Re: WEEE-Richtlinie - Elektronikschrottverordnung/ RoHS-Richtlinie Zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro(nik) Geräten
Sehr geehrter Herr Ildes,
inwiefern Sie in die Umsetzung der WEEE-Richtlinie eingebunden sind, hängt in starkem Maße davon ab, ob Sie lediglich als Zulieferer für Ihre Bauteile fungieren oder ob diese Bauteile als "selbständige E-Geräte" anzusehen sind. Bei Interesse an weiteren Informationen senden Sie mir bitte ein mail mit Ihren Kontaktdaten.
Unter die Regelungen der ROHS fallen Sie in jedem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Kleider