
: Die Frage nach Aufbewahrungsfristen wird immer wieder von Qualitätern gestellt. Die Fristen ergeben sich aus dem HGB.
: Weitere Informationen stelle ich gerne auf Wunsch zur Verfügung. Bitte dann unter meiner eMail- Adresse melden.
: MfG B. Kosock
Sehr geehrte Frau Kosock,
bitte übersenden Sie mir die aktuellen Aufbewahrungsfristen. Falls Ihnen weitere Informationen vorliegen, so wäre ich auch darüber sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Burch
: Weitere Informationen stelle ich gerne auf Wunsch zur Verfügung. Bitte dann unter meiner eMail- Adresse melden.
: MfG B. Kosock
Sehr geehrte Frau Kosock,
bitte übersenden Sie mir die aktuellen Aufbewahrungsfristen. Falls Ihnen weitere Informationen vorliegen, so wäre ich auch darüber sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela Burch
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- Joachim Bäßmann
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#733
by Joachim Bäßmann
Replied by Joachim Bäßmann on topic Re: Aufbewahrungsfristen hier!
Wenn die Eingangsrechnungen mit den Eingangslieferscheinen abgeglichen werden, dieses auch auf den Rechnungen vermerkt wird und die Sachliche Richtigkeit des Vorganges bescheinigt wird, bin ich dann immer noch verpflichtet, die Lieferscheine 10 Jahre Aufzubewahren? Und wenn ja, wie muß die Aufbewahrung erfolgen, damit später eine Zuordnung zu den Rechnungen gewährleistet werden kann, bzw. die vollständigkeit der Lieferscheine gewährt ist?
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- Jürgen Sanders
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#766
by Jürgen Sanders
Replied by Jürgen Sanders on topic Re: Aufbewahrungsfristen hier!
: Wenn die Eingangsrechnungen mit den Eingangslieferscheinen abgeglichen werden, dieses auch auf den Rechnungen vermerkt wird und die Sachliche Richtigkeit des Vorganges bescheinigt wird, bin ich dann immer noch verpflichtet, die Lieferscheine 10 Jahre Aufzubewahren? Und wenn ja, wie muß die Aufbewahrung erfolgen, damit später eine Zuordnung zu den Rechnungen gewährleistet werden kann, bzw. die vollständigkeit der Lieferscheine gewährt ist?
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- Ulrike Bittner
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#788
by Ulrike Bittner
Replied by Ulrike Bittner on topic Re: Aufbewahrungsfristen hier!
Hallo,
ich bin so eine Qualitäterin. Meine Frage: wir haben in unserem Verband Kindertagesstätten und einen Sozialdienst. Wie lange müssen Anmeldebögen der Kinder und Pflegedokumentationen der alten Menschen aufbewahrt werden? Ich finde immer nur Aufbewahrungsfristen zu Personalangelegenheiten und Buchhaltung. Kann mir jemand helfen, denn unser Archiv platzt aus allen Nähten und wir müssen Platz schaffen. Liebe Grüße Ulrike
ich bin so eine Qualitäterin. Meine Frage: wir haben in unserem Verband Kindertagesstätten und einen Sozialdienst. Wie lange müssen Anmeldebögen der Kinder und Pflegedokumentationen der alten Menschen aufbewahrt werden? Ich finde immer nur Aufbewahrungsfristen zu Personalangelegenheiten und Buchhaltung. Kann mir jemand helfen, denn unser Archiv platzt aus allen Nähten und wir müssen Platz schaffen. Liebe Grüße Ulrike
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- Rampl Josef
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#794
by Rampl Josef
Replied by Rampl Josef on topic Re: Aufbewahrungsfristen hier!
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir dir Frage beantworten, in
welchem Jahr die Aufbewahrungspflicht
laut HGB _ 257 für Belege von 6 auf 10 Jahre
erhöht wurde?
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Josef Rampl
können Sie mir dir Frage beantworten, in
welchem Jahr die Aufbewahrungspflicht
laut HGB _ 257 für Belege von 6 auf 10 Jahre
erhöht wurde?
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Josef Rampl
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