Auskunftserteilung bei Handelsunternehmen

  • Winne
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#15279 by Winne
Hallo liebes Forum,
bzgl. Lieferantenauskunft von/bei Handelsunternehmen, wie/womit... kann ich unsere Vorlieferanten abfragen, inwieweit diese die Rückverfolgung Ihrer gelieferten Waren gewährleisten? Bei unserem Formblatt zur Lieferantenauskunft verweisen die meisten darauf, dass sie eben nur Handelsunternehmen sind und die Auskünfte nicht geben können...doch lt. Vorschrift sind wir ja nun mal nur verpflichtet step up und step down rück zu verfolgen...ein wenig hilflos...einige direktproduzenten füllen alles supi aus...doch wie gesagt, die Händler verweisen auf weiter händler usw.; was mach ich da bloß?
Verzweifelt *de Winne*



Please Anmelden to join the conversation.

  • Frank Hergt
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#15280 by Frank Hergt
Replied by Frank Hergt on topic Re: Auskunftserteilung bei Handelsunternehmen
Hmmmm....
Bei Dir dreht's sich's doch um Lebensmittel, oder? Da kenne ich mich zwar nicht aus, aber mal rein logisch gedacht: Müßten für Deine Lieferanten nicht die gleichen Vorschriften gelten wie für Dich?
Schöne Grüße
Frank



Please Anmelden to join the conversation.

  • HBH
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#15287 by HBH

: Hallo liebes Forum,

: bzgl. Lieferantenauskunft von/bei Handelsunternehmen, wie/womit... kann ich unsere Vorlieferanten abfragen, inwieweit diese die Ri__ckverfolgung Ihrer gelieferten Waren gewi__hrleisten? Bei unserem Formblatt zur Lieferantenauskunft verweisen die meisten darauf, dass sie eben nur Handelsunternehmen sind und die Auski__nfte nicht geben ki__nnen...doch lt. Vorschrift sind wir ja nun mal nur verpflichtet step up und step down ri__ck zu verfolgen...ein wenig hilflos...einige direktproduzenten fi__llen alles supi aus...doch wie gesagt, die Hi__ndler verweisen auf weiter hi__ndler usw.; was mach ich da bloi__?

: Verzweifelt *de Winne*

********************************
Hallo, Winne,
lt. Artikel 18 Ri__ckverfolgbarkeit der VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 gilt wie folgt:

"(1) Die Ri__ckverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln, von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und allen sonstigen Stoffen, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet werden, ist in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen.
(2) Die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mi__ssen in der Lage sein, jede Person festzustellen, von der sie ein Lebensmittel, Futtermittel, ein der Lebensmittelgewinnung dienendes Tier oder einen Stoff, der dazu bestimmt ist oder von dem erwartet werden kann, dass er in einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet wird, erhalten haben.
Sie richten hierzu Systeme und Verfahren ein, mit denen diese Informationen den zusti__ndigen Behi__rden auf Aufforderung mitgeteilt werden ki__nnen.
(3) Die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer richten Systeme und Verfahren zur Feststellung der anderen Unternehmen ein, an die ihre Erzeugnisse geliefert worden sind. Diese Informationen sind den zusti__ndigen Behi__rden auf Aufforderung zur Verfi__gung zu stellen.
(4) Lebensmittel oder Futtermittel, die in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden oder bei denen davon auszugehen ist, dass sie in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden, sind durch sachdienliche Dokumentation oder Information gemi__i__ den diesbezi__glich in spezifischeren Bestimmungen enthaltenen Auflagen ausreichend zu kennzeichnen oder kenntlich zu machen, um ihre Ri__ckverfolgbarkeit zu erleichtern."

Da Handelsunternehmer auch Inverkehrbringer von LM sind, unterliegen sie dieser VO genauso wie der Hersteller. Wenn also Behi__rden an die Unternehmen herantreten und Auskunft verlangen, mi__ssen die Unternehmen die Auski__nfte folglich erteilen. Das wiederum bedeutet, dass sie Unterlagen vorliegen haben mi__ssen, aus denen die Herkunft der Produkte hervorgeht. Und wenn sie diese Unterlagen haben, spricht eigentlich nichts dagegen, diese Auski__nfte auch an Kunden weiterzugeben.
In der VO (EG) 852/2004 wird ausdri__cklich gesagt, dass die oben zitierte VO 178 Gi__ltigkeit hat. Und die 852 ersetzt ja z. Zt. die LM-Hygiene-VO, da es unsere tolle Regierung leider nicht geschafft hat, das EU-Recht in nationales Recht umzusetzen.
Ich weii__ nicht, ob dir das weiterhilft, aber die genauen Texte kannst du unter www .europa. eu/scadplus/leg/de/lvb/f84001.htm (Leerzeichen bitte weglassen) nachlesen. Sag mal Bescheid, wie du im Endeffekt das Problem geli__st hast, weil es bestimmt noch mehr Leute gibt, die das interessiert.
Gri__i__e aus dem heute nur 29 i__C warmen Norden
Heike




Please Anmelden to join the conversation.

Time to create page: 0.150 seconds
Powered by Kunena Forum