Kennzeichnung von kundeneigenen Werkzeugen

  • Frank L.
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#5503 by Frank L.
Hallo zusammen!
Müssen kundeneigene Werkzeuge als solche gekennzeichnet sein (also auf dem Werkzeug selber "dieses Werkzeug gehört Kunden xyz") oder reicht es aus, wenn eine Werkzeugnummer auf dem WZ ist die dann irgendwo (in einer Exceldatei, oder so) u.a. definiert das das Werkzeug Kunde xyz gehört??
Hat da jemand Auditerfahrungen und kann mir mehr Infos geben.
Gruss
Frank L.



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  • Rudolf
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#5507 by Rudolf
Hallo Frank,
bei unserem Audit reichte die WZ-Nr. in einer
Excelliste die am Standort der WZ hing.
Gruß Rudolf



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  • Vivian
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#5513 by Vivian
Hallo
ein immer wieder interessantes Thema bei Audits durch den Kunden.
Der Kunde erwartet, dass mit seinem Werkzeug sorgfältig umgegangen wird und dass für den Umgang Bedingungen und Vorgaben definiert sind.
Selbstverständlich sollte der Mitarbeiter sowohl mit dem unternehmenseigenen Werkzeug als auch mit dem Kundenwerkzeug sorgfältig umgehen. Der Kunde sieht es jedoch gern, wenn das Werkzeug als seins erkennbar oder zumindest eindeutig als Kunden-Werkzeug erkennbar ist - also eine spezielle Kennzeichnung trägt.
Schönes Wochenende

Vivian



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  • Thomas B.
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#5514 by Thomas B.
Replied by Thomas B. on topic Kennzeichnung von kundeneigenen Werkzeugen
Hallo,
der Sinn dieser Forderung ist hauptsächlich, dass bei möglichen Insolvenzen das Werkzeug nicht in die Konkursmasse einfließt.
Dies kann eigentlich nur dadurch vermieden werden, dass das Eigentumsverhältnis direkt am Werkzeug ersichtlich ist und nicht in einer Excel-Liste beschrieben ist.




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