Beaufragtenwesen
- Guido
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#5905
by Guido
Beaufragtenwesen was created by Guido
Hallo zusammen!
Kann mir jemand verraten, welche Beauftragten ich in einem Unternehmen, welches auch mit Gefahrstoffen handelt, benötige (sowowl aus Qualität- und Umwelt-, als auch aus Sicherheitsaspekten) und welche dieser Beauftragten ich extern auslagern kann?
Vielen Dank und beste Grüße!
PS.: Super Forum
Kann mir jemand verraten, welche Beauftragten ich in einem Unternehmen, welches auch mit Gefahrstoffen handelt, benötige (sowowl aus Qualität- und Umwelt-, als auch aus Sicherheitsaspekten) und welche dieser Beauftragten ich extern auslagern kann?
Vielen Dank und beste Grüße!
PS.: Super Forum
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- Guido
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#5906
by Guido
Replied by Guido on topic Re: Beauftragtenwesen
Meinte natürlich Beauftragtenwesen....vielleicht hat ja auch jemand Übersichten, welche Beauftragten benötigt werden, inkl. kurzer Tätigkeitsbeschreibungen!
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- Frank R.
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#5907
by Frank R.
Replied by Frank R. on topic Re: Beaufragtenwesen
Hallo Guido,
schau_ mal hier:
www.krefeld.ihk.de/de/innovation_umwelt/...riebsbeauftragte.htm
Gruß
Frank
schau_ mal hier:
www.krefeld.ihk.de/de/innovation_umwelt/...riebsbeauftragte.htm
Gruß
Frank
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- Guido
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#5910
by Guido
Replied by Guido on topic Re: Beaufragtenwesen
Danke schön
: Hallo Guido,
: schau_ mal hier:
: www.krefeld.ihk.de/de/innovation_umwelt/...riebsbeauftragte.htm
: Gruß
: Frank
: Hallo Guido,
: schau_ mal hier:
: www.krefeld.ihk.de/de/innovation_umwelt/...riebsbeauftragte.htm
: Gruß
: Frank
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- Vivian
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#5925
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Beaufragtenwesen
Hallo Guido,
Du musst erst einmal checken, welche Gesetze in eurem Unternehmen greifen.
Die Bedingungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten findest du hier:
Abfallbeauftragter - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Immissionschutzbeauftragter - Immissionsschutzgesetz
Gewässerschutzbeauftragter - Wasserhaushaltsgesetz
Gefahrstoffbeauftragter - bin mir nicht ganz sicher - Gefahrstoffverordnung, Chemikaliengesetz
Einen Arbeitsschutzbeauftragten müsst ihr sowieso haben.
In den Gesetzen findest du die vorgeschriebenen Randbedingungen,nach welchen ihr verpflichtet seid, entsprechende Beauftragte zu berufen.
Die Pflichten, Aufgaben und Rechte, Kündigungsschutz und erforderliche Ausbildung des Beauftragten sind gesetzlich vorgeschrieben.
Prizipiell ist kein zusätzlicher Qualitäts- oder Umweltmanagmentbeauftragter gesetzlich gefordert - privatwirtschaftliche Systeme.
Zur Auslagerung kann ich spontan leider keine verlässliche Auskunft geben.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen
Vivian
Du musst erst einmal checken, welche Gesetze in eurem Unternehmen greifen.
Die Bedingungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten findest du hier:
Abfallbeauftragter - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Immissionschutzbeauftragter - Immissionsschutzgesetz
Gewässerschutzbeauftragter - Wasserhaushaltsgesetz
Gefahrstoffbeauftragter - bin mir nicht ganz sicher - Gefahrstoffverordnung, Chemikaliengesetz
Einen Arbeitsschutzbeauftragten müsst ihr sowieso haben.
In den Gesetzen findest du die vorgeschriebenen Randbedingungen,nach welchen ihr verpflichtet seid, entsprechende Beauftragte zu berufen.
Die Pflichten, Aufgaben und Rechte, Kündigungsschutz und erforderliche Ausbildung des Beauftragten sind gesetzlich vorgeschrieben.
Prizipiell ist kein zusätzlicher Qualitäts- oder Umweltmanagmentbeauftragter gesetzlich gefordert - privatwirtschaftliche Systeme.
Zur Auslagerung kann ich spontan leider keine verlässliche Auskunft geben.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen
Vivian
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- Guido
- Topic Author
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#5928
by Guido
Replied by Guido on topic Beaufragtenwesen
Hallo Vivian!
Vielen Dank für deine Info...habe mich auch selber ein bisschen schlau gemacht und was kommt raus, der Kunde, welchen ich betreue, benötigt ganze 14 unterschiedliche Beauftragte. Werde jetzt auch eine Präsentation zu dem Thema erstellen und alle möglichen Beauftragten darin vorstellen. Bei Interesse einfach melden (kann aber Januar 04 werden)
Guido
: Hallo Guido,
: Du musst erst einmal checken, welche Gesetze in eurem Unternehmen greifen.
: Die Bedingungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten findest du hier:
: Abfallbeauftragter - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
: Immissionschutzbeauftragter - Immissionsschutzgesetz
: Gewässerschutzbeauftragter - Wasserhaushaltsgesetz
: Gefahrstoffbeauftragter - bin mir nicht ganz sicher - Gefahrstoffverordnung, Chemikaliengesetz
: Einen Arbeitsschutzbeauftragten müsst ihr sowieso haben.
: In den Gesetzen findest du die vorgeschriebenen Randbedingungen,nach welchen ihr verpflichtet seid, entsprechende Beauftragte zu berufen.
: Die Pflichten, Aufgaben und Rechte, Kündigungsschutz und erforderliche Ausbildung des Beauftragten sind gesetzlich vorgeschrieben.
: Prizipiell ist kein zusätzlicher Qualitäts- oder Umweltmanagmentbeauftragter gesetzlich gefordert - privatwirtschaftliche Systeme.
: Zur Auslagerung kann ich spontan leider keine verlässliche Auskunft geben.
: Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen
:
: Vivian
Vielen Dank für deine Info...habe mich auch selber ein bisschen schlau gemacht und was kommt raus, der Kunde, welchen ich betreue, benötigt ganze 14 unterschiedliche Beauftragte. Werde jetzt auch eine Präsentation zu dem Thema erstellen und alle möglichen Beauftragten darin vorstellen. Bei Interesse einfach melden (kann aber Januar 04 werden)
Guido
: Hallo Guido,
: Du musst erst einmal checken, welche Gesetze in eurem Unternehmen greifen.
: Die Bedingungen für die gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten findest du hier:
: Abfallbeauftragter - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
: Immissionschutzbeauftragter - Immissionsschutzgesetz
: Gewässerschutzbeauftragter - Wasserhaushaltsgesetz
: Gefahrstoffbeauftragter - bin mir nicht ganz sicher - Gefahrstoffverordnung, Chemikaliengesetz
: Einen Arbeitsschutzbeauftragten müsst ihr sowieso haben.
: In den Gesetzen findest du die vorgeschriebenen Randbedingungen,nach welchen ihr verpflichtet seid, entsprechende Beauftragte zu berufen.
: Die Pflichten, Aufgaben und Rechte, Kündigungsschutz und erforderliche Ausbildung des Beauftragten sind gesetzlich vorgeschrieben.
: Prizipiell ist kein zusätzlicher Qualitäts- oder Umweltmanagmentbeauftragter gesetzlich gefordert - privatwirtschaftliche Systeme.
: Zur Auslagerung kann ich spontan leider keine verlässliche Auskunft geben.
: Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen
:
: Vivian
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