Akkreditierung/Zertifizierung
- Vivian
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#7044
by Vivian
Re: Aufbewahrungsdauer was created by Vivian
Hallo Frank,
jetzt spiele ich mal den pingeligen Auditor. In einer Runde anderer Auditoren und Firmen wurde das Thema Aufbewahrungsfrist von dieser Seite diskutiert:
Wie halten wir Daten 30 Jahre lang sicher abrufbar? Heben wir unsere alten Rechner mit alten Betriebssystemen auch 30 Jahre auf, um die Lesbarkeit zu gewährleisten?
Ich kann dich beruhigen, das Thema wurde in dieser Runde nicht erschöpfend bis zu Ende diskutiert. Ich denke man sollte die Problematik im Gedächtnis behalten.
Ein Bekannter von mir wurde allerdings von seinem Kunden bereits mit dieser Frage bereits konfrontiert. Wie löst ihr dieses Problem derzeit?
Schöne Grüße
Vivian
jetzt spiele ich mal den pingeligen Auditor. In einer Runde anderer Auditoren und Firmen wurde das Thema Aufbewahrungsfrist von dieser Seite diskutiert:
Wie halten wir Daten 30 Jahre lang sicher abrufbar? Heben wir unsere alten Rechner mit alten Betriebssystemen auch 30 Jahre auf, um die Lesbarkeit zu gewährleisten?
Ich kann dich beruhigen, das Thema wurde in dieser Runde nicht erschöpfend bis zu Ende diskutiert. Ich denke man sollte die Problematik im Gedächtnis behalten.
Ein Bekannter von mir wurde allerdings von seinem Kunden bereits mit dieser Frage bereits konfrontiert. Wie löst ihr dieses Problem derzeit?
Schöne Grüße
Vivian
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- Vivian
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#7053
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Aufbewahrungsdauer
Wow Frank,
von soviel Professionalität und vieeeeel Platz darf ich nur träumen.
Für Handelspapiere gibt es gesetzliche Vorschriften, nach 6/10 Jahren nach Vertragsende ist eigentlich alles vorbei. Bei sozialversicherungsrelevanten Unterlagen gelten wohl auch 30 Jahre. Dazu ist sicher etwas im Internet zu finden, mein Empfehlungs-Link ist leider ungültig.
Produkthaftung ist ein streitbares Thema. Die Forderung für 30 Jahre kommt aus dem _ 823 BGB - Verjährungsfrist. Wichtig an diesem Paragrafen ist, der Geschädigte muss nachweisen, dass sein Eigentum, seine Rechte bzw. seine Gesundheit fahrlässig bzw. grob fahrlässig verletzt wurden. Der Geschädigte trägt die Beweislast.
Jetzt kann man seine Produkte einer Risikoanalyse unterziehen und die Entscheidung für Aufbewahrungsfristen und Aufwand an das zu vertretende Risiko knüpfen. Wenn ich ein Produkt herstelle, dass garantiert nur 15 Jahre Bestand hat, warum dann eine Archivierungsdauer von 30 Jahren? Wie groß ist z. B. das Risiko, dass sich ein Nutzer nach 20 Jahren an einem "Oltimer-Produkt" verletzt und eine unübersehbare Klagewelle nach sich zieht?
Mit welchem Dokumentenmanagementsystem arbeitet ihr? Was kostet eigentlich die dokumentenseitige Bearbeitung eines Auftrages in diesem System - Angebot - Auftrag - Auftragsbestätigung - Lieferschein - Rechnung?
Schöne Grüße
von soviel Professionalität und vieeeeel Platz darf ich nur träumen.
Für Handelspapiere gibt es gesetzliche Vorschriften, nach 6/10 Jahren nach Vertragsende ist eigentlich alles vorbei. Bei sozialversicherungsrelevanten Unterlagen gelten wohl auch 30 Jahre. Dazu ist sicher etwas im Internet zu finden, mein Empfehlungs-Link ist leider ungültig.
Produkthaftung ist ein streitbares Thema. Die Forderung für 30 Jahre kommt aus dem _ 823 BGB - Verjährungsfrist. Wichtig an diesem Paragrafen ist, der Geschädigte muss nachweisen, dass sein Eigentum, seine Rechte bzw. seine Gesundheit fahrlässig bzw. grob fahrlässig verletzt wurden. Der Geschädigte trägt die Beweislast.
Jetzt kann man seine Produkte einer Risikoanalyse unterziehen und die Entscheidung für Aufbewahrungsfristen und Aufwand an das zu vertretende Risiko knüpfen. Wenn ich ein Produkt herstelle, dass garantiert nur 15 Jahre Bestand hat, warum dann eine Archivierungsdauer von 30 Jahren? Wie groß ist z. B. das Risiko, dass sich ein Nutzer nach 20 Jahren an einem "Oltimer-Produkt" verletzt und eine unübersehbare Klagewelle nach sich zieht?
Mit welchem Dokumentenmanagementsystem arbeitet ihr? Was kostet eigentlich die dokumentenseitige Bearbeitung eines Auftrages in diesem System - Angebot - Auftrag - Auftragsbestätigung - Lieferschein - Rechnung?
Schöne Grüße
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- Kerstin
- Topic Author
- Visitor
#7063
by Kerstin
Replied by Kerstin on topic Akkreditierung/Zertifizierung
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der Akkreditierung von chemischen Laboratorien nach DIN EN 17025 bzw. der Zertifizierung nach DIN EN 9001? Wie kann man beides kostengünstig miteinander verbinden? Gibt es eine Einrichtung, die sowohl akkreditiert als auch zertifiziert?
hat jemand Erfahrung mit der Akkreditierung von chemischen Laboratorien nach DIN EN 17025 bzw. der Zertifizierung nach DIN EN 9001? Wie kann man beides kostengünstig miteinander verbinden? Gibt es eine Einrichtung, die sowohl akkreditiert als auch zertifiziert?
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- Bernd Kupka
- Topic Author
- Visitor
#7338
by Bernd Kupka
Replied by Bernd Kupka on topic Aufbewahrungsdauer
Wie sieht es mit der Beweislastumkehr aus, der Hersteller muss Lückenlos nachweisen, dass er alles erdenkliche...............
: Schöne Grüße
: Schöne Grüße
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