Thema Ausschuss und Nacharbeit
- Andreas
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#7562
by Andreas
Thema Ausschuss und Nacharbeit was created by Andreas
Hallo Forum-Kollegen,
In der DIN 55350-11:1995-08 ist unter Punkt 16.2.1 der Ausschuss als Fehlprodukt bei dem die Qualitätsanforderung auch Nachträglich durch Nacharbeit unter angemessenen Umständen nicht verwendet werden kann.
Kann mir jemand erklären, was angemessene Umstände sind? Gibt es andere Definitionen für Ausschuss, die sich auf den Bereich der Fehlprodukte beziehen?
mfg,
Andreas
In der DIN 55350-11:1995-08 ist unter Punkt 16.2.1 der Ausschuss als Fehlprodukt bei dem die Qualitätsanforderung auch Nachträglich durch Nacharbeit unter angemessenen Umständen nicht verwendet werden kann.
Kann mir jemand erklären, was angemessene Umstände sind? Gibt es andere Definitionen für Ausschuss, die sich auf den Bereich der Fehlprodukte beziehen?
mfg,
Andreas
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- Tim Gerdes
- Topic Author
- Visitor
#7580
by Tim Gerdes
Replied by Tim Gerdes on topic Thema Ausschuss und Nacharbeit
Ich kenne die Norm 55350.. nicht, aber:
Angemessene Umstände sind - nach meinem Kenntnisstand - solche, die zumutbar sind.
Das hilft doch oder?? )
Zumutbarkeit ist für ein Unternehmen - diese Aussage ist jedoch ohne jegliche Gewähr, als Berater würde ich mich jetzt für einen zahlenden Kunden erst noch einmal schlau machen - juristisch durch die wirtschaftlichkeit beschrieben.
In dem geschilderten Fall würde ich also da ansetzten. Wenn also der Aufwand für Nacharbeiten den zu erzielenden Deckungsbeitrag übersteigt oder zu hohe Einmalinvestitionen getätigt werden müssten und das Aufkommen solcher Arbeiten eine solche nicht rechtfertigen oder eine entsprechende Nacharbeit zu hohe (z.B. gesundheitliche) Risiken bedeutet, dann ist die angemessenheit nicht mehr gegeben.
Grüße,
Tim
www.gerdes-consulting.de
Angemessene Umstände sind - nach meinem Kenntnisstand - solche, die zumutbar sind.
Das hilft doch oder?? )
Zumutbarkeit ist für ein Unternehmen - diese Aussage ist jedoch ohne jegliche Gewähr, als Berater würde ich mich jetzt für einen zahlenden Kunden erst noch einmal schlau machen - juristisch durch die wirtschaftlichkeit beschrieben.
In dem geschilderten Fall würde ich also da ansetzten. Wenn also der Aufwand für Nacharbeiten den zu erzielenden Deckungsbeitrag übersteigt oder zu hohe Einmalinvestitionen getätigt werden müssten und das Aufkommen solcher Arbeiten eine solche nicht rechtfertigen oder eine entsprechende Nacharbeit zu hohe (z.B. gesundheitliche) Risiken bedeutet, dann ist die angemessenheit nicht mehr gegeben.
Grüße,
Tim
www.gerdes-consulting.de
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