Der Schiffseigner (Reeder) ist der Eigentümer eines ihm zum Erwerb dienenden Schiffs. Eigentümer, die ein Schiff für private Zwecke besitzen, werden oft als Skipper bezeichnet.
Oft ist der Reeder ein Schifffahrtsfonds, dann übernimmt die inhaltlichen Aufgaben des Schiffsbetriebs ein Vertragsreeder.
Ist der Kapitän selbst der Reeder (oft in der Binnenschifffahrt), spricht man von Kapitänsreeder.