Qualitätsaufzeichnungen
- Gaby
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#7200
by Gaby
Qualitätsaufzeichnungen was created by Gaby
Hallo,
wer kann mir sagen welche Qualitätsaufzeichnungen (keine Dokumente)wie lange archiviert werden muessen?
Und was sind fuer Euch Qualitätsaufzeichnungen? Das Thema hatte ich vor einigen Tagen schon einmal im Forum angesprochen und mir wurde auch geholfen (Vielen Dank!) aber irgendwie bin ich noch nicht wirklich gluecklich mit der Gesamtsituation.
Gaby
wer kann mir sagen welche Qualitätsaufzeichnungen (keine Dokumente)wie lange archiviert werden muessen?
Und was sind fuer Euch Qualitätsaufzeichnungen? Das Thema hatte ich vor einigen Tagen schon einmal im Forum angesprochen und mir wurde auch geholfen (Vielen Dank!) aber irgendwie bin ich noch nicht wirklich gluecklich mit der Gesamtsituation.
Gaby
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- Oliver
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#7201
by Oliver
Replied by Oliver on topic Re: Qualitätsaufzeichnungen
: Hallo,
: wer kann mir sagen welche Qualitätsaufzeichnungen (keine Dokumente)wie lange archiviert werden muessen?
: Und was sind fuer Euch Qualitätsaufzeichnungen? Das Thema hatte ich vor einigen Tagen schon einmal im Forum angesprochen und mir wurde auch geholfen (Vielen Dank!) aber irgendwie bin ich noch nicht wirklich gluecklich mit der Gesamtsituation.
: Gaby
Hallo Gaby
ohne Gewähr, da lange her
Qualitätsaufzeichnungen sind z.B: Regelkarten, Besprechungsprotokolle, Einstelldaten für Maschinenparameter, Messprotokolle, Prüfprotokolle - Wareneingang... Schlichtweg alles was im Rahmen der Prozesse, da qualitätsrelevant, schriftlich aufgezeichnet wird.
Dokumente sind z.B: Kundenzeichnungen, Verfahrensanweisungen ( dokumentierte Verfahren ),Arbeitsanweisungen, Arbeitsverträge, Gesetze, Stellenbeschreibungen, Normen...
Die Aufbewahrungsdauer ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen und/oder den Kundenanforderungen.
Die Thematik wurde hier im Forum schon mal behandelt, ich denke das Stichwort war "Aufbewahrungszeiten".
Auf jeden Fall müssen die Zeiten schriftlich niedergelegt werden ( Lenkung von Dokumenten und Daten ". Wir sind aktuell bei mind. 15 Jahren, nach dem letzten in Verkehrbringen des Produktes.
Beanstandet wurde hier zumindest noch nichts.
Schlagt mich, falls ich mich irre
Gruß
Oliver
: wer kann mir sagen welche Qualitätsaufzeichnungen (keine Dokumente)wie lange archiviert werden muessen?
: Und was sind fuer Euch Qualitätsaufzeichnungen? Das Thema hatte ich vor einigen Tagen schon einmal im Forum angesprochen und mir wurde auch geholfen (Vielen Dank!) aber irgendwie bin ich noch nicht wirklich gluecklich mit der Gesamtsituation.
: Gaby
Hallo Gaby
ohne Gewähr, da lange her
Qualitätsaufzeichnungen sind z.B: Regelkarten, Besprechungsprotokolle, Einstelldaten für Maschinenparameter, Messprotokolle, Prüfprotokolle - Wareneingang... Schlichtweg alles was im Rahmen der Prozesse, da qualitätsrelevant, schriftlich aufgezeichnet wird.
Dokumente sind z.B: Kundenzeichnungen, Verfahrensanweisungen ( dokumentierte Verfahren ),Arbeitsanweisungen, Arbeitsverträge, Gesetze, Stellenbeschreibungen, Normen...
Die Aufbewahrungsdauer ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen und/oder den Kundenanforderungen.
Die Thematik wurde hier im Forum schon mal behandelt, ich denke das Stichwort war "Aufbewahrungszeiten".
Auf jeden Fall müssen die Zeiten schriftlich niedergelegt werden ( Lenkung von Dokumenten und Daten ". Wir sind aktuell bei mind. 15 Jahren, nach dem letzten in Verkehrbringen des Produktes.
Beanstandet wurde hier zumindest noch nichts.
Schlagt mich, falls ich mich irre
Gruß
Oliver
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- Frank L.
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#7204
by Frank L.
Replied by Frank L. on topic Re: Qualitätsaufzeichnungen
Ich bin hinter dem Thema schon seit ca. 3 Jahren her und KEINER konnte mir wirklich sagen (und belegen) wielange ich z.B. einen ausgefüllten Fertigungsauftrag aufbewahren muss.
Also ist die Festlegung 15 Jahre (Teilweise höre ich auch schon 30 Jahre) garnicht so schlecht, wobei es dann immer noch darum geht, ab wann diese Frist beginnt:
15 Jahre nach Erstellung oder 15 Jahre nach Teileauslauf???
Teilweise ergeben sich Festlegung aus gem. Steuergesetze, Bundesdatenschutzgesetz, KonTRaG, BGB, evtl. Sondergesetze f. Medizinprodukte, Strahlensicherheit, etc. Unterlagen für Wirtschaftsprüfungen gem. AG-Gesetz, Rechnungslegung nach US-GAAP,....
Darüber hinaus kenn ich noch folgende Regelung:
Infos zu Aufbewahrungsfristen für (jede Art von ) Dokumente und Daten:
1._produktbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 10 + 3 Jahre
2._finanzbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 10 Jahre
3._personalbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 30 Jahre
Wie gesagt, keine Gewähr für das oben geschriebene - vielleicht hilft es Dir aber etwas.
Gruss
Frank L.
Also ist die Festlegung 15 Jahre (Teilweise höre ich auch schon 30 Jahre) garnicht so schlecht, wobei es dann immer noch darum geht, ab wann diese Frist beginnt:
15 Jahre nach Erstellung oder 15 Jahre nach Teileauslauf???
Teilweise ergeben sich Festlegung aus gem. Steuergesetze, Bundesdatenschutzgesetz, KonTRaG, BGB, evtl. Sondergesetze f. Medizinprodukte, Strahlensicherheit, etc. Unterlagen für Wirtschaftsprüfungen gem. AG-Gesetz, Rechnungslegung nach US-GAAP,....
Darüber hinaus kenn ich noch folgende Regelung:
Infos zu Aufbewahrungsfristen für (jede Art von ) Dokumente und Daten:
1._produktbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 10 + 3 Jahre
2._finanzbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 10 Jahre
3._personalbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 30 Jahre
Wie gesagt, keine Gewähr für das oben geschriebene - vielleicht hilft es Dir aber etwas.
Gruss
Frank L.
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- Oliver
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#7209
by Oliver
Replied by Oliver on topic Qualitätsaufzeichnungen
: Ich bin hinter dem Thema schon seit ca. 3 Jahren her und KEINER konnte mir wirklich sagen (und belegen) wielange ich z.B. einen ausgefüllten Fertigungsauftrag aufbewahren muss.
: Also ist die Festlegung 15 Jahre (Teilweise höre ich auch schon 30 Jahre) garnicht so schlecht, wobei es dann immer noch darum geht, ab wann diese Frist beginnt:
: 15 Jahre nach Erstellung oder 15 Jahre nach Teileauslauf???
: Teilweise ergeben sich Festlegung aus gem. Steuergesetze, Bundesdatenschutzgesetz, KonTRaG, BGB, evtl. Sondergesetze f. Medizinprodukte, Strahlensicherheit, etc. Unterlagen für Wirtschaftsprüfungen gem. AG-Gesetz, Rechnungslegung nach US-GAAP,....
:
: Darüber hinaus kenn ich noch folgende Regelung:
: Infos zu Aufbewahrungsfristen für (jede Art von ) Dokumente und Daten:
: 1._produktbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 10 + 3 Jahre
: 2._finanzbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 10 Jahre
: 3._personalbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 30 Jahre
: Wie gesagt, keine Gewähr für das oben geschriebene - vielleicht hilft es Dir aber etwas.
: Gruss
: Frank L.
Hallo Zusammen
Leider kennen wir nicht alle Gesetzte auswendig, aber :
Wir gehen davon aus, das jedes Unternehmen die Aufbewahrungsdauer regeln muss - schriftlich - gem. ISO 9000
Also könnten wir pauschal 2 Wochen für alle Dokumente festlegen und der Auditor müsste das schlucken. Der Auditor kann mir nur an den Karren wenn er Dokumente findet die älter sind als 2 Wochen. Also schreiben wir mindestens 15 Jahre.
Dies, da wir keine Sicherheitsteile herstellen.
Ein Hersteller von Sicherheitsteilen für die Automobis ( Bremsbeläge ) wird vermutlich Wissen, das vom
Kraftfahrzeugbundesamt eine längere Nachweispflicht besteht. Daher kommen die 30 Jahre.
Auch in der Luftfahrt und Medizintechnik.. sind solche sicherheitrelevanten "Produkte" eingestuft.
Fragt mich bitte nicht wo - war auch nur mal auf nem Kurs.
In diesem Fall könnte mir der Auditor einen Hinweis geben, da die gesetzlichen Anforderungen nicht berücksichtigt wurden.
Wenn wir unsere TS 16949 haben, dann ist es sogar eine Abweichung.
Fazit : Welches Produkt stelle ich her ?
Was wünscht mein Kunde ?
Treffen Gesetze zu ?
Und dann selbst festlegen ( und vergesst das Wort mindestens nicht im Text, ich bin ehrlich da schon mal gestolpert )
Gruß
Oliver
: Also ist die Festlegung 15 Jahre (Teilweise höre ich auch schon 30 Jahre) garnicht so schlecht, wobei es dann immer noch darum geht, ab wann diese Frist beginnt:
: 15 Jahre nach Erstellung oder 15 Jahre nach Teileauslauf???
: Teilweise ergeben sich Festlegung aus gem. Steuergesetze, Bundesdatenschutzgesetz, KonTRaG, BGB, evtl. Sondergesetze f. Medizinprodukte, Strahlensicherheit, etc. Unterlagen für Wirtschaftsprüfungen gem. AG-Gesetz, Rechnungslegung nach US-GAAP,....
:
: Darüber hinaus kenn ich noch folgende Regelung:
: Infos zu Aufbewahrungsfristen für (jede Art von ) Dokumente und Daten:
: 1._produktbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 10 + 3 Jahre
: 2._finanzbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 10 Jahre
: 3._personalbezogene Dokumente_Aufbewahrungsfrist 30 Jahre
: Wie gesagt, keine Gewähr für das oben geschriebene - vielleicht hilft es Dir aber etwas.
: Gruss
: Frank L.
Hallo Zusammen
Leider kennen wir nicht alle Gesetzte auswendig, aber :
Wir gehen davon aus, das jedes Unternehmen die Aufbewahrungsdauer regeln muss - schriftlich - gem. ISO 9000
Also könnten wir pauschal 2 Wochen für alle Dokumente festlegen und der Auditor müsste das schlucken. Der Auditor kann mir nur an den Karren wenn er Dokumente findet die älter sind als 2 Wochen. Also schreiben wir mindestens 15 Jahre.
Dies, da wir keine Sicherheitsteile herstellen.
Ein Hersteller von Sicherheitsteilen für die Automobis ( Bremsbeläge ) wird vermutlich Wissen, das vom
Kraftfahrzeugbundesamt eine längere Nachweispflicht besteht. Daher kommen die 30 Jahre.
Auch in der Luftfahrt und Medizintechnik.. sind solche sicherheitrelevanten "Produkte" eingestuft.
Fragt mich bitte nicht wo - war auch nur mal auf nem Kurs.
In diesem Fall könnte mir der Auditor einen Hinweis geben, da die gesetzlichen Anforderungen nicht berücksichtigt wurden.
Wenn wir unsere TS 16949 haben, dann ist es sogar eine Abweichung.
Fazit : Welches Produkt stelle ich her ?
Was wünscht mein Kunde ?
Treffen Gesetze zu ?
Und dann selbst festlegen ( und vergesst das Wort mindestens nicht im Text, ich bin ehrlich da schon mal gestolpert )
Gruß
Oliver
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