Der Begriff Gefahrgut ist im Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter erläutert. Gefahrgut sind für den Transport bestimmte Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren ausgehen können
Gefahrgut unterscheidet sich daher von einem Gefahrstoff. Die Einteilung der Gefahrgut erfolgt in insgesamt 9 Klassen
- Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (mit sechs Unterklassen)
- Gase (entzündbar Gase (nicht entzündbar)
- Gase (giftig)
- Entzündbare flüssige Stoffe
- Entzündbare feste Stoffe
- Selbstentzündliche Stoffe
- Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden
- Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- Organische Peroxide
- Giftige Stoffe
- Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Radioaktive Stoffe
- Ätzende Stoffe
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Firmen, die Gefahrgut versenden, befördern, zur Beförderung verpacken oder zur Beförderung übergeben, müssen grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten beschäftigen, der speziell geschult sein muss und insbesondere die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen hat.