Gehört IT nicht zum QM?
- Tim Gerdes
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#7282
by Tim Gerdes
Replied by Tim Gerdes on topic Re: Gehört IT nicht zum QM?
Hallo Martin,
naja, also die Patches gab es ja. Insofern wäre der Sofwarehersteller, wenn überhaupt, nur bis zu den Fällen haftbar zu machen, die eintraten bevor das Patch zum Download bereitstand.
Grüße,
Tim
naja, also die Patches gab es ja. Insofern wäre der Sofwarehersteller, wenn überhaupt, nur bis zu den Fällen haftbar zu machen, die eintraten bevor das Patch zum Download bereitstand.
Grüße,
Tim
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#7284
by Tim Gerdes
Replied by Tim Gerdes on topic Gehört IT nicht zum QM?
Hallo Oliver
"das hiese, er würde sein restliches Leben auf max. Sozialhilfeniveau leben"
Richtig. Das würde er. Wir leben in einer freiheitlich demokraischen Gesellschaft wo es den BürgerInnen zumutbar sein muss, für die Konsequenzen ihres Handelns gerade zu stehen.
"Bedenke, Mörder, Vergewaltiger und ähnliche Verbrecher kommen oft nach 15 Jahren mit intensiven Resozialisierungsmaßnahmen wieder raus."
Du redest hier von Strafrecht, ich von Schadensersatzforderungen die sich aus einer Zivilklage ergeben würden.
"Deine Exempelforderungen" bedeuten ihn härter zu bestrafen"
Nein, sie bedeuten, den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen. Etwas anderes kann in einer Demokratie nicht Option sein.
"die Schäden durch gravierende Schlamperei der Betroffenen entstanden. Sorry, das kann ich nicht nachvollziehen."
Die Schäden sind nicht durch gravierende Schlamperei entstanden, sondern dadurch, dass ein kleiner Idiot der Meinung war, andere Leute mit seinen Programmierfähigkeiten beeindrucken zu müssen.
Wie bereits angedeutet, hier muss abstrahiert werden. Die betroffenen IT-Verantwortlichen müssen selbstverständlich eins auf die Mütze bekommen. Aber von ihren Vorgesetzten.
"Ich würde auch nicht die Nägel im Reifen mit fehlenden Firewalls gleichsetzen."
Ich auch nicht, ich vergleiche Nägel im Reifen mit einem Virus und das Unterlassen der Überprüfung auf Verkehrssicherheit mit der Firewall. Abgesehen davon ist ein Beispiel immer nur ein Hilfsmittel und setzt darauf, dass der Zuhörer versucht, die Analogie zu erkennen. Ich denke aber, Du hast meinen Punkt schon verstanden.
"diese Daten waren nicht geschützt. Das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz und sollte den Staatsanwalt auf den Plan rufen!"
Ich bin im Datenschutzrecht nicht so firm, aber wenn Deine diesbezüglichen Ausführungen richtig sind, dann hat der Staatsanwalt auf den Plan zu treten. Fragt sich nur, wer die Anzeige erstattet - das müsten ja die sein, deren Daten ausspioniert wurden - und ob hier wirklich Daten ausspioniert wurden oder "nur" Computersysteme lahmgelegt wurden.
Aber davon abgesehen hat das nichts mit unserer Diskussion zu tun. Hier ging es - am Anfang - nicht um die strafrechtliche Verantwortlichkeit der IT-Leute, sondern um die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit des Virenprogrammierers.
Wiederum das, aus dem BGB Grundkurs wohlbekante Abstraktionsprinzip.
Grüße,
Tim
"das hiese, er würde sein restliches Leben auf max. Sozialhilfeniveau leben"
Richtig. Das würde er. Wir leben in einer freiheitlich demokraischen Gesellschaft wo es den BürgerInnen zumutbar sein muss, für die Konsequenzen ihres Handelns gerade zu stehen.
"Bedenke, Mörder, Vergewaltiger und ähnliche Verbrecher kommen oft nach 15 Jahren mit intensiven Resozialisierungsmaßnahmen wieder raus."
Du redest hier von Strafrecht, ich von Schadensersatzforderungen die sich aus einer Zivilklage ergeben würden.
"Deine Exempelforderungen" bedeuten ihn härter zu bestrafen"
Nein, sie bedeuten, den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen. Etwas anderes kann in einer Demokratie nicht Option sein.
"die Schäden durch gravierende Schlamperei der Betroffenen entstanden. Sorry, das kann ich nicht nachvollziehen."
Die Schäden sind nicht durch gravierende Schlamperei entstanden, sondern dadurch, dass ein kleiner Idiot der Meinung war, andere Leute mit seinen Programmierfähigkeiten beeindrucken zu müssen.
Wie bereits angedeutet, hier muss abstrahiert werden. Die betroffenen IT-Verantwortlichen müssen selbstverständlich eins auf die Mütze bekommen. Aber von ihren Vorgesetzten.
"Ich würde auch nicht die Nägel im Reifen mit fehlenden Firewalls gleichsetzen."
Ich auch nicht, ich vergleiche Nägel im Reifen mit einem Virus und das Unterlassen der Überprüfung auf Verkehrssicherheit mit der Firewall. Abgesehen davon ist ein Beispiel immer nur ein Hilfsmittel und setzt darauf, dass der Zuhörer versucht, die Analogie zu erkennen. Ich denke aber, Du hast meinen Punkt schon verstanden.
"diese Daten waren nicht geschützt. Das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz und sollte den Staatsanwalt auf den Plan rufen!"
Ich bin im Datenschutzrecht nicht so firm, aber wenn Deine diesbezüglichen Ausführungen richtig sind, dann hat der Staatsanwalt auf den Plan zu treten. Fragt sich nur, wer die Anzeige erstattet - das müsten ja die sein, deren Daten ausspioniert wurden - und ob hier wirklich Daten ausspioniert wurden oder "nur" Computersysteme lahmgelegt wurden.
Aber davon abgesehen hat das nichts mit unserer Diskussion zu tun. Hier ging es - am Anfang - nicht um die strafrechtliche Verantwortlichkeit der IT-Leute, sondern um die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit des Virenprogrammierers.
Wiederum das, aus dem BGB Grundkurs wohlbekante Abstraktionsprinzip.
Grüße,
Tim
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