Als Umsatz wird die Summe der mit den Verkaufspreisen bewerteten tatsächlichen Absatzmengen oder Dienstleistungen eines Unternehmens während einer Abrechnungsperiode bezeichnet.
Der Umsatz wird im Rahmen der handelsrechtlichen GuV der Kapitalgesellschaften als sog. Umsatzerlöse bezeichnet und stellt i.d.R. die erste Position in der GuV gem. 275 HGB sowohl im Rahmen des Gesamt- als auch Umsatzkostenverfahrens dar. Er enthält gemäß § 277 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung (Miete, Leasing) von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit typischen Erzeugnisse und Waren sowie Dienstleistungen nach Abzug der Erlösschmälerungen (Boni, Rabatte, Skonti) und der Umsatzsteuer.
Beispiel: Auf einem Marktstand, bei dem die Ware nur gegen bar abgegeben wird, die Standgebühr und sonstige Kosten jedoch vorab überwiesen wurden, ist der Umsatz exakt der Betrag, der sich abends in der Kasse befindet abzüglich des Betrages, der sich morgens bei Eröffnung des Marktes bereits in der Kasse (z.B. als Wechselgeld) befand. Allerdings ist in der Kasse auch noch die Umsatzsteuer enthalten, daher spricht man im Zweifel beim Kassenbestand auch vom Bruttoumsatz.