Qualitätsauditor gem EOQ-Richtlinie
- Antje Galuschka
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#2044
by Antje Galuschka
Qualitätsauditor gem EOQ-Richtlinie was created by Antje Galuschka
Hallo!
Ich möchte Qualitätsauditorin gem. der EOQ-Richtlinie werden.
Ich habe Probleme mit den Voraussetzungen: 4 Jahre Berufserfahrung in einer Vollzeittätigkeit, davon 2 Jahre qualitätsorientierte Tätigkeiten.
Ich bin Biologin, habe 4 Jahre promoviert (ich stand zwar mehr als 8 Stunden täglich im Labor, der Vertrag lief aber nur über eine halbe Stelle).
Qualitätsbezogene Aufgaben habe ich meines Erachtens in meiner Tätigkeit als stellvertretende Strahlenschutzbeauftragte (4 Jahre) und als QB in einem Medizintechnikunternehmen (1/2 Jahr) ausgeführt.
Könnt Ihr mir Tips geben, wie ich meine Qualifikationen am besten verkaufen kann?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Antje
Ich möchte Qualitätsauditorin gem. der EOQ-Richtlinie werden.
Ich habe Probleme mit den Voraussetzungen: 4 Jahre Berufserfahrung in einer Vollzeittätigkeit, davon 2 Jahre qualitätsorientierte Tätigkeiten.
Ich bin Biologin, habe 4 Jahre promoviert (ich stand zwar mehr als 8 Stunden täglich im Labor, der Vertrag lief aber nur über eine halbe Stelle).
Qualitätsbezogene Aufgaben habe ich meines Erachtens in meiner Tätigkeit als stellvertretende Strahlenschutzbeauftragte (4 Jahre) und als QB in einem Medizintechnikunternehmen (1/2 Jahr) ausgeführt.
Könnt Ihr mir Tips geben, wie ich meine Qualifikationen am besten verkaufen kann?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Antje
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- Berthold
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#2045
by Berthold
Replied by Berthold on topic Re: Qualitätsauditor gem EOQ-Richtlinie
Hallo Antje,
ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Ihrer/Deiner Vorbildung Probleme geben wird.
Den Nachweis, den ich (EOQ-Auditor) erbringen mußte, erstreckte sich lediglich auf ein Formular,
in dem ich meine Aus-/Vorbildung ankreuzen mußte.
Mir ist auch keine Richtlinie bekannt, die sich auf Teil- bzw. Vollzeit-Beschäftigung bezieht (lasse mich aber belehren).
Also, nicht alles im Leben ist immer so schwer, wie es manchmal den Anschein hat.
Als schwerwiegender betrachte ich den Nachweis der erbrachten Audits, den Du alle 3 Jahre nachweisen mußt, um eine "Verlängerung" zu erhalten.
Tipp:
"locker bleiben - es handelt sich nur um eine Ausbildung"
Gruß
Berthold
ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Ihrer/Deiner Vorbildung Probleme geben wird.
Den Nachweis, den ich (EOQ-Auditor) erbringen mußte, erstreckte sich lediglich auf ein Formular,
in dem ich meine Aus-/Vorbildung ankreuzen mußte.
Mir ist auch keine Richtlinie bekannt, die sich auf Teil- bzw. Vollzeit-Beschäftigung bezieht (lasse mich aber belehren).
Also, nicht alles im Leben ist immer so schwer, wie es manchmal den Anschein hat.
Als schwerwiegender betrachte ich den Nachweis der erbrachten Audits, den Du alle 3 Jahre nachweisen mußt, um eine "Verlängerung" zu erhalten.
Tipp:
"locker bleiben - es handelt sich nur um eine Ausbildung"
Gruß
Berthold
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- Klaus
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#2046
by Klaus
Replied by Klaus on topic Re: Qualitätsauditor gem EOQ-Richtlinie
...es handelt sich nur um eine Ausbildung ?
Also ich möchte es nicht mit einem Auditor zu tun haben, der keine entsprechende praktische Erfahrungen hat und nur theoretische Seifenblasen platzen läßt.
Es ist nicht böse gemeint, aber die Regelung mit der Berufserfahrung hat schon seine Berechtigung.
mfg
Klaus
Also ich möchte es nicht mit einem Auditor zu tun haben, der keine entsprechende praktische Erfahrungen hat und nur theoretische Seifenblasen platzen läßt.
Es ist nicht böse gemeint, aber die Regelung mit der Berufserfahrung hat schon seine Berechtigung.
mfg
Klaus
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- Berthold
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- Visitor
#2047
by Berthold
Replied by Berthold on topic Re: Qualitätsauditor gem EOQ-Richtlinie
Hallo Klaus,
nicht's für ungut, aber mit der Antwort von mir ist es so, wie mit der "Norm" - Textanalyse durchführen und nicht Dinge hineininterpretieren,
die nicht vorhanden sind.
Ich habe mit keinem Wortlaut ausgedrückt, dass "diese Erfahrung" fehlen darf.
Aber bitte beantworte mir doch 'mal, warum D. E. die Erfahrung bei der Kollegin nicht vorhanden ist bzw. wieviel (Jahre) Erfahrung sie mitbringen sollte, um die Ausbildung zum EOQ-Auditor starten zu können.
Gruß
Berthold
nicht's für ungut, aber mit der Antwort von mir ist es so, wie mit der "Norm" - Textanalyse durchführen und nicht Dinge hineininterpretieren,
die nicht vorhanden sind.
Ich habe mit keinem Wortlaut ausgedrückt, dass "diese Erfahrung" fehlen darf.
Aber bitte beantworte mir doch 'mal, warum D. E. die Erfahrung bei der Kollegin nicht vorhanden ist bzw. wieviel (Jahre) Erfahrung sie mitbringen sollte, um die Ausbildung zum EOQ-Auditor starten zu können.
Gruß
Berthold
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- Klaus
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- Visitor
#2050
by Klaus
Replied by Klaus on topic Re: Qualitätsauditor gem EOQ-Richtlinie
Hallo Berthold,
ich weiß zwar nicht, was ich in Deine Antwort hineininterpretieren haben soll, aber ich will meinen Standpunkt mal etwas ausführlicher darstellen.
Bis vor etwa einem Jahr war ich Auditleiter bei einer führenden deutschen Zertifizierungsgesellschaft. In dieser Funktion habe ich etwa 100 Erst-Zertifizierungsaudits und einige hundert Überwachungsaudits durchgeführt. Bei allen Audits haben meine Gesprächspartner hohe Erwartungen an die Fach- und Sozialkompetenz gestellt. Dieses können sie natürlich auch erwarten, denn so ein Audit kostet ja schließlich eine Menge und soll dem Unternehmen auch für die künftige Arbeit eine Orientierung geben. Kann ein Berufsanfänger das?
Ob nun gerade 4 Jahre Berufserfahrung oder mehr oder weniger für die Tätigkeit als Auditor ausreichen, möchte ich nicht entscheiden, dafür gibt es bekanntlich die Akkretitierungsstellen.
Aber nun konkret zu Deiner Frage. Natürlich sollte die Kollegin ihre Ausbildung starten, wenn sie aufgrund ihrer nachgewiesenen Berufserfahrung ihren Schein bekommt, auch gut. Trotzdem sollte im Intersse der Sache jeder zu sich selbst ehrlich sein und für sich beantworten: kann ich dem Unternehmen mehr geben als die Standardfragen aus der Checkliste?
mfg
Klaus
ich weiß zwar nicht, was ich in Deine Antwort hineininterpretieren haben soll, aber ich will meinen Standpunkt mal etwas ausführlicher darstellen.
Bis vor etwa einem Jahr war ich Auditleiter bei einer führenden deutschen Zertifizierungsgesellschaft. In dieser Funktion habe ich etwa 100 Erst-Zertifizierungsaudits und einige hundert Überwachungsaudits durchgeführt. Bei allen Audits haben meine Gesprächspartner hohe Erwartungen an die Fach- und Sozialkompetenz gestellt. Dieses können sie natürlich auch erwarten, denn so ein Audit kostet ja schließlich eine Menge und soll dem Unternehmen auch für die künftige Arbeit eine Orientierung geben. Kann ein Berufsanfänger das?
Ob nun gerade 4 Jahre Berufserfahrung oder mehr oder weniger für die Tätigkeit als Auditor ausreichen, möchte ich nicht entscheiden, dafür gibt es bekanntlich die Akkretitierungsstellen.
Aber nun konkret zu Deiner Frage. Natürlich sollte die Kollegin ihre Ausbildung starten, wenn sie aufgrund ihrer nachgewiesenen Berufserfahrung ihren Schein bekommt, auch gut. Trotzdem sollte im Intersse der Sache jeder zu sich selbst ehrlich sein und für sich beantworten: kann ich dem Unternehmen mehr geben als die Standardfragen aus der Checkliste?
mfg
Klaus
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- Berthold
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- Visitor
#2051
by Berthold
Replied by Berthold on topic Re: Qualitätsauditor gem EOQ-Richtlinie
Hallo Klaus,
ich kann Deinen Ausführungen nur zustimmen,
aber auch ein "Auditor" fängt einmal an - und lernt erst im Laufe der Zeit (manchmal auch dann nicht) durch seine Tätigkeit und gesammelte praktische Erfahrung sein Handwerk zu verstehen.
Dies kann aber nicht die Grundvoraussetzung für die Ausbildung zum Auditor sein.
Wenn Du 'mal ein paar Jährchen zurückdenkst - da bist auch Du ausgebildet worden und hast anschließend erste Erfahrungen gesammelt. Diese Erfahrung wird niemandem mit in die Wiege gelegt. Auch Du bist erst einmal einem erfahrenen Lead-Auditor hinterhergetrottet. Und das ist auch gut so.
Wären die "Voraussetzungen" für den Auditor (Ausbildung) wirklich so hoch, so glaube ich fest, würde seine Gattung bald aussterben.
...und 'mal ganz ehrlich: Die reine Ausbildung zum Auditor kann der anschließenden Erfahrungssammlung nicht das Wasser reichen (persönliche Meinung).
Gruß
Berthold
ich kann Deinen Ausführungen nur zustimmen,
aber auch ein "Auditor" fängt einmal an - und lernt erst im Laufe der Zeit (manchmal auch dann nicht) durch seine Tätigkeit und gesammelte praktische Erfahrung sein Handwerk zu verstehen.
Dies kann aber nicht die Grundvoraussetzung für die Ausbildung zum Auditor sein.
Wenn Du 'mal ein paar Jährchen zurückdenkst - da bist auch Du ausgebildet worden und hast anschließend erste Erfahrungen gesammelt. Diese Erfahrung wird niemandem mit in die Wiege gelegt. Auch Du bist erst einmal einem erfahrenen Lead-Auditor hinterhergetrottet. Und das ist auch gut so.
Wären die "Voraussetzungen" für den Auditor (Ausbildung) wirklich so hoch, so glaube ich fest, würde seine Gattung bald aussterben.
...und 'mal ganz ehrlich: Die reine Ausbildung zum Auditor kann der anschließenden Erfahrungssammlung nicht das Wasser reichen (persönliche Meinung).
Gruß
Berthold
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