Der Einkauf von Waren auf Auslandsmärkten und der damit verbundene Import eröffnen Unternehmen die Möglichkeit,
auf Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren zurückzugreifen, die in Deutschland nicht oder nur in geringem Umfang hergestellt werden oder die aufgrund ihres hohen Lohnkostenanteils im Ausland wesentlich kostengünstiger produziert werden können. Die Einfuhr ist grundsätzlich genehmigungsfrei, es bestehen aber Ausnahmen nach den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).