Weiterbildung ist die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer (unterschiedlich ausgedehnten) ersten Bildungsphase und nach Eintritt in die volle Erwerbstätigkeit.
Dabei ist "organisiertes Lernen" nicht mehr nur eine seminar- oder unterrichtsmäßig gestaltete Maßnahme. Inhaltlich wird vielfach zwischen allgemeiner, politischer und beruflicher Weiterbildung unterschieden. Zur allgemeinen Weiterbildung zählen beispielsweise Sprachkurse oder auch Lehrgänge, die es ermöglichen, einen Schulabschluss nachzuholen.
Die politische Weiterbildung vermittelt Informationen über Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Das umfangreiche Gebiet der beruflichen Weiterbildung umfasst fachbezogene Kurse, etwa autogenes Schweißen oder Lehrgänge über die Grundlagen der computergesteuerten Fertigung. In diesen Bereich gehört aber auch die Weiterbildung bei berufsübergreifenden Themen, wie Mitarbeiterführung, Moderationstechniken oder Rhetorikschulung. Die technisch-ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit wandeln sich stark und verändern die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten. Deshalb hat die dauernde berufliche Weiterbildung große Bedeutung. Ein Netz verschiedener Träger organisiert die berufliche Weiterbildung. Nicht nur Betriebe und Berufsverbände, sondern auch Bildungswerke der Wirtschaft, private Institute, Kammern, Volkshochschulen und Gewerkschaften führen Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung durch. Bei all dieser Vielfalt sind die Betriebe bedeutendster Träger beruflicher Weiterbildung. Sie haben 1998 pro Mitarbeiter im Durchschnitt 1.128 Euro für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ausgegeben.
Siehe auch:
"Weiterbildung" findet sich im UNSPSC Code "80111504"
Schulung oder Weiterbildung von Arbeitskräften
"Weiterbildung" findet sich im WZ2003 Code "80.30.8"
Heilpraktikerschulen (berufliche Weiterbildung auf dem Niveau des Tertiärbereichs)
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