Prämiensystem
- Wolfgang Horn
- Topic Author
- Visitor
#9433
by Wolfgang Horn
Replied by Wolfgang Horn on topic Re: Prämiensystem
Hi, Paul,
: wir fassen unter Reklamationskosten alle Kosten zusammen die mit der Reklamation entstanden sind (z.B. Nacharbeit, Verschrotten, Neufertigung usw.).
O.k., dann macht ihr das so.
Wäre das im Staßenverkehr auc so, müßte dann die Polizistin selbst das Knöllchen bezahlen für das Falschparken eines Falschparkers.
Ja, würde mir gefallen. Nähme ich keine Rücksicht mehr auf Park- und Halteverbote.
Diese Sinnwidrigkeit scheint mir eine erstklassige Ursache für Konflikte zu sein, wer denn nun aufkommen solle.
Wenn das so is, dann scheint mir das größere Problem nun zu sein: "Wie sag' ich's meinem Geschäftsführer, ohne ihn der Lächerlichkeit preiszugeben?"
Diese Sinnwidrigkeit wäre keine, wenn Deine ganze Firma sowieso nur eine einzige Kostenstelle hätte, der Unternehmer die Reklamationskosten nur irgendwie buchen wollte.
Die Sinnwidrigkeit entsteht erst mit der Teilung von Aufgaben und Verantwortungen. Erst dann kann der eine für einen Fertigungsfehler verantwortlich sein - und der andere die daraus entstandenen Reklamationskosten aufgebrummt bekommen.
Was immer Ihr machen wollt, eine gute Orientierungslinie zum Handeln ist hier die "heilige Dreieinigkeit AKV" - von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung: Wir können nur den verantwortlich machen (Verantwortung) für die Erledigung einer Aufgabe (Aufgbe), wenn wir ihm auch diese Aufgabe geben und die notwendigen Befugnisse, Mittel und Fähigkeiten (Kompetenz).
Orangisatorischen Pfusch macht, wer diese Dreieinigkeit auf mehr als einen Kopf verteilt.
In diesem Fall: Durchaus akzeptabel, daß in irgendeiner Tabelle "Reklamationskosten" auftauchen.
Für diese Kosten muß in jedem Kostenfall aber derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der die Kosten ausgelöst hat: Also die Fertigung für Fertigungsfehler, Montage für Montagefehler, und der Vertrieb für Angebote, in denen der Vertriebsmann einen Eisschrank an einen Eskimo verkauft hat und der ihn innerhalb der 2-Wochenfrist zurückliefert (Naja, ich habe weit schlimmere Fälle erlebt, wo ein Vertriebsmann eine millionenteure Anlage verkauft hat ohne zu prüfen, ob der Kunde sie wirklich nutzen kann. Der Kunde ist, so weit ich weiß, noch immer verloren. Wo bucht man diese entgangenen Gewinne?)
Falls ich Deine knappen Worte nicht richtig verstanden habe, korrigiere bitte.
Ciao
Wolfgang
: wir fassen unter Reklamationskosten alle Kosten zusammen die mit der Reklamation entstanden sind (z.B. Nacharbeit, Verschrotten, Neufertigung usw.).
O.k., dann macht ihr das so.
Wäre das im Staßenverkehr auc so, müßte dann die Polizistin selbst das Knöllchen bezahlen für das Falschparken eines Falschparkers.
Ja, würde mir gefallen. Nähme ich keine Rücksicht mehr auf Park- und Halteverbote.
Diese Sinnwidrigkeit scheint mir eine erstklassige Ursache für Konflikte zu sein, wer denn nun aufkommen solle.
Wenn das so is, dann scheint mir das größere Problem nun zu sein: "Wie sag' ich's meinem Geschäftsführer, ohne ihn der Lächerlichkeit preiszugeben?"
Diese Sinnwidrigkeit wäre keine, wenn Deine ganze Firma sowieso nur eine einzige Kostenstelle hätte, der Unternehmer die Reklamationskosten nur irgendwie buchen wollte.
Die Sinnwidrigkeit entsteht erst mit der Teilung von Aufgaben und Verantwortungen. Erst dann kann der eine für einen Fertigungsfehler verantwortlich sein - und der andere die daraus entstandenen Reklamationskosten aufgebrummt bekommen.
Was immer Ihr machen wollt, eine gute Orientierungslinie zum Handeln ist hier die "heilige Dreieinigkeit AKV" - von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung: Wir können nur den verantwortlich machen (Verantwortung) für die Erledigung einer Aufgabe (Aufgbe), wenn wir ihm auch diese Aufgabe geben und die notwendigen Befugnisse, Mittel und Fähigkeiten (Kompetenz).
Orangisatorischen Pfusch macht, wer diese Dreieinigkeit auf mehr als einen Kopf verteilt.
In diesem Fall: Durchaus akzeptabel, daß in irgendeiner Tabelle "Reklamationskosten" auftauchen.
Für diese Kosten muß in jedem Kostenfall aber derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der die Kosten ausgelöst hat: Also die Fertigung für Fertigungsfehler, Montage für Montagefehler, und der Vertrieb für Angebote, in denen der Vertriebsmann einen Eisschrank an einen Eskimo verkauft hat und der ihn innerhalb der 2-Wochenfrist zurückliefert (Naja, ich habe weit schlimmere Fälle erlebt, wo ein Vertriebsmann eine millionenteure Anlage verkauft hat ohne zu prüfen, ob der Kunde sie wirklich nutzen kann. Der Kunde ist, so weit ich weiß, noch immer verloren. Wo bucht man diese entgangenen Gewinne?)
Falls ich Deine knappen Worte nicht richtig verstanden habe, korrigiere bitte.
Ciao
Wolfgang
Please Anmelden to join the conversation.
Time to create page: 0.148 seconds