Qualitätsbeauftragter, Hygienebeauftragter, Umweltschutzbeauftragter?

  • T. Obert
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#2460 by T. Obert
Drei der Betriebsbeauftragten für deren Bestellung es letztlich keine rechtliche bzw. zumindest keine gesetzliche manifestierte Vogabe gibt.(Ich habe keine gefunden)
Entstehen einem Betrieb im Falle einer bekanntwerdenden Störung durch "Nichtvorhandensein" der zuständigen Betriebsbeauftragten Nachteile, bzw. hat man Vorteile in solchen Fällen durch die erfolgte Bestellung dieser??
Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich?
Gruß an alle QM`s
T. Obert



Please Anmelden to join the conversation.

  • pwitsch
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#2467 by pwitsch
: Drei der Betriebsbeauftragten für deren Bestellung es letztlich keine rechtliche bzw. zumindest keine gesetzliche manifestierte Vogabe gibt.(Ich habe keine gefunden)
: Entstehen einem Betrieb im Falle einer bekanntwerdenden Störung durch "Nichtvorhandensein" der zuständigen Betriebsbeauftragten Nachteile, bzw. hat man Vorteile in solchen Fällen durch die erfolgte Bestellung dieser??
: Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich?
: Gruß an alle QM`s
: T. Obert
hallo t.obert,
natürlich gibt es ganz klare gesetzliche regelungen, ob ein unternehmen z.b. abfall-, gefahrgut-, wasserschutz, -immissionsschutzbeauftragte usw. benötigt.
vorteile für das unternehmen ergeben sich bei anforderung allein schon durch die erhebliche steigerung der "behördenfestigkeit".
bei interesse rückfrage per mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
gruß
pwitsch



Please Anmelden to join the conversation.

  • orgajoe
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#2471 by orgajoe
Hallo,
die Feststellung ist völlig korrekt. Für die benannten Beauftragten existiert keine Rechtsgrundlage. Um ein Organisationsverschulden nicht entstehen zu lassen, sollten jedoch entsprechende Verantwortliche (soweit erforderlich) benannt werden. Die Grundsätze für eine rechtssichere Delegation müssen dabei berücksichtigt werden.
Nachteile entstehen durch ein nachweisbares Organisationsverschulden des Unternehmers.
Vorteile ergeben sich, wenn die Beauftragten auch tatsächlich ihrer (Stabs)Funktion nachkommen können. Als Alibifunktion sind diese Beauftragten nicht gerade geeignet.
Vorteile ergeben sich dann weiterhin durch die Umsetzung und Zertifizierung entsprechender Syteme wie z.B. das OHRIS System (ISO 900ff bringt keine rechtlichen Vorteile). Im Fall der Anerkennung kommt eine sogenannte "Substitutions Liste" zum Einsatz. In dieser Liste sind Rechtsvorschriften bzw. Auflagen genannt, die dann nicht mehr durch die Behörde, z.B. GA, überwacht werden.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfühgung.
MfG OJ



Please Anmelden to join the conversation.

  • Klaus
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#2472 by Klaus
: Hallo,
: die Feststellung ist völlig korrekt. Für die benannten Beauftragten existiert keine Rechtsgrundlage. Um ein Organisationsverschulden nicht entstehen zu lassen, sollten jedoch entsprechende Verantwortliche (soweit erforderlich) benannt werden. Die Grundsätze für eine rechtssichere Delegation müssen dabei berücksichtigt werden.
Was ist eine rechtssichere Delegation?




Please Anmelden to join the conversation.

  • OJ
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#2476 by OJ
Replied by OJ on topic Rechtssichere Delegation
Hallo,
hier die Antwort auf die Frage:
Was ist eine rechtssichere Delegation?
Folgende Voraussetzungen müssen vorhanden sein, wenn eine Delegation wirksam durchgeführt werden soll:
1. Sorgfältige Auswahl des Delegierten
(z.B. persönliche Zuverlässigkeit)
2. Ausreichende Instruktion des Delgierten
- Schulungsmaßnahmen
- regelmäßige Fortbildung
- Zugang zu relevanten Informationen ermöglichen
- Unterstützung sicherstellen
- Hohlschuld klar machen
3. Notwendige Handlungsspielräume festlegen
4. Überwachung durch den delegierenden Vorgesetzten
5. Eindeutige Festlegung der Pflichten
Noch Fragen, gerne an OJ




Please Anmelden to join the conversation.

  • Frank L.
  • Topic Author
  • Visitor
  • Visitor
#2492 by Frank L.
Replied by Frank L. on topic Re: Rechtssichere Delegation
: Hallo,
: hier die Antwort auf die Frage:
: Was ist eine rechtssichere Delegation?
: Folgende Voraussetzungen müssen vorhanden sein, wenn eine Delegation wirksam durchgeführt werden soll:
: 1. Sorgfältige Auswahl des Delegierten
: (z.B. persönliche Zuverlässigkeit)
: 2. Ausreichende Instruktion des Delgierten
: - Schulungsmaßnahmen
: - regelmäßige Fortbildung
: - Zugang zu relevanten Informationen ermöglichen
: - Unterstützung sicherstellen
: - Hohlschuld klar machen
: 3. Notwendige Handlungsspielräume festlegen
: 4. Überwachung durch den delegierenden Vorgesetzten
: 5. Eindeutige Festlegung der Pflichten
: Noch Fragen, gerne an OJ
Ja !
Wo gibt es weitere Informationen zu dem Thema "rechtssichere Delegation" bzw. wie beauftrage ich den QM-/UM-/AS-Beauftragten richtig das heisst rechtssicher?




Please Anmelden to join the conversation.

Time to create page: 0.449 seconds
Powered by Kunena Forum