Produkthaftung
- Uta Fehlinger
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#11291
by Uta Fehlinger
Produkthaftung was created by Uta Fehlinger
>Auf EU- Ebene gibt es die Richtlinie 85/374/EG zur Haftung für fehlerhafte Produkte. Leider kann ich keine Jahreszahl finden, die auf EU- Ebene für die Länge der Produkthaftung steht.
Für Deutschland ist dies im ProduktHaftG geregelt, aber wo steht wie lange ein Herstller Eu-weit für die Produkte haftet?
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben?!
Danke
Für Deutschland ist dies im ProduktHaftG geregelt, aber wo steht wie lange ein Herstller Eu-weit für die Produkte haftet?
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben?!
Danke
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- Vivian
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#11326
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Produkthaftung
Hallo Uta,
EU-Richtlinien sind immer in nationales Recht umzusetzen. Meist räumt die EU den Ländern nationale Gestaltungsspielräume ein, die jedoch der EU-Norm nicht entgegenstehen dürfen. Klingt kompliziert und ist es leider auch.
Du wirst es nicht vermeiden können, dich nach den nationalen Gesetzen des Landes zu richten, in dem deine Firma produziert bzw. dahin exportiert. Das ist auch der sicherste Weg.
Schöne Grüße
Vivian
EU-Richtlinien sind immer in nationales Recht umzusetzen. Meist räumt die EU den Ländern nationale Gestaltungsspielräume ein, die jedoch der EU-Norm nicht entgegenstehen dürfen. Klingt kompliziert und ist es leider auch.
Du wirst es nicht vermeiden können, dich nach den nationalen Gesetzen des Landes zu richten, in dem deine Firma produziert bzw. dahin exportiert. Das ist auch der sicherste Weg.
Schöne Grüße
Vivian
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- QM-Profi
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#11331
by QM-Profi
Replied by QM-Profi on topic Re: Produkthaftung
Hier steht doch alles: "h ttp://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l32012.htm"
"Ablauf der Frist für die Haftung: Der Geschädigte verfügt über eine Frist von drei Jahren für die Forderung nach Wiedergutmachung. Diese Frist läuft ab dem Datum, an dem er von dem Schaden, dem Fehler oder der Identität des Herstellers Kenntnis genommen hat.
Die Haftung des Herstellers erlischt mit Ablauf einer Frist von zehn Jahren nach dem Termin, an dem der Hersteller das Produkt in Verkehr gebracht hat.
Es gibt keinerlei Vertragsklausel, die es dem Hersteller gestattet, seine Haftung gegenüber dem Geschädigten einzuschränken."
"Ablauf der Frist für die Haftung: Der Geschädigte verfügt über eine Frist von drei Jahren für die Forderung nach Wiedergutmachung. Diese Frist läuft ab dem Datum, an dem er von dem Schaden, dem Fehler oder der Identität des Herstellers Kenntnis genommen hat.
Die Haftung des Herstellers erlischt mit Ablauf einer Frist von zehn Jahren nach dem Termin, an dem der Hersteller das Produkt in Verkehr gebracht hat.
Es gibt keinerlei Vertragsklausel, die es dem Hersteller gestattet, seine Haftung gegenüber dem Geschädigten einzuschränken."
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