Meiner Ansicht werden sogenante Überwachungsaudit jährlich durchgeführt, alle 3 Jahre ist ein Wiederholungsaudit fällig.
Inhalte des Überwachungsaudits: jeweils Teilprozesse sodaß nach 2 Ü-Audits das System vollständig auditiert wurde.
Inhalte Wiederholungsaudit:
Vollständige Prüfung des Systems.
Die TGA hat hierfür vorgaben an die Zertifizierer festgelegt. Dort ist das alles nochmal detailliert beschrieben (unter Downloads suchen). www.tga-gmbh.de/