Die Offene Beteiligung ist eine Kapitalbeteiligung einer Beteiligungsgesellschaft, einer Privatperson oder einem Unternehmen, die registerlich erfasst wird.
Der Beteiligungsgeber bzw. Kapitalinhaber ist Gesellschafter des Unternehmens. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte regelt der Gesellschaftsvertrag.