Zertifizierung eines Betriebsteiles
- Jens Tanneberger
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#3778
by Jens Tanneberger
Zertifizierung eines Betriebsteiles was created by Jens Tanneberger
Unser Unternehmen mit einem Hauptsitz und 3 Niederlassungen in denen nur produziert wird möchte eine Produktionsstätte zertifizieren lassen. Ist dies ohne weiteres möglich, da GL etc. nicht darin enthalten sind. Welche Auswirkungen hat dies aud das QMH, können nicht betreffende Bereiche einfach ausgelassen werden ?
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- Andreas
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#3780
by Andreas
Replied by Andreas on topic Re: Zertifizierung eines Betriebsteiles
Hallo,
das ist immer möglich. Es können auch nur einzelne Abteilungen zertifiziert werden. Die Zertifizierer wollen ja schließlich auch leben. Nur ist die Frage, ob es Sinn macht?
Halbherzig diese Angelegenheit zu betrachten könnte zum guten Schluss nur teuer sein.
Gruss Andreas
: Unser Unternehmen mit einem Hauptsitz und 3 Niederlassungen in denen nur produziert wird möchte eine Produktionsstätte zertifizieren lassen. Ist dies ohne weiteres möglich, da GL etc. nicht darin enthalten sind. Welche Auswirkungen hat dies aud das QMH, können nicht betreffende Bereiche einfach ausgelassen werden ?
das ist immer möglich. Es können auch nur einzelne Abteilungen zertifiziert werden. Die Zertifizierer wollen ja schließlich auch leben. Nur ist die Frage, ob es Sinn macht?
Halbherzig diese Angelegenheit zu betrachten könnte zum guten Schluss nur teuer sein.
Gruss Andreas
: Unser Unternehmen mit einem Hauptsitz und 3 Niederlassungen in denen nur produziert wird möchte eine Produktionsstätte zertifizieren lassen. Ist dies ohne weiteres möglich, da GL etc. nicht darin enthalten sind. Welche Auswirkungen hat dies aud das QMH, können nicht betreffende Bereiche einfach ausgelassen werden ?
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- Ralf Schmidt
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#3783
by Ralf Schmidt
Replied by Ralf Schmidt on topic Zertifizierung eines Betriebsteiles
Hiya,
: Unser Unternehmen mit einem Hauptsitz und 3 Niederlassungen in denen nur produziert wird möchte eine Produktionsstätte zertifizieren lassen. Ist dies ohne weiteres möglich,
Prinzipiell ja.
: da GL etc. nicht darin enthalten sind.
GL = Geschäftsleitung? Ohne geht nicht, oder seid ihr ein Unternehmen in dem jeder an allen Entscheidungen beteiligt ist? Wohl kaum, also muß es einen resp. mehrere Verantwortliche geben die in der Lokation oder zentral sitzen und befugt sind GL-Aufgaben wirklich wahrzunehmen (Ressourcen Planen etc.), nicht nur reine Befehlsempfänger. Das kann dann z.B. der Werksleiter plus Meistern (oder adäquat) sein oder eben das Management im Mutterunternehmen.
: Welche Auswirkungen hat dies aud das QMH, können nicht betreffende Bereiche einfach ausgelassen werden ?
Ja - alles was weggelassen werden darf. Was weggelassen werden darf steht in der Norm explizit drin, wenn es weitere Ausnahmen gibt kann man diese Begründen und dem Zertifizierer vorlegen, da kann man keine generellen Aussagen treffen. Das Fehlen einer GL z.B. ist weder zulässig noch sinnvoll da damit die hälfte aller Forderungen aus der Norm hinfällig würden - und der Rest keine verbindliche Grundlage hätte. Selbst der Vertrag mit dem Zertifizierer müsste dann einer aus dem Team privat abschliessen ))
Bis dann,
Ralf Schmidt
: Unser Unternehmen mit einem Hauptsitz und 3 Niederlassungen in denen nur produziert wird möchte eine Produktionsstätte zertifizieren lassen. Ist dies ohne weiteres möglich,
Prinzipiell ja.
: da GL etc. nicht darin enthalten sind.
GL = Geschäftsleitung? Ohne geht nicht, oder seid ihr ein Unternehmen in dem jeder an allen Entscheidungen beteiligt ist? Wohl kaum, also muß es einen resp. mehrere Verantwortliche geben die in der Lokation oder zentral sitzen und befugt sind GL-Aufgaben wirklich wahrzunehmen (Ressourcen Planen etc.), nicht nur reine Befehlsempfänger. Das kann dann z.B. der Werksleiter plus Meistern (oder adäquat) sein oder eben das Management im Mutterunternehmen.
: Welche Auswirkungen hat dies aud das QMH, können nicht betreffende Bereiche einfach ausgelassen werden ?
Ja - alles was weggelassen werden darf. Was weggelassen werden darf steht in der Norm explizit drin, wenn es weitere Ausnahmen gibt kann man diese Begründen und dem Zertifizierer vorlegen, da kann man keine generellen Aussagen treffen. Das Fehlen einer GL z.B. ist weder zulässig noch sinnvoll da damit die hälfte aller Forderungen aus der Norm hinfällig würden - und der Rest keine verbindliche Grundlage hätte. Selbst der Vertrag mit dem Zertifizierer müsste dann einer aus dem Team privat abschliessen ))
Bis dann,
Ralf Schmidt
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