Begriffsdefinition "Oberste Leitung"
- Frank Liesendahl
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#2342
by Frank Liesendahl
Begriffsdefinition "Oberste Leitung" was created by Frank Liesendahl
Meine Frage ans Forum:
Gibt es für die "oberste Leitung" in der Norm TS16949 eine gewisse Vorraussetzung, will meinen, ist eine "ständige Vertretung der Geschäftsleitung-(von der Geschäftleitung beauftragt)" in der Norm ISO/TS 16949 zulässig??
Bitte um Antwort oder um Informationsstellen!
Vielen Dank!
mfg
Frank Liesendahl
Gibt es für die "oberste Leitung" in der Norm TS16949 eine gewisse Vorraussetzung, will meinen, ist eine "ständige Vertretung der Geschäftsleitung-(von der Geschäftleitung beauftragt)" in der Norm ISO/TS 16949 zulässig??
Bitte um Antwort oder um Informationsstellen!
Vielen Dank!
mfg
Frank Liesendahl
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- TIBOS
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- Visitor
#2351
by TIBOS
Replied by TIBOS on topic Begriffsdefinition "Oberste Leitung"
Moin,
um Himmels Willen!
Natürlich läßt sich Qualität bis in die Tiefe durchsetzen, wenn der Freund vom Bekannten des Geschäftsführer sich erbarmt, dafür einmal etwas zu unterschreiben.
Wo sind wir denn? Nur ein 'i.V.' in der Einleitung zum QS-Handbuch, und der Auditor weiß genau, wo er suchen muß
Grüße, Ulrich Horn
um Himmels Willen!
Natürlich läßt sich Qualität bis in die Tiefe durchsetzen, wenn der Freund vom Bekannten des Geschäftsführer sich erbarmt, dafür einmal etwas zu unterschreiben.
Wo sind wir denn? Nur ein 'i.V.' in der Einleitung zum QS-Handbuch, und der Auditor weiß genau, wo er suchen muß
Grüße, Ulrich Horn
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- Katharina Schulz
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#2606
by Katharina Schulz
Replied by Katharina Schulz on topic Begriffsdefinition "Oberste Leitung"
: Meine Frage ans Forum:
Wie ist die "Oberste Leitung" innerhalb der ISO 9001:2000 genau definiert? Ist damit zwingend der handelsrechtl. Geschäftsführer gemeint oder reicht auch der Abteilungsleiter bzw. der technische Direktor, der die tägl. operative Geschäftsführung inne hat aber nicht im Firmenbuch eingetragen ist?
Danke für die Info,
mfg
Katharina
Wie ist die "Oberste Leitung" innerhalb der ISO 9001:2000 genau definiert? Ist damit zwingend der handelsrechtl. Geschäftsführer gemeint oder reicht auch der Abteilungsleiter bzw. der technische Direktor, der die tägl. operative Geschäftsführung inne hat aber nicht im Firmenbuch eingetragen ist?
Danke für die Info,
mfg
Katharina
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