Aufbewahrungszeiten für Rückstellmuster

  • Jens
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#6918 by Jens
Im Rahmen des Fertigungsprozesses fallen bei uns täglich Rückstellmuster d.h. von uns geprüfte Stichproben der Fertigung an. Wo ist festgeschrieben wie lange diese Musterteile aufzubewahren bzw. vorzuzeigen sind?



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  • Florian
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#6927 by Florian
Replied by Florian on topic Re: Aufbewahrungszeiten für Rückstellmuster
Hallo Jens
Solange der Kunde nichts verlangt ist das Deine Sache. Kraftwerksteile-Kunden verlangen bis zu 40 Jahren.
Die Produktehaftung gilt für 10 Jahre, Gerichtsverfahren können auch noch einige Jahre dauern. Mir ist in diesen Fällen einmal 13 Jahre empfohlen worden.
Wird das Produkt jedoch in kurzen Zeiträumen verbraucht (gegessen, verarbeitet, usw) kann die Frist wieder dementsprechend gewählt werden.
Das Risiko und der Kunde bestimmen die Fristen.
Hoffe etwas geholfen zu haben.
Gruss Florian


qm-online.ch

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  • Vivian
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#6928 by Vivian
Hallo Jens,
ein Kunde aus der Automobilindustrie hat 30 Jahre gefordert.
Hintergrund ist der _ 823 des BGB - auch als "Unerlaubte Handlung" bezeichnet. Wenn ein Geschädigter nach 10 Jahren fahrlässiges oder schuldhaftes Handeln nachweisen kann, hat er zwar keine Möglichkeit mehr das Produkthaftungsgesetz heranzuziehen, der _ 823 geht jedoch noch.
Also Risiko und Archivierungskosten abwägen und möglichst mit dem Kunden abstimmen! Im Lieferantenaudit wird hier gern nachgehakt.
Gruß

Vivian



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  • Frank
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#6941 by Frank
Ist denn irgendwo festgeschrieben das ich Rückstellmuster von geprüften Stichproben aus der Fertigung haben muss? Oder wird hier die Erstbemusterung im Sinne PPAP/PPF gemeint??
Frank

: Im Rahmen des Fertigungsprozesses fallen bei uns täglich Rückstellmuster d.h. von uns geprüfte Stichproben der Fertigung an. Wo ist festgeschrieben wie lange diese Musterteile aufzubewahren bzw. vorzuzeigen sind?




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  • Dirk Schneider
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#7829 by Dirk Schneider
Replied by Dirk Schneider on topic Re: Aufbewahrungszeiten für Rückstellmuster
Hallo Jens,
unter www.tzem.de finden sich die entsprechenden Forderungen nach VDA-Richtlinie.
Beste Grüsse
Dirk S.



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