Abnahmeprüfzeugnis 3.1

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#18792 by Ronny Zenk
Abnahmeprüfzeugnis 3.1 was created by Ronny Zenk
Hallo!
ich bin Qualitätsbeauftragter in einer Druckerei. Derzeit haben wir einige technische Probleme mit unseren Druckmaschinen. Wo genau diese herkommen, ist noch unklar. Können wir als Anwender der Druckmaschine vom Hersteler der Druckmaschine zu bestimmten Bauteilen ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1. nach EN 10204 verlangen? Welche rechtliche Grundlage gibt es da? Eine erste Anfrage wurde vom Druckmaschinenhersteller abgelehnt mit der Begründung, dass sie solche Firmengeheimnisse nicht rausgeben.
Schöne Grüße aus Berlin!



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#18793 by QLeser
Replied by QLeser on topic Re: Abnahmeprüfzeugnis 3.1
Zunächst einmal darf man alles verlangen.
Prüfzeugnisse nach EN 10204 sind Konvention.
Mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt.
Ist es tatsächlich ein Firmengeheimnis, aus welche Legierungen bestimmte Bestandteile sind oder Teil der Spezifikation?
Welche Spezifikationen liegen der Lieferung überhaupt zugrunde?
Wenn es sich beispielsweise um einen genormten Edelstahl handelt, ist die kategorische Weigerung nur als Eingeständnis zu bewerten, dass man was zu verbergen hat:
Nicht weiter überprüfte Pakistan-, China- oder Indien-Ware oder gegengeprüfte Ware made in Germany (was immer seltener wird)?
Ansonsten her Hersteller (oder ist er "nur" Händler) hat natürlich sein berechtigtes Interesse, seine Bezugsquellen zu schützen.
Gruß
QLeser



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#18795 by Ronny Zenk
Replied by Ronny Zenk on topic Re: Abnahmeprüfzeugnis 3.1
Hallo QLeser,
danke für die Antwort. Es handelt sich bei dem Bauteil um ein System aus mehreren Einzelbauteilen. Die Druckmaschine wird direkt beim Hersteller gekauft. Er ist jedoch nicht der Hersteller aller einzelnen Bauteile, sondern bezieht einige auch von Lieferanten. Bei den Bauteilen handelt es sich nicht um Edelstahl, sondern um Gussteile, Stahlschrauben und Metallfedern. Das Verweigern der Herausgabe der Prüfzeugnisse habe ich ähnlich interpretiert wie Sie. Unser Ansprechpartner (Niederlassungsleiter des Druckmaschinenherstellers) hat kommentiert, dass sowas noch niemand abgefordert hat. Da ich mit der EN 10204 bislang noch nichts zu tun hatte, ist mir das Gebiet noch nicht ganz so vertraut und bin für jede Hilfe dankbar.
Beste Grüße aus der Hauptstadt

: Zunächst einmal darf man alles verlangen.
: Prüfzeugnisse nach EN 10204 sind Konvention.
: Mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt.

: Ist es tatsächlich ein Firmengeheimnis, aus welche Legierungen bestimmte Bestandteile sind oder Teil der Spezifikation?
: Welche Spezifikationen liegen der Lieferung überhaupt zugrunde?
: Wenn es sich beispielsweise um einen genormten Edelstahl handelt, ist die kategorische Weigerung nur als Eingeständnis zu bewerten, dass man was zu verbergen hat:
: Nicht weiter überprüfte Pakistan-, China- oder Indien-Ware oder gegengeprüfte Ware made in Germany (was immer seltener wird)?

: Ansonsten her Hersteller (oder ist er "nur" Händler) hat natürlich sein berechtigtes Interesse, seine Bezugsquellen zu schützen.

: Gruß

: QLeser




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  • Harald
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#18799 by Harald
Replied by Harald on topic Re: Abnahmeprüfzeugnis 3.1
Hallo zurück,
mal ganz grundsätzlich zu einem Abnahmeprüfzeugnis:
In einem Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10204 bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung festgelegter Eigenschaften. Welche Eigenschaften das sind, muss zwischen Lieferant und Kunde vereinbart werden.
Allgemein üblich bei Werkstoffen sind hier z.B. die chemische Zusammensetzung und die Festigkeitswerte. Kunde und Lieferant könnten aber auch vereinbaren, dass besondere Eigenschaften geprüft und bescheinigt werden oder die üblichen Toleranzen enger gesteckt sind.
Bei Schweißteilen kann z.B. die besondere Prüfung der Schweißnähte bescheinigt werden, oder die Druckprüfung von Behältern etc.
Bei Funktonsteilen wäre z.B. die Überprüfung bestimmter Funktionen zu bescheinigen.
Pauschal vom Lieferanten ein Abnahmeprüfzeugnis zu verlangen, ist also nicht der richtige Weg, da der Lieferant gar nicht wissen kann, auf welches Merkmal der Kunde besonderen Wert legt.
Wenn die Maschine nicht funktioniert, hilft Euch das auch nicht weiter, wenn Euch der Lieferant nicht unterstützt. Da hilft dann nur herausfinden warum, evtl. durch Gutachter und dann mit den Forderungen (Nachbesserung, Wandlung) an den Lieferanten herantreten.
Gruß aus dem bayerischen Süden.
Harald
: Hallo!

: ich bin Qualitätsbeauftragter in einer Druckerei. Derzeit haben wir einige technische Probleme mit unseren Druckmaschinen. Wo genau diese herkommen, ist noch unklar. Können wir als Anwender der Druckmaschine vom Hersteler der Druckmaschine zu bestimmten Bauteilen ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1. nach EN 10204 verlangen? Welche rechtliche Grundlage gibt es da? Eine erste Anfrage wurde vom Druckmaschinenhersteller abgelehnt mit der Begründung, dass sie solche Firmengeheimnisse nicht rausgeben.

: Schöne Grüße aus Berlin!




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