Arbeitnehmerüberlassung
- RaumKlang
- Topic Author
- Visitor
#11081
by RaumKlang
Arbeitnehmerüberlassung was created by RaumKlang
>Hallo ich habe eine Frage zu Arbeitnehmerüberlassung.
Einfaches Beispiel:
Ich bin ich einer GbR Selbstständig und bekomme eine Anfrage von einer Firma (A), die zum Aufbau einer Bühne 6 Leute an Personal braucht. Allerdings baut diese Firma (A) die Bühne wiederum für eine dritte Firma ( und stellt auch nur die Dienstleistungen. Das Material für diese Bühne kommt von Firma B selbst.
Wenn ich Mitarbeiter in meinem Unternehmen beschäftige, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten und ich diese nun dort tätig werden lasse spricht man von einer Arbeitnehmerüberlassung richtig?
Wie sieht das aus, wenn ich keine festen Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag und Lohnsteuerkarte dort einsetze, sondern nur Leute, die auch wiederum selbstständig sind und mir nachher einer Rechnung schreiben??
Gruß und danke schonmal im Vorraus..
Daniel
Einfaches Beispiel:
Ich bin ich einer GbR Selbstständig und bekomme eine Anfrage von einer Firma (A), die zum Aufbau einer Bühne 6 Leute an Personal braucht. Allerdings baut diese Firma (A) die Bühne wiederum für eine dritte Firma ( und stellt auch nur die Dienstleistungen. Das Material für diese Bühne kommt von Firma B selbst.
Wenn ich Mitarbeiter in meinem Unternehmen beschäftige, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten und ich diese nun dort tätig werden lasse spricht man von einer Arbeitnehmerüberlassung richtig?
Wie sieht das aus, wenn ich keine festen Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag und Lohnsteuerkarte dort einsetze, sondern nur Leute, die auch wiederum selbstständig sind und mir nachher einer Rechnung schreiben??
Gruß und danke schonmal im Vorraus..
Daniel
Please Anmelden to join the conversation.
- ELSE
- Topic Author
- Visitor
#11083
by ELSE
Replied by ELSE on topic Re: Arbeitnehmerüberlassung
Hallo Daniel,
meinst du frage ist hier Richtig ?
G
ELSE
meinst du frage ist hier Richtig ?
G
ELSE
Please Anmelden to join the conversation.
- RaumKlang
- Topic Author
- Visitor
#11084
by RaumKlang
Replied by RaumKlang on topic Re: Arbeitnehmeri__berlassung
hi
: meinst du frage ist hier Richtig ?
laut dem hier:
h*tp://ww*.quality.de/lexikon/arbeitnehmerueberlassung.htm
soll die Frage in DIESES Forum hier
keine Ahnung, warum das so verlinkt ist, aber ich dachte mir "wird schon seine Richtigkeit haben!"
Grui__
Daniel
: meinst du frage ist hier Richtig ?
laut dem hier:
h*tp://ww*.quality.de/lexikon/arbeitnehmerueberlassung.htm
soll die Frage in DIESES Forum hier
keine Ahnung, warum das so verlinkt ist, aber ich dachte mir "wird schon seine Richtigkeit haben!"
Grui__
Daniel
Please Anmelden to join the conversation.
- Vivian
- Topic Author
- Visitor
#11093
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Arbeitnehmerüberlassung
Hallo Daniel,
hier bist du eigentlich falsch.
Das liebe Arbeitsrecht ist kompliziert. Für Arbeitnehmerüberlassung brauchst du die Anmeldung/Zulassung über die Agentur für Arbeit.
Eine weitere Möglichkeit ist die Arbeit über Werkverträge. In der Regel schließen sogen. Ich-AG's mit ihrem Auftraggeber einen Werkvertrag. Können sie jedoch dabei die Arbeitszeit nicht selbst bestimmen und sind dem Auftraggeber weiseungsgebunden, dann sind sie nach dt. Recht Scheinselbständige.
Wenn die Sache auffliegt, können diese Mitarbeiter vom Gesetzgeber als Mitarbeiter deiner Firma definiert werden = Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Anschließend müssen die Sozialabgaben nachträglich entrichtet werden.
... ... tausendfach praktiziert - wo kein Kläger - da kein Richter.
Gruß
Vivian
hier bist du eigentlich falsch.
Das liebe Arbeitsrecht ist kompliziert. Für Arbeitnehmerüberlassung brauchst du die Anmeldung/Zulassung über die Agentur für Arbeit.
Eine weitere Möglichkeit ist die Arbeit über Werkverträge. In der Regel schließen sogen. Ich-AG's mit ihrem Auftraggeber einen Werkvertrag. Können sie jedoch dabei die Arbeitszeit nicht selbst bestimmen und sind dem Auftraggeber weiseungsgebunden, dann sind sie nach dt. Recht Scheinselbständige.
Wenn die Sache auffliegt, können diese Mitarbeiter vom Gesetzgeber als Mitarbeiter deiner Firma definiert werden = Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Anschließend müssen die Sozialabgaben nachträglich entrichtet werden.
... ... tausendfach praktiziert - wo kein Kläger - da kein Richter.
Gruß
Vivian
Please Anmelden to join the conversation.
- Heiner
- Topic Author
- Visitor
#11100
by Heiner
Replied by Heiner on topic Re: Arbeitnehmerüberlassung
Hier ist er schon richtig. Der Link führt genau hierher.
Please Anmelden to join the conversation.
- Arbeitnehmer
- Topic Author
- Visitor
#12408
by Arbeitnehmer
Replied by Arbeitnehmer on topic Re: Arbeitnehmerüberlassung
kann man machen.. weiter so du bist auf dem richtigen weg...bravo...möchtest du nicht für uns arbeiten...bauen in russland eine bühne 500 mal 8000 meter auf...melde dich mal....echt klasse
: Hallo ich habe eine Frage zu Arbeitnehmerüberlassung.
: Einfaches Beispiel:
: Ich bin ich einer GbR Selbstständig und bekomme eine Anfrage von einer Firma (A), die zum Aufbau einer Bühne 6 Leute an Personal braucht. Allerdings baut diese Firma (A) die Bühne wiederum für eine dritte Firma ( und stellt auch nur die Dienstleistungen. Das Material für diese Bühne kommt von Firma B selbst.
: Wenn ich Mitarbeiter in meinem Unternehmen beschäftige, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten und ich diese nun dort tätig werden lasse spricht man von einer Arbeitnehmerüberlassung richtig?
: Wie sieht das aus, wenn ich keine festen Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag und Lohnsteuerkarte dort einsetze, sondern nur Leute, die auch wiederum selbstständig sind und mir nachher einer Rechnung schreiben??
: Gruß und danke schonmal im Vorraus..
: Daniel
: Hallo ich habe eine Frage zu Arbeitnehmerüberlassung.
: Einfaches Beispiel:
: Ich bin ich einer GbR Selbstständig und bekomme eine Anfrage von einer Firma (A), die zum Aufbau einer Bühne 6 Leute an Personal braucht. Allerdings baut diese Firma (A) die Bühne wiederum für eine dritte Firma ( und stellt auch nur die Dienstleistungen. Das Material für diese Bühne kommt von Firma B selbst.
: Wenn ich Mitarbeiter in meinem Unternehmen beschäftige, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten und ich diese nun dort tätig werden lasse spricht man von einer Arbeitnehmerüberlassung richtig?
: Wie sieht das aus, wenn ich keine festen Mitarbeiter mit Arbeitsvertrag und Lohnsteuerkarte dort einsetze, sondern nur Leute, die auch wiederum selbstständig sind und mir nachher einer Rechnung schreiben??
: Gruß und danke schonmal im Vorraus..
: Daniel
Please Anmelden to join the conversation.
Time to create page: 0.188 seconds