Das Produktsicherheitsgesetz (prodSG) beschreibt seit 2011 die Anforderungen an technische Geräte. Vorgänger war das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).

Das Gesetz soll sicherstellen, dass

  • bei bestimmungsmäßigem Gebrauch (also wenn die Gebrauchsanweisung strikt beachtet wird) aber auch
  • bei vorhersehbarem Gebrauch (also auch bei typischen Fehlern oder "üblichen" Gebrauch)

die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird.

Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Importeure und Händler, die ein Produkt inverkehrbringen, also Verbrauchern direkt oder indirekt (über Zwischenhändler) anbieten.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, darf das Produkt dann auch mit einer CE-Kennzeichnung und/oder dem GS-Zeichen versehen werden.