Dokumentierte Verfahren
- Odenkirchen
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#2636
by Odenkirchen
Dokumentierte Verfahren was created by Odenkirchen
Laut der DIN EN ISO 9001:2000 gerade mal 4 Verfahren zu dokumentieren. Durch die Altlast (9001:1994) wissen wir nicht, was in unserem Handbuch jetzt noch wirklich hinein gehört. Aussagen von Beratern sind zu unterschiedlich.
Nach meiner Interpretation habe ich sämtliche Kennzeichnungen und formulare schon entfernt. Nach dem altem Stand haben wir jetzt noch sämtlich Anweisungen (Verfahrens- / Arbeits- /Prozessanweisungen) im Handbuch. Sinnvoll sind einfach und grob strukturierte Prozesse zu integrieren mit Verweise auf Anweisungen. Wir wollen keine detallierten Unterschiede zwischen Prozess-, Verfahren- oder Arbeitsanweisungen machen. Wirtschaftlich und in Punkto Lenkung/ Handling finde ich Prozessbeschreibung (-anweisung) und den Begriff Weisung am sinnvollsten.
Nach meiner Interpretation habe ich sämtliche Kennzeichnungen und formulare schon entfernt. Nach dem altem Stand haben wir jetzt noch sämtlich Anweisungen (Verfahrens- / Arbeits- /Prozessanweisungen) im Handbuch. Sinnvoll sind einfach und grob strukturierte Prozesse zu integrieren mit Verweise auf Anweisungen. Wir wollen keine detallierten Unterschiede zwischen Prozess-, Verfahren- oder Arbeitsanweisungen machen. Wirtschaftlich und in Punkto Lenkung/ Handling finde ich Prozessbeschreibung (-anweisung) und den Begriff Weisung am sinnvollsten.
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- Klaus
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#2637
by Klaus
Replied by Klaus on topic Re: Dokumentierte Verfahren
Die in der Norm geforderten zu dokumentierenden Verfahren stellen meiner Ansicht nach die Mindestforderungen dar.
Ein QM-System sollte immer das beschreiben, was für ein Unternehmen und seine Prozesse von Bedeutung ist. Dieses bezieht sich nicht nur auf die Qualitätssicherung im engeren Sinne, sondern auch die Dokumentation als Erfahrungsspeicher, z.B. für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Norm an vielen Stellen keine Dokumentationspflicht vorschreibt, aber generell an allen Stellen eine Nachweispflicht. Auch unter diesem Gesichtspunkt sollte jeder entscheiden, welche Dokumentation er braucht.
Natürlich kann der Dokumentationsumfang gegenüber früherer Normenausgaben reduziert werden, allein schon durch weniger Doppelungen, die durch die Elementegliederung entstanden sind.
Bei der Neuerstellung unseres QMS nach der 2000er-Ausgabe bin ich nach den o.g Grundsätzen vorgegangen. Das Zertifizierungsaudit ging ohne Abweichungen und Feststellungen seitens der Auditoren über die Bühne.
Ein QM-System sollte immer das beschreiben, was für ein Unternehmen und seine Prozesse von Bedeutung ist. Dieses bezieht sich nicht nur auf die Qualitätssicherung im engeren Sinne, sondern auch die Dokumentation als Erfahrungsspeicher, z.B. für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter.
Ein weiterer Aspekt ist, dass die Norm an vielen Stellen keine Dokumentationspflicht vorschreibt, aber generell an allen Stellen eine Nachweispflicht. Auch unter diesem Gesichtspunkt sollte jeder entscheiden, welche Dokumentation er braucht.
Natürlich kann der Dokumentationsumfang gegenüber früherer Normenausgaben reduziert werden, allein schon durch weniger Doppelungen, die durch die Elementegliederung entstanden sind.
Bei der Neuerstellung unseres QMS nach der 2000er-Ausgabe bin ich nach den o.g Grundsätzen vorgegangen. Das Zertifizierungsaudit ging ohne Abweichungen und Feststellungen seitens der Auditoren über die Bühne.
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- Heinrich Schrenker
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#2638
by Heinrich Schrenker
Replied by Heinrich Schrenker on topic Re: Dokumentierte Verfahren
: Laut der DIN EN ISO 9001:2000 gerade mal 4 Verfahren zu dokumentieren. Durch die Altlast (9001:1994) wissen wir nicht, was in unserem Handbuch jetzt noch wirklich hinein gehört. Aussagen von Beratern sind zu unterschiedlich.
: Nach meiner Interpretation habe ich sämtliche Kennzeichnungen und formulare schon entfernt. Nach dem altem Stand haben wir jetzt noch sämtlich Anweisungen (Verfahrens- / Arbeits- /Prozessanweisungen) im Handbuch. Sinnvoll sind einfach und grob strukturierte Prozesse zu integrieren mit Verweise auf Anweisungen. Wir wollen keine detallierten Unterschiede zwischen Prozess-, Verfahren- oder Arbeitsanweisungen machen. Wirtschaftlich und in Punkto Lenkung/ Handling finde ich Prozessbeschreibung (-anweisung) und den Begriff Weisung am sinnvollsten.
Hallo Herr/Frau Odenkirchen,
wenn man die Norm richtig liest, gibt es für die Dokumentation keine unterschiedlichen Aussagen:
Es sind explizit 9 Vorgabedokumente und 21 Ergebnisdokumente für den Mindestumfang der Dokumentation (ohne Ausschlüsse) bindend vorgegeben!
Und die kann der Zertifizierer als Mindestmaß fordern.
Eine vollumfänglich knappe, aber präzise Übersicht dazu kann ich Ihnen bei Interesse gerne zufaxen.
Interpretationsspielraum ist aber sehr wohl gegeben bei den unter 4.2.1 genannten "von der Organisation ...benötigten Prozessen".
Die können dann, auf diese Mindestforderungen aufbauend, im Zusammenhang mit der Prozeßlandschaft definiert werden.
Und da arbeitet man gerne mit Verweisen auf bestehende Dokumente, ggf. im Matrixform.
Wie Sie diese Dokumente dann benennen, hat letztendlich nur eine untergeordnete Bedeutung.
Eine starke Verschlankung der Dokumentation ist, basierend auf den neuen Forderungen z.B. mittels interner Audits, bei allen Firmen möglich, schon bevor sie die Umstellung selbst angehen.
SAC, Heinrich Schrenker
: Nach meiner Interpretation habe ich sämtliche Kennzeichnungen und formulare schon entfernt. Nach dem altem Stand haben wir jetzt noch sämtlich Anweisungen (Verfahrens- / Arbeits- /Prozessanweisungen) im Handbuch. Sinnvoll sind einfach und grob strukturierte Prozesse zu integrieren mit Verweise auf Anweisungen. Wir wollen keine detallierten Unterschiede zwischen Prozess-, Verfahren- oder Arbeitsanweisungen machen. Wirtschaftlich und in Punkto Lenkung/ Handling finde ich Prozessbeschreibung (-anweisung) und den Begriff Weisung am sinnvollsten.
Hallo Herr/Frau Odenkirchen,
wenn man die Norm richtig liest, gibt es für die Dokumentation keine unterschiedlichen Aussagen:
Es sind explizit 9 Vorgabedokumente und 21 Ergebnisdokumente für den Mindestumfang der Dokumentation (ohne Ausschlüsse) bindend vorgegeben!
Und die kann der Zertifizierer als Mindestmaß fordern.
Eine vollumfänglich knappe, aber präzise Übersicht dazu kann ich Ihnen bei Interesse gerne zufaxen.
Interpretationsspielraum ist aber sehr wohl gegeben bei den unter 4.2.1 genannten "von der Organisation ...benötigten Prozessen".
Die können dann, auf diese Mindestforderungen aufbauend, im Zusammenhang mit der Prozeßlandschaft definiert werden.
Und da arbeitet man gerne mit Verweisen auf bestehende Dokumente, ggf. im Matrixform.
Wie Sie diese Dokumente dann benennen, hat letztendlich nur eine untergeordnete Bedeutung.
Eine starke Verschlankung der Dokumentation ist, basierend auf den neuen Forderungen z.B. mittels interner Audits, bei allen Firmen möglich, schon bevor sie die Umstellung selbst angehen.
SAC, Heinrich Schrenker
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