Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sind Aufzeichnungen, in denen für Betriebsbereiche oder Anlagen, die den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung unterliegen, das Vorgehen im Falle eines Störfalls geplant ist.
Z.B. werden
- zuständige Personen benannt,
- Maßnahmen und Vorkehrungen zur Kontrolle und Bewältigung von Betriebsstörungen und zur
- Begrenzung von Risiken,
- Vorkehrungen zur Warnung und Information der zuständigen Behörden und zur
- Schulung des Personals
festgelegt.