Die Arbeitsförderung ist das Kernstück der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie soll dazu beitragen, die Ausgleichsprozesse am Arbeitsmarkt zu unterstützen und dadurch Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden

bzw. bei deren Eintritt die negativen individuellen und gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen. Diesen Zielen dienen in erster Linie die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und - diesen nachrangig - die Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung. Das im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelte Leistungssystem der Arbeitsförderung wird durch Leistungen nach anderen Gesetzen, Richtlinien und Arbeitsmarktprogrammen ergänzt.