Qualifikation interner Auditoren
- Johannes Sock
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#1312
by Johannes Sock
Qualifikation interner Auditoren was created by Johannes Sock
Dringend !
Mein Unternehmen, nach ISO 9002 zertifiziert, beabsichtigt eine Aufstockung des Zertifikates auf VDA 6. Gibt es verbindliche Vorschriften des VDA, welche eine Aussage über die Qualifikation interner Auditoren und deren Stellung im Unternehmen machen? Wenn ja, welche sind dies?
Mein Unternehmen, nach ISO 9002 zertifiziert, beabsichtigt eine Aufstockung des Zertifikates auf VDA 6. Gibt es verbindliche Vorschriften des VDA, welche eine Aussage über die Qualifikation interner Auditoren und deren Stellung im Unternehmen machen? Wenn ja, welche sind dies?
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- Sebastian Flohr
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#1335
by Sebastian Flohr
Replied by Sebastian Flohr on topic Qualifikation interner Auditoren
: Dringend !
: Mein Unternehmen, nach ISO 9002 zertifiziert, beabsichtigt eine Aufstockung des Zertifikates auf VDA 6. Gibt es verbindliche Vorschriften des VDA, welche eine Aussage über die Qualifikation interner Auditoren und deren Stellung im Unternehmen machen? Wenn ja, welche sind dies?
Die geauen Anforderungen können Sie dem Grundwerk VDA 6 entnehmen.(Absatz 6.3 first party -Auditor)
Es ist darauf zu achten, daß offiziell die Ausbildung nur von einem VDA zugelassenen Auditor anerkannt wird. Dies ist ggf. durch Angabe der VDA-Zulassungsnummer des "Ausbilders" nachzuweisen.
Dies wird aber in der Praxis selten gefordert. Eine Rücksprache mit der Zert-Gesellschaft halte ich für Sinnvoll.
Als Tip: Kenntnisse im Bereich VDA 6.3 (Prozess- ggf. Produkt -Audits sind unumgänglich und sollten in den Schulungsmaßnahmen mit beachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Flohr
: Mein Unternehmen, nach ISO 9002 zertifiziert, beabsichtigt eine Aufstockung des Zertifikates auf VDA 6. Gibt es verbindliche Vorschriften des VDA, welche eine Aussage über die Qualifikation interner Auditoren und deren Stellung im Unternehmen machen? Wenn ja, welche sind dies?
Die geauen Anforderungen können Sie dem Grundwerk VDA 6 entnehmen.(Absatz 6.3 first party -Auditor)
Es ist darauf zu achten, daß offiziell die Ausbildung nur von einem VDA zugelassenen Auditor anerkannt wird. Dies ist ggf. durch Angabe der VDA-Zulassungsnummer des "Ausbilders" nachzuweisen.
Dies wird aber in der Praxis selten gefordert. Eine Rücksprache mit der Zert-Gesellschaft halte ich für Sinnvoll.
Als Tip: Kenntnisse im Bereich VDA 6.3 (Prozess- ggf. Produkt -Audits sind unumgänglich und sollten in den Schulungsmaßnahmen mit beachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Flohr
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