Definition Prozesseigner/Prozessnutzer - Wo???
- nattarsit
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#5169
by nattarsit
Replied by nattarsit on topic Steht in der ISO 9004:2000
: Hallo Vivian,
: der Prozesseigentümer wird in der ISO 9004:2000, 5.1.2 (Verantwortung der Leitung, Unterpunkt "Weiter zu beachtende Punkte" (ziemlich am Ende dieses Kapitels) benannt:
: Prozesseigentümer festlegen und ihnen umfassende Verantwortung und Befugnis erteilen.
: Gruß, Martin S
: Hallo Kollegen,
: : jeder spricht von Prozesseigner(-eigentümer), Prozessnutzer und Prozesskunde.
: : Wo sind die Begriffe eigentlich richtig definiert?
: : In der ISO 9001 habe ich nur die Begriffe Lieferant - Organisation - Kunde gefunden.
: : Vielen Dank
: : Vivian
: der Prozesseigentümer wird in der ISO 9004:2000, 5.1.2 (Verantwortung der Leitung, Unterpunkt "Weiter zu beachtende Punkte" (ziemlich am Ende dieses Kapitels) benannt:
: Prozesseigentümer festlegen und ihnen umfassende Verantwortung und Befugnis erteilen.
: Gruß, Martin S
: Hallo Kollegen,
: : jeder spricht von Prozesseigner(-eigentümer), Prozessnutzer und Prozesskunde.
: : Wo sind die Begriffe eigentlich richtig definiert?
: : In der ISO 9001 habe ich nur die Begriffe Lieferant - Organisation - Kunde gefunden.
: : Vielen Dank
: : Vivian
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- josefstumpf
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#5244
by josefstumpf
Replied by josefstumpf on topic Re: Definition Prozesseigner/Prozessnutzer - Wo???
: Hallo Vivian,
: mir ist nicht ganz klar, ob es Dein Problem ist, WO die Begriffe definiert sind oder WIE sie zu definieren sind.
: Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass das WIE von vordergründigem Interesse ist, denn zum anderen Sachverhalt liegen Dir bereits Antworten vor.
: Prozeßeigener/Prozeßeigentümer/Prozeßverantwortliche/Prozeßinhaber:
: Diese Begriffe laufen mir immer wieder über den Weg, meinen aber letztlich alle eines: Diese Person ist verantwortlich dafür, dass der ihr jeweils zugeordnete Prozess vollständig und richtig beschrieben (dokumentiert) ist, in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Prozeßablauf. Das bedeutet nicht, dass er für alle Tätigigkeitsschritte im Prozeß auch die Führungs- bzw. Ausführungsverantwortung hat.
: Dazu folgendes Beispiel: Für die Beschreibung des Geschäftsprozesses Beschaffung ist idealerweise der Leiter der Beschaffung/ des Einkaufs als Prozeßeigner verantwortlich.
: Ein Teil dieses Prozesses beschäftigt sich u. a. mit dem Vertragsabschluß mit Lieferanten. Hier liegt die Ausführungsverantwortung beim Einkaufleiter oder den Mitarbeitern der Stelle "Einkauf". Ein anderer Teil beinhaltet die Planung und Ausführung der Wareneingangsprüfungen. Hier liegt die Ausführungsverantwortung für den planerischen Teil in der Stelle Arbeitsvorbereitung oder Qualitätswesen, für den Prüfungsteil beim Qualitätswesen oder dem Wareneingang oder dem Lager.
: Prozesskunde:
: Letztlich jeder, der mindestens ein Ergebnis aus diesem Prozess erhält. Am Beispiel Beschaffung; die Produktion/Fertigung, die "hoffentlich" fehlerfreies Zuliefermaterial verarbeiten kann.
: Prozessnutzer:
: Alle diejenigen Personen, die gemäß der Prozessbeschreibung handeln / handeln sollen.
: Gruß
: Peter Wintzer
: mir ist nicht ganz klar, ob es Dein Problem ist, WO die Begriffe definiert sind oder WIE sie zu definieren sind.
: Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass das WIE von vordergründigem Interesse ist, denn zum anderen Sachverhalt liegen Dir bereits Antworten vor.
: Prozeßeigener/Prozeßeigentümer/Prozeßverantwortliche/Prozeßinhaber:
: Diese Begriffe laufen mir immer wieder über den Weg, meinen aber letztlich alle eines: Diese Person ist verantwortlich dafür, dass der ihr jeweils zugeordnete Prozess vollständig und richtig beschrieben (dokumentiert) ist, in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Prozeßablauf. Das bedeutet nicht, dass er für alle Tätigigkeitsschritte im Prozeß auch die Führungs- bzw. Ausführungsverantwortung hat.
: Dazu folgendes Beispiel: Für die Beschreibung des Geschäftsprozesses Beschaffung ist idealerweise der Leiter der Beschaffung/ des Einkaufs als Prozeßeigner verantwortlich.
: Ein Teil dieses Prozesses beschäftigt sich u. a. mit dem Vertragsabschluß mit Lieferanten. Hier liegt die Ausführungsverantwortung beim Einkaufleiter oder den Mitarbeitern der Stelle "Einkauf". Ein anderer Teil beinhaltet die Planung und Ausführung der Wareneingangsprüfungen. Hier liegt die Ausführungsverantwortung für den planerischen Teil in der Stelle Arbeitsvorbereitung oder Qualitätswesen, für den Prüfungsteil beim Qualitätswesen oder dem Wareneingang oder dem Lager.
: Prozesskunde:
: Letztlich jeder, der mindestens ein Ergebnis aus diesem Prozess erhält. Am Beispiel Beschaffung; die Produktion/Fertigung, die "hoffentlich" fehlerfreies Zuliefermaterial verarbeiten kann.
: Prozessnutzer:
: Alle diejenigen Personen, die gemäß der Prozessbeschreibung handeln / handeln sollen.
: Gruß
: Peter Wintzer
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