English: Emergency lighting / Español: Alumbrado de emergencia / Português: Iluminação de emergência / Français: Éclairage de secours / Italiano: Illuminazione di emergenza
Notbeleuchtung ist ein wichtiger Teil des Notfallmanagements. Sie muss dann leuchten, wenn die reguläre künstliche Beleuchtung ausfällt, etwa bei einem Stromausfall, um Menschen in Sicherheit zu bringen und Unfallrisiken zu verringern.
Allgemeine Beschreibung
Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für netzunabhängige Zusatzbeleuchtung. Es wird zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung unterschieden. Ersatzbeleuchtung hat das Ziel, dass wichtige Tätigkeiten fortgeführt werden können, obwohl die allgemeine Beleuchtung ausgefallen ist. Sie wird beispielsweise in Krankenhäusern benötigt. Sicherheitsbeleuchtung soll vor allem dafür sorgen, dass Menschen ein Gebäude sicher verlassen können, falls plötzlich die reguläre Beleuchtung ausfällt. Sie lässt sich in folgende Bereiche untergliedern:
- Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege (inklusive deren Kennzeichnung)
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung
- Antipanikbeleuchtung
Durch Sicherheitsbeleuchtung sollen Unfallgefahren minimiert werden. Auch im Falle eines Notfalls müssen Flucht- und Rettungswege leicht zu finden und gut einsehbar sein. Zur Kennzeichnung werden Rettungszeichenleuchten genutzt. Alternativ können Rettungszeichenschilder angebracht werden, die mit Notbeleuchtung illuminiert werden. Das Rettungszeichen ist das bekannte grün-weiße Schild mit dem Piktogramm-Männchen, das durch eine Tür flieht. Ein Pfeil zeigt in die Richtung, in der sich der Fluchtweg befindet.
Sicherheitsbeleuchtung soll außerdem Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen anzeigen. So kann beispielsweise im Brandfall leichter der nächste Feuerlöscher oder Alarmknopf ausfindig gemacht werden. Sicherheitsbeleuchtung soll aber auch gewährleisten, dass potenziell gefährliche Arbeiten, zum Beispiel auf Baustellen, in Werkstätten oder Laboren, sicher beendet werden können, wenn die allgemeine Beleuchtung unerwartet ausfällt. Antipanikbeleuchtung wird in erster Linie in Versammlungsstätten wie Hallen oder auch großen Konferenzräumen verwendet. Bei plötzlicher Dunkelheit können Menschenmengen in Panik ausbrechen, einige Personen versuchen möglicherweise zu flüchten und stolpern dabei über Stufen, Stühle oder trampeln andere Menschen nieder. Antipanikbeleuchtung reduziert diese Gefahren und soll dabei helfen, dass Ruhe bewahrt wird und Rettungswege sicher erreicht werden können.
Gesetzliche Vorgaben
Sicherheitsbeleuchtung ist in vielen Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten und Verkaufsstätten sowie in Hochhäusern, geschlossenen Mittel- und Großgaragen, Schulen und vielen weiteren Gebäuden erforderlich. Dies wird zum einen im Baurecht geregelt. Da das Baurecht Ländersache ist, können sich die Vorgaben von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Außerdem gibt es Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung im bundesweit gültigen Arbeitsschutzrecht, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Normen
In diversen Normen werden die Details der Notbeleuchtung geregelt. Dazu gehört beispielsweise die DIN EN 1838. Sie gibt an, wo Sicherheitsbeleuchtung installiert und welche Lichtverhältnisse damit geschaffen werden sollten, wenn die allgemeine Beleuchtung ausfällt. Sicherheitsbeleuchtung muss demnach mindestens zwei Meter über dem Boden und unter anderem an jeder Tür angebracht sein, die im Notfall zu benutzen ist, bei Treppen, Rampen, Podesten und anderen Niveauveränderungen im Fluchtweg und nahe Erste-Hilfe-Stellen. Zu Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und Blendungsbegrenzung gibt es ebenfalls genaue Vorgaben.
Produkte der Sicherheitsbeleuchtung müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Diese sind in der Produktnorm DIN EN IEC 60598-2-22 festgehalten.
Außerdem müssen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen laut Norm DIN EN 50172 regelmäßig geprüft werden.
Es gibt zahlreiche elektrotechnische und lichttechnische Anforderungen, die beachtet werden sollten.
Betrieb von Sicherheitsleuchten
Kommt es zu einem Netzausfall, müssen sich Sicherheitsleuchten sofort einschalten. Nach fünf Sekunden müssen sie 50 % der Ziel-Helligkeit erreichen, nach einer Minute muss die volle Leistung gewährleistet sein. Meist werden LEDs verwendet, da diese nicht nur zuverlässig, sondern auch kostengünstig und stromsparend sind. Die nötige Energie kann über Stromerzeugungsaggregate bezogen werden. Auch zwei voneinander unabhängige Einspeisungen aus dem Versorgungsnetz sind möglich. Am meisten verbreitet sind jedoch Batteriesysteme. Akkus für Notbeleuchtung sind besonders praktisch, da sie unabhängig von einer festen Stromquelle sind, eine lange Lebensdauer haben und sich leicht installieren lassen.
Risiken und Herausforderungen
Trotz gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen kann es bei der Notbeleuchtung zu Problemen kommen. Ein häufiges Risiko besteht darin, dass Sicherheitsleuchten nicht regelmäßig gewartet oder geprüft werden und deshalb im Notfall versagen. Auch die Lebensdauer von Akkus in batteriebetriebenen Leuchten ist begrenzt und erfordert eine vorausschauende Planung. Eine weitere Herausforderung ist die fachgerechte Installation, denn falsch platzierte Leuchten oder unzureichende Beleuchtungsstärke können die Sicherheit deutlich beeinträchtigen. Zudem müssen Anlagen für Notbeleuchtung oft an bauliche Gegebenheiten angepasst werden, was den Aufwand und die Komplexität erhöht. Technische Störungen, menschliches Versagen und fehlende Prüfprotokolle gehören ebenfalls zu den typischen Schwachstellen.
Ähnliche Begriffe
Notbeleuchtung wird häufig in Zusammenhang mit weiteren sicherheitsrelevanten Begriffen genannt. Dazu gehört die
- Sicherheitsbeleuchtung, die speziell Fluchtwege und wichtige Einrichtungen wie Feuerlöscher kennzeichnet.
- Ersatzbeleuchtung ermöglicht es, wichtige Arbeiten trotz Stromausfall fortzusetzen.
- Antipanikbeleuchtung zur Vermeidung von Massenpanik
- Rettungszeichenleuchte, die Fluchtwege visuell unterstützt
- Evakuierungsbeleuchtung
- Fluchtwegbeleuchtung
Zusammenfassung
Notbeleuchtung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Gebäudeschutzes und dient der Sicherheit von Menschen in Notfällen. Sie unterteilt sich in Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege, Arbeitsbereiche mit Gefährdung und Antipanikbeleuchtung. Gesetzliche Vorgaben und Normen wie die DIN EN 1838 legen fest, wo und wie Sicherheitsbeleuchtung installiert sein muss. Technische Anforderungen betreffen unter anderem die Leuchtstärke, Positionierung und Prüfung der Anlagen. Besonders bewährt haben sich LED-Leuchten mit Batteriebetrieb, da sie zuverlässig und energieeffizient sind und auch bei Netzausfall sofort Licht spenden.
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