Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken?
- Sabine
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#6114
by Sabine
Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken? was created by Sabine
Hallo mal wieder,
wo ich hier gerade so rumarbeite, springt mich schon das nächste Nebel-Paket an.
Ich glaube, ich muß jetzt nicht mehr wiederholen, was wir machen. Ich setze dies als bekannt voraus.
Beim letzten Zert.-Audit haben wir u.a. ein F kassiert, weil wir in der Produktion mit Stücklisten arbeiten, die das Prädikat "nicht freigegeben" tragen. Und das in roten fetten Lettern. Es handelt sich hierbei ausnahmslos um Stücklisten, die ihre Freigabe vor (!!!) Einführung des neuen Verfahrens erhielten. Früher gabs Freigaben auf Zuruf. Heute stehts drauf.
Der liebe Auditor möchte nun am liebsten, daß wir alle "alten" Stücklisten prüfen und dann nach dem neuen Verfahren freigeben. Von einer "General-Amnestie" will er nix hören.
Unsere "Edelschmiede" (schönes Wort, Herr Horn) ist nun aber der Meinung (inkl. meiner Wenigkeit), daß dieses einen Höllenaufwand bedeutet, aufgrund der vielen Stücklisten. Selbst wenn wir "Leichen" aussortieren.
Wir sind für die General-Amnestie. Unser Unternehmen nimmt in Kauf, daß mögliche, noch vorhandene Fehler damit übernommen werden.
Hat jemand einen Vorschlag für eine Kompromiß-Lösung? Mein Gehirnwindungen stehen im Nebel. Ansonsten muß ich den Auditoren verhauen.
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Sabine
wo ich hier gerade so rumarbeite, springt mich schon das nächste Nebel-Paket an.
Ich glaube, ich muß jetzt nicht mehr wiederholen, was wir machen. Ich setze dies als bekannt voraus.
Beim letzten Zert.-Audit haben wir u.a. ein F kassiert, weil wir in der Produktion mit Stücklisten arbeiten, die das Prädikat "nicht freigegeben" tragen. Und das in roten fetten Lettern. Es handelt sich hierbei ausnahmslos um Stücklisten, die ihre Freigabe vor (!!!) Einführung des neuen Verfahrens erhielten. Früher gabs Freigaben auf Zuruf. Heute stehts drauf.
Der liebe Auditor möchte nun am liebsten, daß wir alle "alten" Stücklisten prüfen und dann nach dem neuen Verfahren freigeben. Von einer "General-Amnestie" will er nix hören.
Unsere "Edelschmiede" (schönes Wort, Herr Horn) ist nun aber der Meinung (inkl. meiner Wenigkeit), daß dieses einen Höllenaufwand bedeutet, aufgrund der vielen Stücklisten. Selbst wenn wir "Leichen" aussortieren.
Wir sind für die General-Amnestie. Unser Unternehmen nimmt in Kauf, daß mögliche, noch vorhandene Fehler damit übernommen werden.
Hat jemand einen Vorschlag für eine Kompromiß-Lösung? Mein Gehirnwindungen stehen im Nebel. Ansonsten muß ich den Auditoren verhauen.
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Sabine
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- Frank Hergt
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#6117
by Frank Hergt
Replied by Frank Hergt on topic Re: Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken?
Hallo Sabine!
Verhau' den Auditor! Er hat Euch nicht vorzuschreiben, was Ihr inhaltlich tut. Wenn Du schriftlich definierst, welche Dokumente mit welcher Kennzeichnung als gültig für die Fertigung zu betrachten sind, sind die Anforderungen der ISO erfüllt. Theoretisch kannst Du immer einen großen, roten Stempel "UNGÜLTIG" zur Freigabe benutzen. Ich würd' mich aber vergewissern, daß deine MitarbeiterInnen die richtige Antwort geben, wenn sie gefragt werden, wonach sie arbeiten dürfen.....
Liebe Grüße
Frank
Verhau' den Auditor! Er hat Euch nicht vorzuschreiben, was Ihr inhaltlich tut. Wenn Du schriftlich definierst, welche Dokumente mit welcher Kennzeichnung als gültig für die Fertigung zu betrachten sind, sind die Anforderungen der ISO erfüllt. Theoretisch kannst Du immer einen großen, roten Stempel "UNGÜLTIG" zur Freigabe benutzen. Ich würd' mich aber vergewissern, daß deine MitarbeiterInnen die richtige Antwort geben, wenn sie gefragt werden, wonach sie arbeiten dürfen.....
Liebe Grüße
Frank
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- Florian
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#6119
by Florian
Replied by Florian on topic Re: Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken?
Hallo Sabine
kein Auditor kann Dir vorschreiben, wie Ihr freigeben müsst.
Die Norm verlangt nur aktuelle, freigegebene Vorgabedokumente am Ort des Einsatzes. Die Prüfung (Inhaltlich) eines Dokumentes hängt ja auch vom Einsatzzweck, der Historie, der Produktlebensphase usw. ab. Keiner kann Euch vorschreiben, wie diese Prüfung auszusehen hat.
Die Frage ist natürlich erlaubt, warum habt Ihr den Überblick über Eure Stücklisten verloren? Ist in Zukunft sichergestellt, dass mit freigegebenen SL gearbeitet wird? Ist klar welche SL für welchen Auftrag verwendet worden ist?
Ich rufe bei Unstimmigkeiten mit dem Auditor die Geschäftsleitung der Zert.-Gesellschaft an. Dies hat bis jetzt immer geklappt, sie wollen ja weiter für Dich arbeiten! Also bei den Audits argumentieren, für seine Lösungen kämpfen und da ehrlich sein, wo Ihr keine Lösungen habt.
Freundliche Grüsse
Florian
qm-online.ch
kein Auditor kann Dir vorschreiben, wie Ihr freigeben müsst.
Die Norm verlangt nur aktuelle, freigegebene Vorgabedokumente am Ort des Einsatzes. Die Prüfung (Inhaltlich) eines Dokumentes hängt ja auch vom Einsatzzweck, der Historie, der Produktlebensphase usw. ab. Keiner kann Euch vorschreiben, wie diese Prüfung auszusehen hat.
Die Frage ist natürlich erlaubt, warum habt Ihr den Überblick über Eure Stücklisten verloren? Ist in Zukunft sichergestellt, dass mit freigegebenen SL gearbeitet wird? Ist klar welche SL für welchen Auftrag verwendet worden ist?
Ich rufe bei Unstimmigkeiten mit dem Auditor die Geschäftsleitung der Zert.-Gesellschaft an. Dies hat bis jetzt immer geklappt, sie wollen ja weiter für Dich arbeiten! Also bei den Audits argumentieren, für seine Lösungen kämpfen und da ehrlich sein, wo Ihr keine Lösungen habt.
Freundliche Grüsse
Florian
qm-online.ch
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- Horst S
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#6128
by Horst S
Replied by Horst S on topic Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken?
Hallo Sabine
Gehn wir mal davon aus, dass alle Stücklisten bei Euch EDV-mäßig erfasst sind.
Wir hatten dieses Problem bereits 1997.
Lösung bei uns:
Alle Stücklisten bis zu diesem Stichtag in 1997 wurden in ein sogenanntes ARCHIV gelegt. Man kann das Stüli-Archiv aufrufen und ansehen bzw. ausdrucken aber nicht als z.B. Kopiervorlage für neue, ähnliche Stülis verwenden! Also alles alte ist bei uns nur "leseberechtigt" vorhanden.
Bei nach 1997 erstellten Stülis wurde dann automatisch über die EDV ein Feld "FREIGEGEBEN" installiert.
Nach 6 Jahren Praxis hat sich das wirklich gut bewährt, muss man schon sagen.
H.
Gehn wir mal davon aus, dass alle Stücklisten bei Euch EDV-mäßig erfasst sind.
Wir hatten dieses Problem bereits 1997.
Lösung bei uns:
Alle Stücklisten bis zu diesem Stichtag in 1997 wurden in ein sogenanntes ARCHIV gelegt. Man kann das Stüli-Archiv aufrufen und ansehen bzw. ausdrucken aber nicht als z.B. Kopiervorlage für neue, ähnliche Stülis verwenden! Also alles alte ist bei uns nur "leseberechtigt" vorhanden.
Bei nach 1997 erstellten Stülis wurde dann automatisch über die EDV ein Feld "FREIGEGEBEN" installiert.
Nach 6 Jahren Praxis hat sich das wirklich gut bewährt, muss man schon sagen.
H.
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- Ralf Schmidt
- Topic Author
- Visitor
#6136
by Ralf Schmidt
Replied by Ralf Schmidt on topic Re: Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken?
Hallo,
nachdem alle im ISO-Kastendenken das Vorgehen des Auditors verdammen lass es mich mal aus meiner Sicht so darstellen:
Ihr arbeitet in der Produktion mit als explizit "nicht freigegeben" gekennzeichneten Dokumenten. Das ist Schlamperei, ob mit oder ohne bürokratischem QM-System.
Auch wenn die Freigaben auf Zuruf erfolgt sind ("wer hat mir das noch vor 3 Monaten in der Mittagspase schnell freigegeben??") sagen die Dokumente das Gegenteil aus. Punkt.
Sich darauf zu berufen dass diese Dokumente vor der Zertifizierung erstellt wurden halte ich persönlich für fahrlässig. Es gibt ja immerhin die zwar nicht ganz ISO-konforme Methode der Rotstrichänderung: Der Freigebende streicht das "Nicht freigegeben" durch, setzt Datum und Namenskürzel daneben und fertig.
Es ist ja nicht so dass Ihr nur eine Normen-Forderung nicht einhaltet sondern dass Ihr mit Eurem Verfahren gegen jegliche Grundsätze der Produktionslenkung verstosst.
Das Killer-Argument der "Höllenarbeit" höre ich ebenfalls oft, wird schnell zunichte gemacht wenn man schriftlich einen Verantwortlichen für diesen Prozess im Protokoll festhalten möchte. Das ganze dann mit dem Hinweis dass das Verfahren bei einem Rechtsstreit als fahrlässig, nach der Belehrung als grob fahrlässig ausgelegt werden könnte, d.h. daraus entstehende Rechtsansprüche gegen die Firma an den verantwortlichen MA "durchgereicht" werden könnten. Und - schwupps, man geht das Thema an, bereinigt es und alle sind zufrieden. Es muss ja keine produktionsstillegende Arbeit werden sondern ein Projekt das in einer sinnvollen Zeitspanne nachweislich und nachverfolgt umgesetzt wird.
Bis dann,
Ralf Schmidt
nachdem alle im ISO-Kastendenken das Vorgehen des Auditors verdammen lass es mich mal aus meiner Sicht so darstellen:
Ihr arbeitet in der Produktion mit als explizit "nicht freigegeben" gekennzeichneten Dokumenten. Das ist Schlamperei, ob mit oder ohne bürokratischem QM-System.
Auch wenn die Freigaben auf Zuruf erfolgt sind ("wer hat mir das noch vor 3 Monaten in der Mittagspase schnell freigegeben??") sagen die Dokumente das Gegenteil aus. Punkt.
Sich darauf zu berufen dass diese Dokumente vor der Zertifizierung erstellt wurden halte ich persönlich für fahrlässig. Es gibt ja immerhin die zwar nicht ganz ISO-konforme Methode der Rotstrichänderung: Der Freigebende streicht das "Nicht freigegeben" durch, setzt Datum und Namenskürzel daneben und fertig.
Es ist ja nicht so dass Ihr nur eine Normen-Forderung nicht einhaltet sondern dass Ihr mit Eurem Verfahren gegen jegliche Grundsätze der Produktionslenkung verstosst.
Das Killer-Argument der "Höllenarbeit" höre ich ebenfalls oft, wird schnell zunichte gemacht wenn man schriftlich einen Verantwortlichen für diesen Prozess im Protokoll festhalten möchte. Das ganze dann mit dem Hinweis dass das Verfahren bei einem Rechtsstreit als fahrlässig, nach der Belehrung als grob fahrlässig ausgelegt werden könnte, d.h. daraus entstehende Rechtsansprüche gegen die Firma an den verantwortlichen MA "durchgereicht" werden könnten. Und - schwupps, man geht das Thema an, bereinigt es und alle sind zufrieden. Es muss ja keine produktionsstillegende Arbeit werden sondern ein Projekt das in einer sinnvollen Zeitspanne nachweislich und nachverfolgt umgesetzt wird.
Bis dann,
Ralf Schmidt
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- Florian Padrutt
- Topic Author
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#6141
by Florian Padrutt
Replied by Florian Padrutt on topic Re: Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken?
Hallo Sabine
erkläre doch dem Auditor, dass ihr alle Stücklisten, die aufgrund nächstens anstehender Aufträge benötigt werden, geprüft und freigegeben hättet.
Eine weitere Möglichkeit ist es, vor jedem Fertigungsauftrag die Stückliste freigeben zu lassen. Gibt es bei Euch so etwas wie einen Fertigungsplaner oder macht das der Entwickler? Dr Fertigungsplaner würde alle auf freigegeben, wo er keine anderslautenden Informationen hat.
Eigentlich seit Ihr die Einzigen, die das Risiko einer generellen Freigabe beurteilen können. Da die vergangenen Freigaben mündlich erfolgten und ihr sicherstellen könnt, dass alle SL in der Fertigung einmal freigegeben worden sind (auch wenn sie anders gestempelt sind), verstehe ich das Problem nicht.
Satz im Handbuch: Da wir vor der Einführung des Qm nach ISO9001 die Stücklisten mündlich freigegeben haben und keine ungepfüten SL in der Fertigung benutzt werden, gelten alle vor dem xx.xx.xxxx erstellten SL als freigegeben. Wir haben alle Stammdaten entsprechnd geändert!
In etwa so würde ich mich aus der Affaire ziehen. Natürlich nur, wenn es der Wahrheit entspricht.
Gruss Florian
qm-online.ch
erkläre doch dem Auditor, dass ihr alle Stücklisten, die aufgrund nächstens anstehender Aufträge benötigt werden, geprüft und freigegeben hättet.
Eine weitere Möglichkeit ist es, vor jedem Fertigungsauftrag die Stückliste freigeben zu lassen. Gibt es bei Euch so etwas wie einen Fertigungsplaner oder macht das der Entwickler? Dr Fertigungsplaner würde alle auf freigegeben, wo er keine anderslautenden Informationen hat.
Eigentlich seit Ihr die Einzigen, die das Risiko einer generellen Freigabe beurteilen können. Da die vergangenen Freigaben mündlich erfolgten und ihr sicherstellen könnt, dass alle SL in der Fertigung einmal freigegeben worden sind (auch wenn sie anders gestempelt sind), verstehe ich das Problem nicht.
Satz im Handbuch: Da wir vor der Einführung des Qm nach ISO9001 die Stücklisten mündlich freigegeben haben und keine ungepfüten SL in der Fertigung benutzt werden, gelten alle vor dem xx.xx.xxxx erstellten SL als freigegeben. Wir haben alle Stammdaten entsprechnd geändert!
In etwa so würde ich mich aus der Affaire ziehen. Natürlich nur, wenn es der Wahrheit entspricht.
Gruss Florian
qm-online.ch
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