Definition Prozesseigner/Prozessnutzer - Wo???

  • Vivian
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#4660 by Vivian
Hallo Kollegen,
jeder spricht von Prozesseigner(-eigentümer), Prozessnutzer und Prozesskunde.
Wo sind die Begriffe eigentlich richtig definiert?
In der ISO 9001 habe ich nur die Begriffe Lieferant - Organisation - Kunde gefunden.
Vielen Dank
Vivian



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  • Michael
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#4661 by Michael
Hallo Vivian!
Das was Du suchst, steht teilweise im Masing, 4 Auflage, ab Seite 54 Punkt 4.4 Die Stufen des Prozeßmanagements.
Eine alternative zu Prozessnutzer bzw. Prozesskunde: Die Abteilung bzw. Derjenige, der Teile aus diesem Prozess erhält.
Ich finde diese Erklärung eigentlich auch zu einfach, aber doch irgendwie logisch.
Michael


: Hallo Kollegen,
: jeder spricht von Prozesseigner(-eigentümer), Prozessnutzer und Prozesskunde.
: Wo sind die Begriffe eigentlich richtig definiert?
: In der ISO 9001 habe ich nur die Begriffe Lieferant - Organisation - Kunde gefunden.
: Vielen Dank
: Vivian




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  • Martin S
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#4662 by Martin S
Replied by Martin S on topic Steht in der ISO 9004:2000
Hallo Vivian,
der Prozesseigentümer wird in der ISO 9004:2000, 5.1.2 (Verantwortung der Leitung, Unterpunkt "Weiter zu beachtende Punkte" (ziemlich am Ende dieses Kapitels) benannt:
Prozesseigentümer festlegen und ihnen umfassende Verantwortung und Befugnis erteilen.
Gruß, Martin S
Hallo Kollegen,
: jeder spricht von Prozesseigner(-eigentümer), Prozessnutzer und Prozesskunde.
: Wo sind die Begriffe eigentlich richtig definiert?
: In der ISO 9001 habe ich nur die Begriffe Lieferant - Organisation - Kunde gefunden.
: Vielen Dank
: Vivian




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  • Wintzer, Peter
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#4670 by Wintzer, Peter
Replied by Wintzer, Peter on topic Re: Definition Prozesseigner/Prozessnutzer - Wo???
Hallo Vivian,
mir ist nicht ganz klar, ob es Dein Problem ist, WO die Begriffe definiert sind oder WIE sie zu definieren sind.
Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass das WIE von vordergründigem Interesse ist, denn zum anderen Sachverhalt liegen Dir bereits Antworten vor.
Prozeßeigener/Prozeßeigentümer/Prozeßverantwortliche/Prozeßinhaber:
Diese Begriffe laufen mir immer wieder über den Weg, meinen aber letztlich alle eines: Diese Person ist verantwortlich dafür, dass der ihr jeweils zugeordnete Prozess vollständig und richtig beschrieben (dokumentiert) ist, in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Prozeßablauf. Das bedeutet nicht, dass er für alle Tätigigkeitsschritte im Prozeß auch die Führungs- bzw. Ausführungsverantwortung hat.
Dazu folgendes Beispiel: Für die Beschreibung des Geschäftsprozesses Beschaffung ist idealerweise der Leiter der Beschaffung/ des Einkaufs als Prozeßeigner verantwortlich.
Ein Teil dieses Prozesses beschäftigt sich u. a. mit dem Vertragsabschluß mit Lieferanten. Hier liegt die Ausführungsverantwortung beim Einkaufleiter oder den Mitarbeitern der Stelle "Einkauf". Ein anderer Teil beinhaltet die Planung und Ausführung der Wareneingangsprüfungen. Hier liegt die Ausführungsverantwortung für den planerischen Teil in der Stelle Arbeitsvorbereitung oder Qualitätswesen, für den Prüfungsteil beim Qualitätswesen oder dem Wareneingang oder dem Lager.
Prozesskunde:
Letztlich jeder, der mindestens ein Ergebnis aus diesem Prozess erhält. Am Beispiel Beschaffung; die Produktion/Fertigung, die "hoffentlich" fehlerfreies Zuliefermaterial verarbeiten kann.
Prozessnutzer:
Alle diejenigen Personen, die gemäß der Prozessbeschreibung handeln / handeln sollen.
Gruß
Peter Wintzer



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  • Vivian
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#4672 by Vivian
Replied by Vivian on topic Dankeschön
Hallo Kollegen,
ich danke für die Tipps.

Viele Grüße
Vivian



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  • Vivian
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#4673 by Vivian
Hallo Peter,
vielen Dank für Ihre Erklärungen. Die inhaltliche Definition der Begriffe kenne ich. Meine Frage zielte tatsächlich auf das simple "WO" ab.
Vielen Dank
Vivian



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