Typgenehmigung vom KBA
- Markus
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#7825
by Markus
Typgenehmigung vom KBA was created by Markus
Hallo!
Wer von Euch hat Erfahrung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt?
Wir entwickeln zur Zeit ein Produkt für die Automobilindustrie, welches auf Wunsch des Kunden auch eine sogenannte "E1"-Kennzeichnung erhalten soll.
Grundlage ist dafür u.a. die Anfangsbewertung.
Bei der Zertifizierung werden die dann "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften" überprüft. Jetzt meine Frage: Was sind die "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften"? Wo stehen die, bzw. gibt es dazu wie bei DIN 9000, VDA 6.1 usw. entsprechende Literatur?
Wer von Euch hat Erfahrung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt?
Wir entwickeln zur Zeit ein Produkt für die Automobilindustrie, welches auf Wunsch des Kunden auch eine sogenannte "E1"-Kennzeichnung erhalten soll.
Grundlage ist dafür u.a. die Anfangsbewertung.
Bei der Zertifizierung werden die dann "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften" überprüft. Jetzt meine Frage: Was sind die "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften"? Wo stehen die, bzw. gibt es dazu wie bei DIN 9000, VDA 6.1 usw. entsprechende Literatur?
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- Thomas
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#7833
by Thomas
Replied by Thomas on topic Re: Typgenehmigung vom KBA
: Hallo!
: Wer von Euch hat Erfahrung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt?
: Wir entwickeln zur Zeit ein Produkt für die Automobilindustrie, welches auf Wunsch des Kunden auch eine sogenannte "E1"-Kennzeichnung erhalten soll.
: Grundlage ist dafür u.a. die Anfangsbewertung.
: Bei der Zertifizierung werden die dann "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften" überprüft. Jetzt meine Frage: Was sind die "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften"? Wo stehen die, bzw. gibt es dazu wie bei DIN 9000, VDA 6.1 usw. entsprechende Literatur?
Bitte um Zusendung Deiner E-Mail-Adresse, dann kann ich Dir die "Zusatzfragen zum Strassenverkehrsrecht" zusenden.
: Wer von Euch hat Erfahrung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt?
: Wir entwickeln zur Zeit ein Produkt für die Automobilindustrie, welches auf Wunsch des Kunden auch eine sogenannte "E1"-Kennzeichnung erhalten soll.
: Grundlage ist dafür u.a. die Anfangsbewertung.
: Bei der Zertifizierung werden die dann "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften" überprüft. Jetzt meine Frage: Was sind die "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften"? Wo stehen die, bzw. gibt es dazu wie bei DIN 9000, VDA 6.1 usw. entsprechende Literatur?
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- maike
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#7856
by maike
Replied by maike on topic Typgenehmigung vom KBA
Mit den Zusatzfragen KBA ist es nicht getan- du musst dir die STVZO (Straßenverekhrszulassung ) besorgen und darüber hinaus gibt es für spezielle Produkte noch Sonderbestimmungen (z.B. ECE-Regelungen für den europäischen, SAE-Regelungen für den amerikanischen Straßenverkehr). Diese regeln musst du auf die Relevanz für dein Produkt prüfen und in einer analyse von einem UNABHÄNGINGEN und STAATLICH ZUGELASSENEM Institut den Beweis erbringen, dass alle Anforderungen erfüllt werden,. Die Muster, die dort geprüft werden, werden versiegelt und einmal bei dir und einmal bei der Zulassungsbehörde gelagert. Dann erhäst du eine ABE -Genehmigung. (Zulassung) Diese Nummer muss auf deinem Produkt ausgewisen werden E1 bedeutet nichts anderes, als dass diese Prüfung und ide Genehmigung in Deutschland gemacht wuren (da gibt es einen Ländercode E2 ist, glaube ich, Frankreich usw:).
Du musst bei laufender Produktion sicherstellen,dass ALLE gefertigten Produkte diese Sicherheitsanforderungen erfüllen. In bestimmten Abständen kommt eine vom KBA beauftragte Organisation (z.B der TÜV) unangemeldet zu dir ins Unternehmen und entnimmt einen Stichprobe, die dann geprüft wird. Wenn der Wert nicht stimmt, wird die die Zulassung entzogen und du musst alle Kunden informieren und alle Produkte zurückrufen.
Solltest du selber Abweichungen feststellen, die aber noch vertretbar sind (Chargenrückverfolgbarkeit) bist du verpflichtet, selber das KBA zu informieren (gleich mit Abstellmaßnahmen).
Wenn du mir mitteilst, um was für Produkte e s sich handelt, kann ich dir noch mehr sagen, gruss, maike
: : Hallo!
: : Wer von Euch hat Erfahrung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt?
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: : Bei der Zertifizierung werden die dann "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften" überprüft. Jetzt meine Frage: Was sind die "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften"? Wo stehen die, bzw. gibt es dazu wie bei DIN 9000, VDA 6.1 usw. entsprechende Literatur?
: Bitte um Zusendung Deiner E-Mail-Adresse, dann kann ich Dir die "Zusatzfragen zum Strassenverkehrsrecht" zusenden.
Du musst bei laufender Produktion sicherstellen,dass ALLE gefertigten Produkte diese Sicherheitsanforderungen erfüllen. In bestimmten Abständen kommt eine vom KBA beauftragte Organisation (z.B der TÜV) unangemeldet zu dir ins Unternehmen und entnimmt einen Stichprobe, die dann geprüft wird. Wenn der Wert nicht stimmt, wird die die Zulassung entzogen und du musst alle Kunden informieren und alle Produkte zurückrufen.
Solltest du selber Abweichungen feststellen, die aber noch vertretbar sind (Chargenrückverfolgbarkeit) bist du verpflichtet, selber das KBA zu informieren (gleich mit Abstellmaßnahmen).
Wenn du mir mitteilst, um was für Produkte e s sich handelt, kann ich dir noch mehr sagen, gruss, maike
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: : Grundlage ist dafür u.a. die Anfangsbewertung.
: : Bei der Zertifizierung werden die dann "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften" überprüft. Jetzt meine Frage: Was sind die "zutreffenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften"? Wo stehen die, bzw. gibt es dazu wie bei DIN 9000, VDA 6.1 usw. entsprechende Literatur?
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