Pauschalen bei Reklamationen
- Frank L.
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#4378
by Frank L.
Pauschalen bei Reklamationen was created by Frank L.
Hallo zusammen!
Wie seht Ihr das:
Kunde belastet Lieferanten, bei Warenrücksendung aufgrund einer berechtigten Reklamation mit einem Pauschalbetrag von zb. 300 Euro (für Verwaltungskostren, etc.).
Was könnt Ihr mir aus Eurer tägl. Arbeit berichten?
Wie ist Euer Vorgehen dabei?
Kann man soetwas ablehnen?
Ist diese Vorgehensweise des Kunden rechtens?
Danke für Eure Info!
Frank L.
Wie seht Ihr das:
Kunde belastet Lieferanten, bei Warenrücksendung aufgrund einer berechtigten Reklamation mit einem Pauschalbetrag von zb. 300 Euro (für Verwaltungskostren, etc.).
Was könnt Ihr mir aus Eurer tägl. Arbeit berichten?
Wie ist Euer Vorgehen dabei?
Kann man soetwas ablehnen?
Ist diese Vorgehensweise des Kunden rechtens?
Danke für Eure Info!
Frank L.
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- Vivian
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#4382
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Pauschalen bei Reklamationen = Mangelfolgeschaden lt. BGB
Hallo Frank,
Der Lieferant ist lt. Vertrag zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Liefert er jedoch eine mangelhafte Sache ist er zur Vertragserfüllung verpflichtet.
In deinem Beispiel ist dem Kunden insofern ein Mangelfolgeschaden entstanden, das er für die interne Bearbeitung Aufwendungen hatte. Das können z. B. sein: personeller Aufwand für die Bearbeitung, Aufwand für Einlagerung der mangelhaften Sache, Kosten für Verpackung und Versand der mangelhaften Sache etc.
Für genau die Kosten, die für die Reklamationsbearbeitung beim Kunden entstanden sind, kann der Kunde Ersatz verlangen.
Übrigens durch die Gestaltung entsprechender AGB's kann man sich als Lieferant nicht gegen solche Ansprüche wappnen.
Ob die Pauschale von 300 € angemessen ist oder nicht, liegt in eurem Ermessen. Wenn euch das begründet zu hoch erscheint, würde ich vom Kunden einen klaren Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten und Aufwände einfordern und diese ersetzen. Damit solltet ihr jedoch vorsichtig umgehen. Für die Reklamation von 50 Schrauben würde ich diese Verwaltungspauschale nicht akzeptieren.
Gruß
Vivian
Der Lieferant ist lt. Vertrag zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Liefert er jedoch eine mangelhafte Sache ist er zur Vertragserfüllung verpflichtet.
In deinem Beispiel ist dem Kunden insofern ein Mangelfolgeschaden entstanden, das er für die interne Bearbeitung Aufwendungen hatte. Das können z. B. sein: personeller Aufwand für die Bearbeitung, Aufwand für Einlagerung der mangelhaften Sache, Kosten für Verpackung und Versand der mangelhaften Sache etc.
Für genau die Kosten, die für die Reklamationsbearbeitung beim Kunden entstanden sind, kann der Kunde Ersatz verlangen.
Übrigens durch die Gestaltung entsprechender AGB's kann man sich als Lieferant nicht gegen solche Ansprüche wappnen.
Ob die Pauschale von 300 € angemessen ist oder nicht, liegt in eurem Ermessen. Wenn euch das begründet zu hoch erscheint, würde ich vom Kunden einen klaren Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten und Aufwände einfordern und diese ersetzen. Damit solltet ihr jedoch vorsichtig umgehen. Für die Reklamation von 50 Schrauben würde ich diese Verwaltungspauschale nicht akzeptieren.
Gruß
Vivian
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- Frank L.
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- Visitor
#4388
by Frank L.
Replied by Frank L. on topic Re: Pauschalen bei Reklamationen = Mangelfolgeschaden lt. BGB
Hi!
Das sehe ich auch so.
Jedoch sagte man mir, das dieses vorgehen rechtswidrig sei, einen Betrag xx€ als Reklamationspauschale einzufordern bzw. einzubehalten (einseitige Änderung des Liefervertragsverhältnisses, verstoß gegen AGB-Gesetz).
Es geht jetzt erstmal nur um die theorie - in der Praxis sieht es wieder ganz anders aus. Ich möchte aber gerne wissen, was ein Kunde darf und was nicht bzw. gegen was sich ein Lieferant wehren kann.
Grüsse Frank L.
Das sehe ich auch so.
Jedoch sagte man mir, das dieses vorgehen rechtswidrig sei, einen Betrag xx€ als Reklamationspauschale einzufordern bzw. einzubehalten (einseitige Änderung des Liefervertragsverhältnisses, verstoß gegen AGB-Gesetz).
Es geht jetzt erstmal nur um die theorie - in der Praxis sieht es wieder ganz anders aus. Ich möchte aber gerne wissen, was ein Kunde darf und was nicht bzw. gegen was sich ein Lieferant wehren kann.
Grüsse Frank L.
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- Vivian
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- Visitor
#4390
by Vivian
Replied by Vivian on topic Re: Pauschalen bei Reklamationen = Mangelfolgeschaden lt. BGB
Hallo Frank,
du solltest dir das Vertragsverhältnis genau anschauen. Welche AGB's sind gültig - Eure oder die des Kunden? Was habt ihr tatsächlich vereinbart.
Oft sagt der Kunde in seinen AGB's "Ich schließe deine AGB's aus". Der Lieferant sagt "Es gelten meine Einkaufs- und Lieferbedingungen." In diesem Fall gilt nur noch das Gesetz. Soll in dem Fall eine vom Gesetz (das Gesetz ist bis zu einem gewissen Grad nachgiebig) abweichende Vereinbarung getroffen werden, ist diese individuell auszuhandeln und von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen.
Wenn das Gesetz gilt, ist der Schaden konkret nachzuweisen.
Es gibt auch den Fall, dass nur ein Vertragspartner die AGB's des Partners ausschließt. Lässt der andere Partner dies unprotestiert, gelten die AGB's des ausschließenden Vertragspartners.
Viel Spaß mit dem juristischen Kauderwelsch.
Vivian
du solltest dir das Vertragsverhältnis genau anschauen. Welche AGB's sind gültig - Eure oder die des Kunden? Was habt ihr tatsächlich vereinbart.
Oft sagt der Kunde in seinen AGB's "Ich schließe deine AGB's aus". Der Lieferant sagt "Es gelten meine Einkaufs- und Lieferbedingungen." In diesem Fall gilt nur noch das Gesetz. Soll in dem Fall eine vom Gesetz (das Gesetz ist bis zu einem gewissen Grad nachgiebig) abweichende Vereinbarung getroffen werden, ist diese individuell auszuhandeln und von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen.
Wenn das Gesetz gilt, ist der Schaden konkret nachzuweisen.
Es gibt auch den Fall, dass nur ein Vertragspartner die AGB's des Partners ausschließt. Lässt der andere Partner dies unprotestiert, gelten die AGB's des ausschließenden Vertragspartners.
Viel Spaß mit dem juristischen Kauderwelsch.
Vivian
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- o
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- Visitor
#5177
by o
Replied by o on topic Pauschalen bei Reklamationen = Mangelfolgeschaden lt. BGB
: Hi!
: Das sehe ich auch so.
: Jedoch sagte man mir, das dieses vorgehen rechtswidrig sei, einen Betrag xx€ als Reklamationspauschale einzufordern bzw. einzubehalten (einseitige Änderung des Liefervertragsverhältnisses, verstoß gegen AGB-Gesetz).
: Es geht jetzt erstmal nur um die theorie - in der Praxis sieht es wieder ganz anders aus. Ich möchte aber gerne wissen, was ein Kunde darf und was nicht bzw. gegen was sich ein Lieferant wehren kann.
: Grüsse Frank L.
: Das sehe ich auch so.
: Jedoch sagte man mir, das dieses vorgehen rechtswidrig sei, einen Betrag xx€ als Reklamationspauschale einzufordern bzw. einzubehalten (einseitige Änderung des Liefervertragsverhältnisses, verstoß gegen AGB-Gesetz).
: Es geht jetzt erstmal nur um die theorie - in der Praxis sieht es wieder ganz anders aus. Ich möchte aber gerne wissen, was ein Kunde darf und was nicht bzw. gegen was sich ein Lieferant wehren kann.
: Grüsse Frank L.
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