Produkkthaftungsgesetz

  • RAMONA
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#7656 by RAMONA
Replied by RAMONA on topic Gesetze
Seit 01.01.02 gilt un der BRD das neue Schuldrecht!!!
Also alle vergessen, was du besitzt.
Das wichtigste dabei ist die Neuregelung des _ 433 Abs.1.
R.



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  • Nicole
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#7657 by Nicole
Replied by Nicole on topic Re: Gesetze
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber wie sieht das nun konkret aus, wenn einem Kunden durch ein Produkt ein Schaden zugefügt wird. Dann wird er doch den Lieferanten/Verkäufer verklagen und trägt laut ProdHaftG die Beweislast.
Hat der Verkäufer nun ein QM und dokumentiert, dass alles einwandfrei abgelaufen ist, wird er doch von der Produkthaftung entlastet? Oder?




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  • Oliver
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#7658 by Oliver
Replied by Oliver on topic Re: Produkkthaftungsgesetz
news.frame-user.de/?n=n200311&a=1061
www.ihk-koeln.de/Intern/System/search.jsp
ansonsten ergibt googeln mit "Produkthaftung" 56.100 Ergebnisse in 0,15 sec;-)
MfG




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  • Vivian
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#7659 by Vivian
Replied by Vivian on topic Produkthaftungsgesetz
Hallo Nicole,
ich weiß nicht welche Ausbildung besitzt, aber Ingenieure verbrennen sich an diesem Thema häufig die Finger. Es gibt hierzu viele schlechte Ratschläge, sogar in der QZ.
Das Buch von 1996 solltest du ganz schnell vergessen und in die Rundablage befördern.
Die Auskunft von Ramona ist leider nur eine Viertel-Weisheit und führt sogar in die Irre.
Richtig ist dass ab 2002 das neue Schuldrecht gilt. Aber daraus resultieren keine Haftungsansprüche. Aus dem genannten _ 433 resultieren lediglich Ansprüche aus dem Vertrag, d. h. Gewährleistungspflichten, vertragliche Vereinbarungen etc. - keinerlei Haftungsansprüche!!!!!!!
Nun zu den Haftungsansprüchen:
Das Produkthaftungsgesetz gilt nach wie vor - das Gesetz solltest du unbedingt kennen und vor allem einer Diplomarbeit angemessen interpretieren.
Weiterhin gibt es neben dem ProdHaftG zusätzlich seit Januar das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" - veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 06.01.2004. Das Bundesgesetzblatt findest du im Internet bei unserer Bundesregierung.
Die interessanteste Haftungsgeschichte resultiert aus dem _ 823 BGB - die sogen. deliktische Haftung. Interessant ist der _ wegen der Verjährungsfrist von 30 Jahren. Wenn das Produkthaftungsgesetz nicht mehr anwendbar ist, wird dieser _ herangezogen.
Der wichtigste Unterschied zwischen ProdHaftG und 823 BGB ist die Beweislastumkehr (interessanter Begriff zum googeln). Nach ProdHaftG liegt die Beweislast beim Hersteller. Beim BGB muss der Geschädigte die Beweise selbst erbringen.
Du hast jetzt ausreichend Stoff zum googeln. Mit ein bisschen Geduld ist jede Menge Material im Internet zu finden. Wenn du eine konkrete Frage hast, melde dich in diesem Forum einfach noch mal zum Thema.
Gruß
Vivian



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  • RAMONA
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#7660 by RAMONA
Replied by RAMONA on topic ENTLASTUNG
Bin kein Experte, aber habe als aktuelle Grundlage folgendes mal lernen müssen:
Eine Sache ist von Sachmängeln frei:
wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat,
mangels Vereinbarung entsp. dem Vertrag für die vorausgesetzte Verwendung geeignet,
(sonst), wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und vom Verkäufer erwartet werden kann. ->_433 BGB
R.



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  • Vivian
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#7661 by Vivian
Replied by Vivian on topic Gesetze
Hallo Nicole,
Nach Produkthaftungsgesetz trägt der Kunde/Geschädigte keine Beweislast. Das ProdHaftG entlastet den Geschädigten von jeglicher Beweislast. Der Schadenverursacher muss beweisen, dass keine Haftung nach ProdHaftG vorliegt. Er muss alle Maßnahmen treffen, um Schaden vom Benutzer abzuwenden. Häufig wird für die Beurteilung der Stand der Technik herangezogen.
Das QMS entlastet den Schadenverursacher nicht automatisch. Er muss ganz konkret nachweisen, dass ihn keine Schuld innerhalb der Lieferkette trifft - durch dokumentierte Prüfungen etc. In der Praxis beginnt dann der Krieg der Gutachter vor Gericht und das kann jahrelang dauern. Auch hier gilt, Unwissen schützt nicht vor Strafe. Hat der Hersteller zwar ein QMS, aber sind die dokumentierten Maßnahmen/Prüfungen nicht angemessen, wird der Hersteller haften.
Vielleicht hilft die der sogen. "Nuckelflaschenfall" zum praktischen Verständnis weiter. Suche mal danach, das war ein Präzedenzfall in Deutschland, der häufig als Beispiel angeführt wird.
Schöne Grüße

Vivian



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