Thema Produktbeobachtungspflicht
- Frank L.
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#3004
by Frank L.
Thema Produktbeobachtungspflicht was created by Frank L.
Hallo !
Das Thema Produktbeobachtungspflicht beschäftigt mich.
Muss man als Hersteller von Teilen die nach Kundenzeichnung gefertigt werden, diese anwenden? Gilt das für alle Branchen? Muss ein Unternehmen sich über das Einsatzgebiet der zu fertigenden Teile (nach Zeichnung) informieren (z.B. ob das Material für diesen Zweck geeignet ist)?
Das "Honda-Urteil" ist mir bekannt.
Gruss Frank
Das Thema Produktbeobachtungspflicht beschäftigt mich.
Muss man als Hersteller von Teilen die nach Kundenzeichnung gefertigt werden, diese anwenden? Gilt das für alle Branchen? Muss ein Unternehmen sich über das Einsatzgebiet der zu fertigenden Teile (nach Zeichnung) informieren (z.B. ob das Material für diesen Zweck geeignet ist)?
Das "Honda-Urteil" ist mir bekannt.
Gruss Frank
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- Michael Theiß
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#3006
by Michael Theiß
Replied by Michael Theiß on topic Re: Thema Produktbeobachtungspflicht
Das sind zwei versch. Fragen:
1. Wenn ein Produkt nach Kundenzeichnung bestellt wurde, dann muss selbsverständlich auch genau nach den vom Kunden bereitgestellten Unterlagen gefertigt werden und das Ergebnis nach Kundenanforderung geprüft werden (Natürlich in allen Branchen und vor allem dann wenn ein Unternehmen nach DIN ISO 9000 ff zertifiziert ist).
2.Wenn z.Bsp. eine Isolierung für einen Motor in einer Schlosserei bestellt wird (nach Kundenzeichnung) dann ist der Lieferant nicht unbedingt für die Materialtauglichkeit welche der Auftraggeber ja definiert - verantwortlich.
Wird diese Isolierung für einen Motor aber bei einer Firma bestellt welche sich auf Isolierungen im Hochtemperaturbereich spezialisiert hat, dann sollte auch die Materialtauglichkeit bedacht werden.
Die Einzelheiten sollten aber in den Verträgen genau definiert sein.
Gruß
M.T.
1. Wenn ein Produkt nach Kundenzeichnung bestellt wurde, dann muss selbsverständlich auch genau nach den vom Kunden bereitgestellten Unterlagen gefertigt werden und das Ergebnis nach Kundenanforderung geprüft werden (Natürlich in allen Branchen und vor allem dann wenn ein Unternehmen nach DIN ISO 9000 ff zertifiziert ist).
2.Wenn z.Bsp. eine Isolierung für einen Motor in einer Schlosserei bestellt wird (nach Kundenzeichnung) dann ist der Lieferant nicht unbedingt für die Materialtauglichkeit welche der Auftraggeber ja definiert - verantwortlich.
Wird diese Isolierung für einen Motor aber bei einer Firma bestellt welche sich auf Isolierungen im Hochtemperaturbereich spezialisiert hat, dann sollte auch die Materialtauglichkeit bedacht werden.
Die Einzelheiten sollten aber in den Verträgen genau definiert sein.
Gruß
M.T.
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- Frank L.
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#3007
by Frank L.
Replied by Frank L. on topic Re: Thema Produktbeobachtungspflicht
: Das sind zwei versch. Fragen:
: 1. Wenn ein Produkt nach Kundenzeichnung bestellt wurde, dann muss selbsverständlich auch genau nach den vom Kunden bereitgestellten Unterlagen gefertigt werden und das Ergebnis nach Kundenanforderung geprüft werden (Natürlich in allen Branchen und vor allem dann wenn ein Unternehmen nach DIN ISO 9000 ff zertifiziert ist).
: 2.Wenn z.Bsp. eine Isolierung für einen Motor in einer Schlosserei bestellt wird (nach Kundenzeichnung) dann ist der Lieferant nicht unbedingt für die Materialtauglichkeit welche der Auftraggeber ja definiert - verantwortlich.
: Wird diese Isolierung für einen Motor aber bei einer Firma bestellt welche sich auf Isolierungen im Hochtemperaturbereich spezialisiert hat, dann sollte auch die Materialtauglichkeit bedacht werden.
: Die Einzelheiten sollten aber in den Verträgen genau definiert sein.
: Gruß
: M.T.
Hallo Michael!
OK, was heisst den unter Punkt 2. "nicht unbedingt verantwortlich" ?
Vielleicht hab ich die Frage nicht gezielt genug gestellt: Muss ich mich, trotz eindeutiger Kundenangabe/Kundenzeichnung über z.B. Einsatzgebiet, Belastung, Anforderung, Lebenserwartung (Risikoanalyse??) des zu fertigenden Teils beim Kunden erkundigen?
z.Bsp: Kunde ordert per Zeichnug eine Dichtung(Maße, Material, usw. ist alles vorgegeben). Muss ich mich jetzt als Lieferant beim Kunden erkundigen, wo das Teil eingesetzt wird (da mein Material nur z.B. max. 500_C aushalten kann) oder kann ich einfach sagen "Wenn er es bestellt, dann hat er sich vorher schon erkundigt" ???
Eine Idee?
Gruss Frank
: 1. Wenn ein Produkt nach Kundenzeichnung bestellt wurde, dann muss selbsverständlich auch genau nach den vom Kunden bereitgestellten Unterlagen gefertigt werden und das Ergebnis nach Kundenanforderung geprüft werden (Natürlich in allen Branchen und vor allem dann wenn ein Unternehmen nach DIN ISO 9000 ff zertifiziert ist).
: 2.Wenn z.Bsp. eine Isolierung für einen Motor in einer Schlosserei bestellt wird (nach Kundenzeichnung) dann ist der Lieferant nicht unbedingt für die Materialtauglichkeit welche der Auftraggeber ja definiert - verantwortlich.
: Wird diese Isolierung für einen Motor aber bei einer Firma bestellt welche sich auf Isolierungen im Hochtemperaturbereich spezialisiert hat, dann sollte auch die Materialtauglichkeit bedacht werden.
: Die Einzelheiten sollten aber in den Verträgen genau definiert sein.
: Gruß
: M.T.
Hallo Michael!
OK, was heisst den unter Punkt 2. "nicht unbedingt verantwortlich" ?
Vielleicht hab ich die Frage nicht gezielt genug gestellt: Muss ich mich, trotz eindeutiger Kundenangabe/Kundenzeichnung über z.B. Einsatzgebiet, Belastung, Anforderung, Lebenserwartung (Risikoanalyse??) des zu fertigenden Teils beim Kunden erkundigen?
z.Bsp: Kunde ordert per Zeichnug eine Dichtung(Maße, Material, usw. ist alles vorgegeben). Muss ich mich jetzt als Lieferant beim Kunden erkundigen, wo das Teil eingesetzt wird (da mein Material nur z.B. max. 500_C aushalten kann) oder kann ich einfach sagen "Wenn er es bestellt, dann hat er sich vorher schon erkundigt" ???
Eine Idee?
Gruss Frank
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- Michael Theiß
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#3009
by Michael Theiß
Replied by Michael Theiß on topic Thema Produktbeobachtungspflicht
Es muss so sein, dass der Lieferant in dem Fall keine Verantwortung hat - es sei denn es ist im Auftrag oder in den Verträgen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung vereinbart.
In der Regel ist der Verwendungszweck von bestellten Kleinteilen wie Dichtungen, Schrauben usw. dem Lieferanten nicht bekannt.
Alle wichtigen Angaben wie Material, wenn nötig Hitzebeständigkeit u.s.w. sind in der Kundenanforderung (Zeichnung, Lastenheft, Stückliste ect.) aufgeführt.
Eine partnerschaftliche Beziehung fern von Recht und Gesetz verlangt aber natürlich:
Wenn wir den Einsatz eines Teiles kennen und bedenken haben, dass wir mit unserem Kunden in Kontakt treten.
Gruß
M. Theiß
In der Regel ist der Verwendungszweck von bestellten Kleinteilen wie Dichtungen, Schrauben usw. dem Lieferanten nicht bekannt.
Alle wichtigen Angaben wie Material, wenn nötig Hitzebeständigkeit u.s.w. sind in der Kundenanforderung (Zeichnung, Lastenheft, Stückliste ect.) aufgeführt.
Eine partnerschaftliche Beziehung fern von Recht und Gesetz verlangt aber natürlich:
Wenn wir den Einsatz eines Teiles kennen und bedenken haben, dass wir mit unserem Kunden in Kontakt treten.
Gruß
M. Theiß
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