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Qualitätsbeauftragter, Hygienebeauftragter, Umweltschutzbeauftragter?
- OJ
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#2493
by OJ
Hallo,
es gibt weitere Informationen in entsprechender Literatur.
Z.B.:
"Betriebsbeauftragte in der Wirtschaft
Handbuch für Auswahl und Einsatz gesetzlich geforderter Spezialisten", Seiten/Umfang:608 Seiten, 3. neu überarbeitete Auflage 2000, ISBN : 3-89577-178-3
Zudem sollte beachtet werden, das es für QM bzw. UM Beauftragte keine rechtlichen Forderungen gibt. Somit ist hier eine rechtssichere Delegation nicht erforderlich/möglich. Auf jeden Fall sollten die Grundsatzregeln zur Bestellung von Beauftragten eingehalten werden.
Im Rahmen von ISO 9001:2000 wird lediglich ein Mitglied des Managements damit beauftragt, sich um QM Belange zu kümmern. Die einfachste Beauftragung wäre wie folgt in einer Stellenbeschreibung möglich:
In seiner Funktion als XXXX nimmt er/sie die Belange des Beauftragten der obersten Leitung im Sinne der ISO 9001:2000 wahr. Die Verantwortung und Befugnisse ergeben sich aus Kapitel 5.5 ISO 9001:2000.
Weitere Informationen sind unter der u.a. Adresse zu bekommen. Selbstverständlich stehe ich auch für weitere Unterstützung unter der o.a. email Adresse zur Verfügung.
MfG
OJ
Betriebsbeauftragte
Replied by OJ on topic Re: Rechtssichere Delegation
Hallo,
es gibt weitere Informationen in entsprechender Literatur.
Z.B.:
"Betriebsbeauftragte in der Wirtschaft
Handbuch für Auswahl und Einsatz gesetzlich geforderter Spezialisten", Seiten/Umfang:608 Seiten, 3. neu überarbeitete Auflage 2000, ISBN : 3-89577-178-3
Zudem sollte beachtet werden, das es für QM bzw. UM Beauftragte keine rechtlichen Forderungen gibt. Somit ist hier eine rechtssichere Delegation nicht erforderlich/möglich. Auf jeden Fall sollten die Grundsatzregeln zur Bestellung von Beauftragten eingehalten werden.
Im Rahmen von ISO 9001:2000 wird lediglich ein Mitglied des Managements damit beauftragt, sich um QM Belange zu kümmern. Die einfachste Beauftragung wäre wie folgt in einer Stellenbeschreibung möglich:
In seiner Funktion als XXXX nimmt er/sie die Belange des Beauftragten der obersten Leitung im Sinne der ISO 9001:2000 wahr. Die Verantwortung und Befugnisse ergeben sich aus Kapitel 5.5 ISO 9001:2000.
Weitere Informationen sind unter der u.a. Adresse zu bekommen. Selbstverständlich stehe ich auch für weitere Unterstützung unter der o.a. email Adresse zur Verfügung.
MfG
OJ
Betriebsbeauftragte
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- Frank L.
- Topic Author
- Visitor
#2500
by Frank L.
Replied by Frank L. on topic Rechtssichere Delegation
...und wie sieht dies bei den automotiven Normen(VDA, QS9000, TS16949) aus? Muss dieser QMB ein Leitungsmitglied sein und besitzt er besonderer Entscheidungsbefugnisse(z.B. Direktionsrechte) für seinen Bereich QM?
Gruss Frank L.
: Hallo,
: es gibt weitere Informationen in entsprechender Literatur.
: Z.B.:
: "Betriebsbeauftragte in der Wirtschaft
: Handbuch für Auswahl und Einsatz gesetzlich geforderter Spezialisten", Seiten/Umfang:608 Seiten, 3. neu überarbeitete Auflage 2000, ISBN : 3-89577-178-3
: Zudem sollte beachtet werden, das es für QM bzw. UM Beauftragte keine rechtlichen Forderungen gibt. Somit ist hier eine rechtssichere Delegation nicht erforderlich/möglich. Auf jeden Fall sollten die Grundsatzregeln zur Bestellung von Beauftragten eingehalten werden.
: Im Rahmen von ISO 9001:2000 wird lediglich ein Mitglied des Managements damit beauftragt, sich um QM Belange zu kümmern. Die einfachste Beauftragung wäre wie folgt in einer Stellenbeschreibung möglich:
: In seiner Funktion als XXXX nimmt er/sie die Belange des Beauftragten der obersten Leitung im Sinne der ISO 9001:2000 wahr. Die Verantwortung und Befugnisse ergeben sich aus Kapitel 5.5 ISO 9001:2000.
: Weitere Informationen sind unter der u.a. Adresse zu bekommen. Selbstverständlich stehe ich auch für weitere Unterstützung unter der o.a. email Adresse zur Verfügung.
: MfG
: OJ
Gruss Frank L.
: Hallo,
: es gibt weitere Informationen in entsprechender Literatur.
: Z.B.:
: "Betriebsbeauftragte in der Wirtschaft
: Handbuch für Auswahl und Einsatz gesetzlich geforderter Spezialisten", Seiten/Umfang:608 Seiten, 3. neu überarbeitete Auflage 2000, ISBN : 3-89577-178-3
: Zudem sollte beachtet werden, das es für QM bzw. UM Beauftragte keine rechtlichen Forderungen gibt. Somit ist hier eine rechtssichere Delegation nicht erforderlich/möglich. Auf jeden Fall sollten die Grundsatzregeln zur Bestellung von Beauftragten eingehalten werden.
: Im Rahmen von ISO 9001:2000 wird lediglich ein Mitglied des Managements damit beauftragt, sich um QM Belange zu kümmern. Die einfachste Beauftragung wäre wie folgt in einer Stellenbeschreibung möglich:
: In seiner Funktion als XXXX nimmt er/sie die Belange des Beauftragten der obersten Leitung im Sinne der ISO 9001:2000 wahr. Die Verantwortung und Befugnisse ergeben sich aus Kapitel 5.5 ISO 9001:2000.
: Weitere Informationen sind unter der u.a. Adresse zu bekommen. Selbstverständlich stehe ich auch für weitere Unterstützung unter der o.a. email Adresse zur Verfügung.
: MfG
: OJ
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- Silke Nissen
- Topic Author
- Visitor
#2510
by Silke Nissen
Replied by Silke Nissen on topic Qualitätsbeauftragter, Hygienebeauftragter, Umweltschutzbeauftragter?
: Drei der Betriebsbeauftragten für deren Bestellung es letztlich keine rechtliche bzw. zumindest keine gesetzliche manifestierte Vogabe gibt.(Ich habe keine gefunden)
: Entstehen einem Betrieb im Falle einer bekanntwerdenden Störung durch "Nichtvorhandensein" der zuständigen Betriebsbeauftragten Nachteile, bzw. hat man Vorteile in solchen Fällen durch die erfolgte Bestellung dieser??
: Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich?
: Gruß an alle QM`s
: T. Obert
Die Frage ist ja wohl leider auch wie man ohne einen Haufen Moos zu besitzen diese Position ausfüllen kann - Mir wird ab November ein unbefristeter Job avesiert (ab 14.06. vorerst mal wieder arbeitslose MTLA - dank Zeitverträgen und vorher diversen Rationalisierungsmaßnamen) die sowohl QB als auch Hygienefachwissen erfordert - WAs rät der Fachmann mir - Mich unwissend (außer Kenntnisse der RILIBÄK) mit den Vorschriften außeinander zu setzen - oder privat mich etwas verschulden und an die 2400 € zu investieren für einen QB wobei mir immernoch nix über die Hyäne Vorschriften bekannt ist.
: Entstehen einem Betrieb im Falle einer bekanntwerdenden Störung durch "Nichtvorhandensein" der zuständigen Betriebsbeauftragten Nachteile, bzw. hat man Vorteile in solchen Fällen durch die erfolgte Bestellung dieser??
: Gibt es Erfahrungen in diesem Bereich?
: Gruß an alle QM`s
: T. Obert
Die Frage ist ja wohl leider auch wie man ohne einen Haufen Moos zu besitzen diese Position ausfüllen kann - Mir wird ab November ein unbefristeter Job avesiert (ab 14.06. vorerst mal wieder arbeitslose MTLA - dank Zeitverträgen und vorher diversen Rationalisierungsmaßnamen) die sowohl QB als auch Hygienefachwissen erfordert - WAs rät der Fachmann mir - Mich unwissend (außer Kenntnisse der RILIBÄK) mit den Vorschriften außeinander zu setzen - oder privat mich etwas verschulden und an die 2400 € zu investieren für einen QB wobei mir immernoch nix über die Hyäne Vorschriften bekannt ist.
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- J.Sander
- Topic Author
- Visitor
#16234
by J.Sander
Replied by J.Sander on topic Re: Qualitätsbeauftragter, Hygienebeauftragter, Umweltschutzbeauftragter?
Hallo,
Der Hygienebeauftragte ist eine wichtige Person, die in Lebensmittelverarbeitenden Betrieben wichtige aufgaben erfüllen.
Nach der Lebensmittel und Hygieneverordnung muss unter anderem auch Schädlingsbekämpfung nach HACCP und Infektionsschutzgesetz, natürlich auch nach din 10523 durchgeführt werden.
Solche durchführungen durch geprüfte Schädlingsbekämpfer zu überprüfen und für das Hygienegesetz beraten lassen.
Die Beratungen und Empfehlungen des geprüften Schädlingsbekämpfer im Betrieb Umzusetzten.
Der Hygienebeauftragte ist eine wichtige Person, die in Lebensmittelverarbeitenden Betrieben wichtige aufgaben erfüllen.
Nach der Lebensmittel und Hygieneverordnung muss unter anderem auch Schädlingsbekämpfung nach HACCP und Infektionsschutzgesetz, natürlich auch nach din 10523 durchgeführt werden.
Solche durchführungen durch geprüfte Schädlingsbekämpfer zu überprüfen und für das Hygienegesetz beraten lassen.
Die Beratungen und Empfehlungen des geprüften Schädlingsbekämpfer im Betrieb Umzusetzten.
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