Waage in die Prüfmittelkartei aufnehmen?

  • andy
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#4777 by andy
Hallo,
wir haben 2 Waagen bei uns in der Firma.
Ich bin der Prüfmittelbeauftragte,muss ich die Waagen
in meine Prüfmittelsoftware mitaufnehmen?
Eichen darf ich die ja sowieso nicht, und in meiner Software würde dann ja auch nur stehen wann sie geeicht wurde und wann die nächste Eichung ansteht.
Kann man nicht ein gewicht nehmen zur überprüfung ob die Waage noch richtig anzeigt?
Und dieses Gewicht zum eichen einsenden?
Eine benutzen wir zur bestimmung der Stückzahl im Behälter, und die andere als Einzelgewichts bestimmung.
Bin mir da nicht sicher



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  • Andy
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#4779 by Andy
Hallo,
ich würde die Waagen in meine Prüfmittelsoftware mit aufnehmen mit dem Vermerk externe Überwachung vom Eichamt.
Warum willst du die Waage mit einem Gewicht überprüfen?
Das Eichamt kommt alle 3 Jahre das reicht.
Zusätzliche Überwachung sind kein muss, weil die Eichung vom Gesetzt her über die Prüfmittelüberwachung steht.
Also, Waagen mit aufnehmen mit dem Verweis "externe Prüfung vom Eichamt. Ist auch für dich wichtig, weil die periodische Überprüfung bei dir liegt. D.h., das Eichamt wird sich bei dir nicht melden, So meine Erfahrung.
Gruß Andy



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  • andy
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#4780 by andy
Danke
Gewicht überprüfen, meine ich einmal die Woche mit einem geeichten Gewicht überprüfen, ob die Waage noch genau anzeigt, so quasi wöchentliche verifizierung.
oder brauche ich das nicht?
die garantieren mir eine eichung, aber nicht ob es in 2-3 monaten noch richtig anzeigt oder nicht?



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  • Norbert S.
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#4781 by Norbert S.
Replied by Norbert S. on topic Waage in die Prüfmittelkartei aufnehmen?
Es kommt darauf an, zuwas die Waage benützt wird.
Wird damit Ware gewogen, die dem Kund dann in Rechnung gestellt wird?
Oder gibts es andere Q-Relevante Dinge , die damit bestimmt werden?
Oder wird die Waage nur zur internen Überprüfung verwendet?
Bei der Stückzahlsbestimmung wäre ich schon vorsichtig!
Wir haben einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller, der kommt jedes Jahr. Er hat auch die Berechtigung die Waage zu eichen.
Frag da mal an.
Gruß
Norbert S.
: Hallo,
: wir haben 2 Waagen bei uns in der Firma.
: Ich bin der Prüfmittelbeauftragte,muss ich die Waagen
: in meine Prüfmittelsoftware mitaufnehmen?
: Eichen darf ich die ja sowieso nicht, und in meiner Software würde dann ja auch nur stehen wann sie geeicht wurde und wann die nächste Eichung ansteht.
: Kann man nicht ein gewicht nehmen zur überprüfung ob die Waage noch richtig anzeigt?
: Und dieses Gewicht zum eichen einsenden?
: Eine benutzen wir zur bestimmung der Stückzahl im Behälter, und die andere als Einzelgewichts bestimmung.
: Bin mir da nicht sicher




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  • oj
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#4785 by oj
Hallo,
eine regelmäßige Prüfung ist nicht verkehrt. Um welche Waagen handelt es sich eigentlich? Denn entscheidend ist der Aufbau der Waage.
MfG OJ



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  • ulrich kohnle
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#4786 by ulrich kohnle
Replied by ulrich kohnle on topic so machen wir das!
alle unsere Analysenwaagen werden 1mal jährlich vom Firmenkundendienst kalibriert. Dafür gibts ein Zertifikat mit Rückführung auf ein Normal und berechneter Meßunsicherheit.
Alle Monat werden die Waagen intern vom Personal mit zwei geeichten Gewichten verifiziert. Liegt eine Waage ausserhalb der vorgegebenen Grenzen wird der Kundendienst geholt.
Nur auf die dreijährige Nacheichung würde ich mich nicht verlassen wollen
gruss
uli kohnle



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