CE Konformitätserklärung
- Ralf
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#4542
by Ralf
CE Konformitätserklärung was created by Ralf
Ich hätte einige fragen zu ce:
muss die erklärung zur inbetriebnahme vorliegen?
wenn ja, wo finde ich den genauen gesetztext?
muss das datum mit dem typenschild (Jahr)übereinstimmen? (die lieferantenerklärung ist aus 2003 das typenschild auf der anlage 2001)
auf der ce erklärung waren gravierende Mängel (z.b. aufgelistete Normen waren nicht harmonisiert, und viele andere mängel). es wurde vom lieferanten eine neue erklärung mit eine anderem datum (2 monate vorher, warum weiss niemand)ausgestellt. ist dies zulässig?
welcher instutition kann man solchen missbrauch melden?
gruß
ralf
muss die erklärung zur inbetriebnahme vorliegen?
wenn ja, wo finde ich den genauen gesetztext?
muss das datum mit dem typenschild (Jahr)übereinstimmen? (die lieferantenerklärung ist aus 2003 das typenschild auf der anlage 2001)
auf der ce erklärung waren gravierende Mängel (z.b. aufgelistete Normen waren nicht harmonisiert, und viele andere mängel). es wurde vom lieferanten eine neue erklärung mit eine anderem datum (2 monate vorher, warum weiss niemand)ausgestellt. ist dies zulässig?
welcher instutition kann man solchen missbrauch melden?
gruß
ralf
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- Wolfgang M.
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#4543
by Wolfgang M.
Replied by Wolfgang M. on topic Re: CE Konformitätserklärung
Hallo Ralf,
die CE-Konformitätserklärung muß normalerweise vorliegen, wenn das Produkt in Verkehr gebracht wird (es gibt aber auch Ausnahmen) und gilt dann für alle baugleichen Produkte, die nach der "In-Verkehr-Bringung" verkauft werden.
Entscheidend sind aber die Anforderungen der EG-Richtlinie, der das Produkt unterliegt (Medizinprodukt, Bauprodukt, Spielzeug, Maschinen, Persönliche Schutzausrüstung, ...)
Hier ist auch geregelt, ob die Konformitätserklärung selbst ausgestellt werden kann (Selbstzertifizierung), oder ob eine "Benannte Stelle" einzuschalten ist (prüfpflichtige Produkte => Fremdzertifizierung).
Auch gibt es je nach Richtlinie und Bundesland unterschiedliche Behörden, an die Verstöße zu melden sind. Sehr oft sind es aber die Gewerbeaufsichtsämter oder die Länderregierungen, die hier zuständig sind.
Schau auch mal unter www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien nach.
Viele Grüße
Wolfgang M.
: Ich hätte einige fragen zu ce:
: muss die erklärung zur inbetriebnahme vorliegen?
: wenn ja, wo finde ich den genauen gesetztext?
: muss das datum mit dem typenschild (Jahr)übereinstimmen? (die lieferantenerklärung ist aus 2003 das typenschild auf der anlage 2001)
: auf der ce erklärung waren gravierende Mängel (z.b. aufgelistete Normen waren nicht harmonisiert, und viele andere mängel). es wurde vom lieferanten eine neue erklärung mit eine anderem datum (2 monate vorher, warum weiss niemand)ausgestellt. ist dies zulässig?
: welcher instutition kann man solchen missbrauch melden?
: gruß
: ralf
die CE-Konformitätserklärung muß normalerweise vorliegen, wenn das Produkt in Verkehr gebracht wird (es gibt aber auch Ausnahmen) und gilt dann für alle baugleichen Produkte, die nach der "In-Verkehr-Bringung" verkauft werden.
Entscheidend sind aber die Anforderungen der EG-Richtlinie, der das Produkt unterliegt (Medizinprodukt, Bauprodukt, Spielzeug, Maschinen, Persönliche Schutzausrüstung, ...)
Hier ist auch geregelt, ob die Konformitätserklärung selbst ausgestellt werden kann (Selbstzertifizierung), oder ob eine "Benannte Stelle" einzuschalten ist (prüfpflichtige Produkte => Fremdzertifizierung).
Auch gibt es je nach Richtlinie und Bundesland unterschiedliche Behörden, an die Verstöße zu melden sind. Sehr oft sind es aber die Gewerbeaufsichtsämter oder die Länderregierungen, die hier zuständig sind.
Schau auch mal unter www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien nach.
Viele Grüße
Wolfgang M.
: Ich hätte einige fragen zu ce:
: muss die erklärung zur inbetriebnahme vorliegen?
: wenn ja, wo finde ich den genauen gesetztext?
: muss das datum mit dem typenschild (Jahr)übereinstimmen? (die lieferantenerklärung ist aus 2003 das typenschild auf der anlage 2001)
: auf der ce erklärung waren gravierende Mängel (z.b. aufgelistete Normen waren nicht harmonisiert, und viele andere mängel). es wurde vom lieferanten eine neue erklärung mit eine anderem datum (2 monate vorher, warum weiss niemand)ausgestellt. ist dies zulässig?
: welcher instutition kann man solchen missbrauch melden?
: gruß
: ralf
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- Fa. H. Kwich fast food Technik
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#4791
by Fa. H. Kwich fast food Technik
Replied by Fa. H. Kwich fast food Technik on topic CE Konformitätserklärung
Ich habe schon einige Spezialgeräte in den letzten Jahren gebaut.
Habe immer ein CE- Pickerl draufgeklebt.
Eine Betriebsanleitung geschrieben.
Einen Schaltplan dazugelegt.
Damit habe ich die Verantwortung für das Gerät lt. den CE- Richtlinien übernommen.
Ein Geschätsfreund von mir sagte nun, daß ich nur Eine CE- Konfomitätserklärung schreiben muß dann brauche ich kein CE- Pickerl, - dies ist ja noch umständlicher.
Was ist die Mindesvorschrift für das CE- Gutachten
Habe immer ein CE- Pickerl draufgeklebt.
Eine Betriebsanleitung geschrieben.
Einen Schaltplan dazugelegt.
Damit habe ich die Verantwortung für das Gerät lt. den CE- Richtlinien übernommen.
Ein Geschätsfreund von mir sagte nun, daß ich nur Eine CE- Konfomitätserklärung schreiben muß dann brauche ich kein CE- Pickerl, - dies ist ja noch umständlicher.
Was ist die Mindesvorschrift für das CE- Gutachten
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