CE-Kennzeichnung nach Druckgeräte Richtlinie

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#14759 by US
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Aber die entscheidende Tipp war noch nicht dabei.
Zur Verdeutlichung der Situation:
Der deutsche Staat verkauft nicht mehr benötigte Militärfahrzeuge an einen anderen Staat. Mal ist der andere Staat ein Mitglied der EU, mal nicht.
Eine deutsche Fa. wird mit der Überholung bzw. Instandsetzung beauftragt. Diese Fa. beauftragt unsere Fa. mit der Instandsetzung einer Baugruppe, die der Druckgeräte Richtlinie unterliegt. Diese Baugruppe (eine funktionsfähige Einheit, die auch einzeln, wegen der Vorspannung (Druck), der Druckgeräte Richtlinie unterliegt), wurde von uns entwickelt und produziert und vor (vielen) Jahren an den Hersteller der Militärfahrzeuge ausgeliefert, ohne CE-Kennzeichnung (heute produzieren wir das gleiche Teil mit CE-Kennzeichnung).
Unser Vertrag enthält kein Wort zu dem Thema CE-Kennzeichnung. Sonst wäre es einfach.
Die Druckgeräte Richtlinie definiert den _der in Verkehr bringt“ als Verantwortlichen. Er hat die CE-Kennzeichnung und die Vorraussetzungen dafür zu erfüllen. Allein: es gibt eine Formulierung, nach der für militärische Güter eine Ausnahmeregelung möglich ist.
Nach allen Auskünften die man bekommt, legt der Endkunde (EU-Staat bzw. Nicht EU-Staat) keinen Wert auf diese CE-Kennzeichnung.
Wer ist der _der in Verkehr bringt“? Bisher haben wir uns, die wir diese Baugruppe produzieren bzw. in diesem Fall instandsetzen und ausliefern, als den _der in Verkehr bringt“ angesehen.
Muss es eine Entpflichtung für militärische Güter geben (wenn CE-Kennzeichnung nicht gefordert), oder müsste es im Gegenteil eine Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung geben (wenn CE-Kennzeichnung gefordert)?
Wenn Entpflichtung notwendig, wer kann den _der in Verkehr bringt“ entpflichten, unser Vertragspartner, die andere deutsche Fa? Oder nur der Endkunde (EU-Staat bzw. Nicht-EU-Staat)?
Macht es einen Unterschied, ob der Endkunde ein EU-Staat ist oder nicht (CE-Kennzeichnung ist EU-Richtlinie)?
Macht es bei der Frage der Produkthaftung überhaupt einen Unterschied ob wir die CE-Kennzeichnung aussprechen, oder nicht?
US



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#14762 by Systemmanager
Replied by Systemmanager on topic Re: CE-Kennzeichnung nach Druckgeräte Richtlinie
Hallo US!
Für mich stellt sich die Sache wie folgt dar:
Ihr habt die Güter seinerzeit in Verkehr gebracht, und zwar damals ohne CE Kennzeichnung. Wahrscheinlich damals noch keine Verpflichtung, oder aber das Teil ist ein "Unterteil" einer anderen, größeren Einheit und der "Hersteller" dieser größeren Einheit war für die Kennzeichnung verantwortlich.
Nun wurde das Teil verkauft, und der Verkäüfer ist der, der die Güter wieder in Verkehr bringt, also verantwortlich für die Kennzeichnung.
Nun vergibt der Verkäufer die "Generalsanierung" an einen Auftragnehmer, nämlich an den ursprünglichen Hersteller (euch!). Ihr müsst nun die Konformität der Güter gegenüber den EU-Richtlinien sicherstellen - keine Frage!
Der Verkäufer übernimmt die Güter von euch und gibt diese - samt der Konformitätserklärung - an den Käufer weiter.
Der Verkäufer kännte die Güter auch an einen "Assembler" weitergeben, der wiederum eine größere Einheit daraus macht. Aber auch in diesem Fall wird dieser die Konformitätsbescheinigung verlangen (viellecht aus Unwissenheit nicht). Ihr müsst diese auch in diesem Fall vorlegen.
Meinen Informationen zufolge kann dich niemand befreien, da es eine rechtsverbindliche Verpflichtung dazu gibt.

Stimmt das so in eurem Fall?

Systemmanager :-)



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  • Vivian
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#14781 by Vivian
Hallo,
eigentlich müsste der VDI darüber Auskunft geben können, falls du dort aus Gründen möglicher Geheimhaltung überhaupt nachfragen darfst.
Vom VDI wird regelmäßig ein Newsletter zum Thema in Umlauf gebracht. Eigentlich sollte sich dort ein kompetenter Auskenner finden.
Viel Erfolg
Vivian



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  • Helmut
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#14848 by Helmut
Hallo US,
Inverkehrbringen heißt für mich: Überlassen einer neuen Maschine oder eine durch Überarbeitung veränderte Gebrauchtmaschine



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  • Helmut
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#14849 by Helmut
Hallo US,
Inverkehrbringen heißt für mich: Überlassen einer neuen Maschine oder eine durch Überarbeitung veränderte Gebrauchtmaschine
Ich bin in einem Maschinenbauunternehmen tätig und wir haben des öftern alte Maschinen zur Generalüberholung da. Wir haben noch nie Probleme gehabt, dass wir für die Maschinen keine neue CE-Kennzeichnung vornehmen.
Für mich heißt obiger Satz "... Überarbeitung veränderte Gebrauchtmaschine", dass ihr an dem Gerät Änderungen vornehmt, die sich wesentlich von der Nutzung vor dem Umrüstung unterscheiden. Wenn ich es richtig verstehe, baut ihr ein Gerät aus und überprüft es und baut diese Gerät, ggf. ein neues mit identischer Funktion wieder ein.
Dies heißt für mich, dass es zu keiner Veränderung der Maschine gekommen ist. Nachdem zur damaligen Zeit wahrscheinlich noch keine CE-Kennzeichnung nötig war, würde ich alles beim alten lassen.
Die Maschine wir ja auch mit Baujahr 19XX verkauft und dem Käufer muss dem zu Folge auch klar sein, dass das Gerät nicht den aktuellen Anforderungen der zur Zeit gültigen Richtlinien entspricht!
Gruß
Helmut




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  • Helmut
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#14850 by Helmut
Hallo US,
Inverkehrbringen heißt für mich: Überlassen einer neuen Maschine oder eine durch Überarbeitung veränderte Gebrauchtmaschine
Ich bin in einem Maschinenbauunternehmen tätig und wir haben des öftern alte Maschinen zur Generalüberholung da. Wir haben noch nie Probleme gehabt, dass wir für die Maschinen keine neue CE-Kennzeichnung vornehmen.
Für mich heißt obiger Satz "... Überarbeitung veränderte Gebrauchtmaschine", dass ihr an dem Gerät Änderungen vornehmt, die sich wesentlich von der Nutzung vor dem Umrüstung unterscheiden. Wenn ich es richtig verstehe, baut ihr ein Gerät aus und überprüft es und baut diese Gerät, ggf. ein neues mit identischer Funktion wieder ein.
Dies heißt für mich, dass es zu keiner Veränderung der Maschine gekommen ist. Nachdem zur damaligen Zeit wahrscheinlich noch keine CE-Kennzeichnung nötig war, würde ich alles beim alten lassen.
Die Maschine wir ja auch mit Baujahr 19XX verkauft und dem Käufer muss dem zu Folge auch klar sein, dass das Gerät nicht den aktuellen Anforderungen der zur Zeit gültigen Richtlinien entspricht!
Gruß
Helmut



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