Der Begriff Franchise bezeichnet eine besondere Art der Vertriebsform, bei der etablierte Unternehmen mit selbstständigen Partnern kooperieren, um wirtschaftlich zu expandieren. Die Franchisenehmer zahlen ein Entgelt, um das Geschäftsmodell des Franchisegebers nutzen zu dürfen.

Dies umfasst den Firmennamen, Corporate Identity, angebotene Produkte oder Dienstleistungen sowie alle anderen relevanten Aspekte eines Unternehmens. Mit den Rechten der Lizenznutzung geht die Pflicht einher, sich an die vom Franchisegeber aufgestellten Vorgaben und Standards zu halten. Darüber hinaus wird vertraglich eine Umsatzbeteiligung geregelt. Durch Franchising müssen Unternehmen weniger Eigenkapital aufbringen und können dennoch durch Filialen an zahlreichen wichtigen Standorten vertreten sein. Die Franchisegeber legen meist Kriterien fest, die ein potenzieller Standort für ein Geschäft unter ihrer Lizenz erfüllen muss.

Beispiel Standortanforderungen des Franchise-Unternehmens Das Futterhaus

Damit die Filialen eines Franchise-Systems sich nicht gegenseitig behindern, wird vom Franchisegeber häufig ein Gebietsschutz garantiert. In Gebieten, wo bereits eine Filiale vorhanden ist, werden dann keine weiteren eröffnet. So soll das Unternehmen langfristig flächendeckend vertreten sein, während die einzelnen Filialen nicht um Kunden konkurrieren müssen.