Freigaben von Stücklisten - was mach ich mit den ollen Schinken?

  • Sabine
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#6147 by Sabine
***Hallo Ralf,
: nachdem alle im ISO-Kastendenken das Vorgehen des Auditors verdammen lass es mich mal aus meiner Sicht so darstellen:
***Gehe ich recht in der Annahme: Du gehörst zu diesen verdammungswürdigen Kreaturen? ;-)
: Ihr arbeitet in der Produktion mit als explizit "nicht freigegeben" gekennzeichneten Dokumenten. Das ist Schlamperei, ob mit oder ohne bürokratischem QM-System.
: Auch wenn die Freigaben auf Zuruf erfolgt sind ("wer hat mir das noch vor 3 Monaten in der Mittagspase schnell freigegeben??") sagen die Dokumente das Gegenteil aus. Punkt.
***Genau das hat uns unser Auditor auch gesagt. Inkl. "Punkt"! Natürlich sind wir vor Einführung des QMS "Schlampen" gewesen, sonst hätten wir das ja nicht gemacht/gebraucht, gell?
: Sich darauf zu berufen dass diese Dokumente vor der Zertifizierung erstellt wurden halte ich persönlich für fahrlässig. Es gibt ja immerhin die zwar nicht ganz ISO-konforme Methode der Rotstrichänderung: Der Freigebende streicht das "Nicht freigegeben" durch, setzt Datum und Namenskürzel daneben und fertig.
: Es ist ja nicht so dass Ihr nur eine Normen-Forderung nicht einhaltet sondern dass Ihr mit Eurem Verfahren gegen jegliche Grundsätze der Produktionslenkung verstosst.
***Und das soll jetzt der Grund sein, warum ich mich hinsetzen soll und die Arbeit der vergangenen 20 Jahre nachkontrolliere? Hast Du einen Taschenrechner? Dann benutz den mal.
: Das Killer-Argument der "Höllenarbeit" höre ich ebenfalls oft, wird schnell zunichte gemacht wenn man schriftlich einen Verantwortlichen für diesen Prozess im Protokoll festhalten möchte. Das ganze dann mit dem Hinweis dass das Verfahren bei einem Rechtsstreit als fahrlässig, nach der Belehrung als grob fahrlässig ausgelegt werden könnte, d.h. daraus entstehende Rechtsansprüche gegen die Firma an den verantwortlichen MA "durchgereicht" werden könnten. Und - schwupps, man geht das Thema an, bereinigt es und alle sind zufrieden.
***Superidee: Mit Drohung die Leute zur Aktion zwingen! Was meinst Du, wie schnell ich das bisher aufgebaute Vertrauen dann verspielt haben werde? Ich bin als QM-MA der "HAUPTKOMMUNIKATOR" und kann nach Deiner Methode einpacken und nach Hause gehen.
Es muss ja keine produktionsstillegende Arbeit werden sondern ein Projekt das in einer sinnvollen Zeitspanne nachweislich und nachverfolgt umgesetzt wird.
***Ach, nun wird wieder relativiert? Eben wolltest Du mir noch den ganzen Arm ausreißen. Sinnvolle Zeitspanne? Sinnvoll gehört doch in die Merkmals-Schublade (siehe Definition Qualität), dazu muß ermittelt werden, was "sinnvoll" ist. Wir haben ermittelt, daß es "sinnvoll" ist, sukkzessiv die Stücklisten über Entwicklungänderungen anzufassen und dann freizugeben. Dann wird auch geprüft. Der Auditor fand das nicht sinnvoll, allerdings ohne "Ermittlung".
Mein lieber Ralf, ich habe gar nichts gegen Auditoren, die Missstände aufzeigen und damit helfen diese zu beseitigen. Das natürlich unter wirtschaftlichen Aspekten. Ich denke, als Auditor ist es durchaus schwer, innerhalb dieser mickrigen Zeitspanne des Audits dies vernünftig zu tun. Da ein Auditor auch nur ein Mensch ist, passieren manchmal die seltsamsten Dinge...
ABER ES KANN AUF GAR KEINEN FALL SEIN, DASS WIR PLEITE MACHEN, WEIL WIR ZERTIFIZIERT SEIN WOLLEN!
(Im Sinne von "Prozess gewonnen - Firma pleite")

Gruß
Sabine




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  • Florian Padrutt
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#6141 by Florian Padrutt
Hallo Sabine
erkläre doch dem Auditor, dass ihr alle Stücklisten, die aufgrund nächstens anstehender Aufträge benötigt werden, geprüft und freigegeben hättet.
Eine weitere Möglichkeit ist es, vor jedem Fertigungsauftrag die Stückliste freigeben zu lassen. Gibt es bei Euch so etwas wie einen Fertigungsplaner oder macht das der Entwickler? Dr Fertigungsplaner würde alle auf freigegeben, wo er keine anderslautenden Informationen hat.
Eigentlich seit Ihr die Einzigen, die das Risiko einer generellen Freigabe beurteilen können. Da die vergangenen Freigaben mündlich erfolgten und ihr sicherstellen könnt, dass alle SL in der Fertigung einmal freigegeben worden sind (auch wenn sie anders gestempelt sind), verstehe ich das Problem nicht.
Satz im Handbuch: Da wir vor der Einführung des Qm nach ISO9001 die Stücklisten mündlich freigegeben haben und keine ungepfüten SL in der Fertigung benutzt werden, gelten alle vor dem xx.xx.xxxx erstellten SL als freigegeben. Wir haben alle Stammdaten entsprechnd geändert!
In etwa so würde ich mich aus der Affaire ziehen. Natürlich nur, wenn es der Wahrheit entspricht.
Gruss Florian


qm-online.ch

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  • Ralf Schmidt
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#6136 by Ralf Schmidt
Hallo,
nachdem alle im ISO-Kastendenken das Vorgehen des Auditors verdammen lass es mich mal aus meiner Sicht so darstellen:
Ihr arbeitet in der Produktion mit als explizit "nicht freigegeben" gekennzeichneten Dokumenten. Das ist Schlamperei, ob mit oder ohne bürokratischem QM-System.
Auch wenn die Freigaben auf Zuruf erfolgt sind ("wer hat mir das noch vor 3 Monaten in der Mittagspase schnell freigegeben??") sagen die Dokumente das Gegenteil aus. Punkt.
Sich darauf zu berufen dass diese Dokumente vor der Zertifizierung erstellt wurden halte ich persönlich für fahrlässig. Es gibt ja immerhin die zwar nicht ganz ISO-konforme Methode der Rotstrichänderung: Der Freigebende streicht das "Nicht freigegeben" durch, setzt Datum und Namenskürzel daneben und fertig.
Es ist ja nicht so dass Ihr nur eine Normen-Forderung nicht einhaltet sondern dass Ihr mit Eurem Verfahren gegen jegliche Grundsätze der Produktionslenkung verstosst.
Das Killer-Argument der "Höllenarbeit" höre ich ebenfalls oft, wird schnell zunichte gemacht wenn man schriftlich einen Verantwortlichen für diesen Prozess im Protokoll festhalten möchte. Das ganze dann mit dem Hinweis dass das Verfahren bei einem Rechtsstreit als fahrlässig, nach der Belehrung als grob fahrlässig ausgelegt werden könnte, d.h. daraus entstehende Rechtsansprüche gegen die Firma an den verantwortlichen MA "durchgereicht" werden könnten. Und - schwupps, man geht das Thema an, bereinigt es und alle sind zufrieden. Es muss ja keine produktionsstillegende Arbeit werden sondern ein Projekt das in einer sinnvollen Zeitspanne nachweislich und nachverfolgt umgesetzt wird.
Bis dann,
Ralf Schmidt



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  • Horst S
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#6128 by Horst S
Hallo Sabine
Gehn wir mal davon aus, dass alle Stücklisten bei Euch EDV-mäßig erfasst sind.
Wir hatten dieses Problem bereits 1997.
Lösung bei uns:
Alle Stücklisten bis zu diesem Stichtag in 1997 wurden in ein sogenanntes ARCHIV gelegt. Man kann das Stüli-Archiv aufrufen und ansehen bzw. ausdrucken aber nicht als z.B. Kopiervorlage für neue, ähnliche Stülis verwenden! Also alles alte ist bei uns nur "leseberechtigt" vorhanden.
Bei nach 1997 erstellten Stülis wurde dann automatisch über die EDV ein Feld "FREIGEGEBEN" installiert.
Nach 6 Jahren Praxis hat sich das wirklich gut bewährt, muss man schon sagen.
H.




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  • Sabine
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#6127 by Sabine
Hallo Florian,
: kein Auditor kann Dir vorschreiben, wie Ihr freigeben müsst.
***Das denke ich auch. Daher bin ich auch mit gutem Gewissen in die Zertifizierung gegangen.
: Die Norm verlangt nur aktuelle, freigegebene Vorgabedokumente am Ort des Einsatzes. Die Prüfung (Inhaltlich) eines Dokumentes hängt ja auch vom Einsatzzweck, der Historie, der Produktlebensphase usw. ab. Keiner kann Euch vorschreiben, wie diese Prüfung auszusehen hat.
: Die Frage ist natürlich erlaubt, warum habt Ihr den Überblick über Eure Stücklisten verloren? Ist in Zukunft sichergestellt, dass mit freigegebenen SL gearbeitet wird? Ist klar welche SL für welchen Auftrag verwendet worden ist?
***Was heißt Überblick verloren?! Vor der Einführung eines QMS nach 9001 wurde lediglich die Freigabe etwas strittig gehandhabt, nämlich einfach durch Zuruf. Der Entwickler hat den anderen einfach gesagt: Habe fertig! Im Zuge der Einführung haben wir Verantwortliche bestimmt, die Stücklisten zu prüfen haben und die Freigabe durchzuführen haben. Die Freigabe wird auf der Stückliste dokumentiert. Wir haben ein Datum festgesetzt. Vor diesem Datum sind die Stücklisten nicht nach dem neuen Verfahren freigegeben. Nach diesem Datum werden alle Stücklisten gem. dem neuen Verfahren behandelt. Wenn jetzt alte Stücklisten angefasst werden, wegen Entwicklungsänderungen, dann wird das neue Verfahren angewandt, so daß sukzessive die relevanten Stücklisten freigegeben werden.
Leider war es zum Auditzeitpunkt so, daß in der Fertigung "alte" Stücklisten lagen, die EDV-bedingt den Vermerk "nicht freigegeben" trugen. Das fiel auf. Auch nach unserer Erklärung, daß das Erstelldatum vor unserem "D-Day" lag, konnte den Auditoren nicht überzeugen.
EDV-technisch ist es möglich, daß alle "alten" Stücklisten den Status "freigegeben" erhalten. Allerdings ist dies ein Rundumschlag und keine Stückliste wäre geprüft. Allerdings würden wir das in Kauf nehmen. Der Auditor hat aber gleich gesagt, daß er das nicht akzeptiert ohne Prüfung.
: Ich rufe bei Unstimmigkeiten mit dem Auditor die Geschäftsleitung der Zert.-Gesellschaft an. Dies hat bis jetzt immer geklappt, sie wollen ja weiter für Dich arbeiten! Also bei den Audits argumentieren, für seine Lösungen kämpfen und da ehrlich sein, wo Ihr keine Lösungen habt.
***Ich denke, daß wäre der letzte Schritt, wenn gar nicht anderes mehr funktioniert. Erst mal klopfen wir jetzt alle Möglichkeiten ab, die wir haben. Vielleicht haben wir ja noch eine zündende Idee, wie wir das Auditoren-konform und wirtschaftlich hinkriegen.
Danke für Deine Hilfe.
Gruß
Sabine




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  • Horst S
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#6175 by Horst S
Replied by Horst S on topic So isses!
Genau so ist es bei uns, und du hasts erkannt.
Ohne irgendeinen Aufwand gehts halt nicht, aber so ists im erträglichen Rahmen. Ich kenn Sabines Firma nicht, aber bei uns (700MA) gehts recht fix über Abt. NORMUNG, die nach Anforderung kurz drüberschaut und das EDV-Recht hat, Archivierte wieder zu "aktivieren".
Horst




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