Beauftragter der obersten Leitung / Qualitätsmanagementbeauftragter

  • Guido
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#6943 by Guido
Hallo Kollegen!
Einer meiner Kunden trat vorhin an mich heran mit folgendem Problem:
Muß der Beauftragte der obersten Leitung zwingend aus der Geschäfsführerebene benannt werden, oder kann auch der QMB die parallel die Funktion des BOL übernehmen?
In der ISO 9001:2000 steht zwar unter 5.5.2, daß die oberste Leitung ein Leitungsmitglied benennen muß, aber hier stellt sich mir doch die Frage, warum sich die Geschäftsführung selber benennen soll.
Eine andere Frage ist die, ob ich überhaupt noch einen QMB benötige, in der Norm habe ich dergleichen jedenfalls nicht finden können.
Meine Interpretation ist folgende:
Die Geschäftsführung ist verpflichtet eines ihrer Mitglieder zum beauftragten der obersten Leitung zu benennen. Dieser BOL überträgt dann die Umsetzung bzgl. der Qualitätsmanagementsysteme an den QMB, wobei die Verantwortung beim BOL und damit in der Geschäftsführung liegt.
Liege ich mit dieser Interpretation richtig, oder gestattet es die Norm auch jemanden zum BOL zu benennen, der nicht in der Geschäftsführung sitzt (Im Klartext: BOL=QMB)?



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  • Patrick
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#6944 by Patrick
Hallo
Der Beauftragte der obersten Leitung ist in der Regel der QMB.
BOL bedeutet nicht "Beauftragter, der in der obersten Leitung sitzt", sondern "Jemand, der von der obersten Leitung beauftragt wurde".
Gruß
Patrick



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  • Guido
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#6945 by Guido
: Hallo
: Der Beauftragte der obersten Leitung ist in der Regel der QMB.
: BOL bedeutet nicht "Beauftragter, der in der obersten Leitung sitzt", sondern "Jemand, der von der obersten Leitung beauftragt wurde".
Aber ist das ganze dann auch noch Normkonform? Immerhin steht da ja: "Die oberste Leitung muß ein Leitungsmitglied benennen,..." Und unter einem Leitungsmitglied kann hier interpretiert werden, daß der Beauftragte in der obersten Leitung sitzen muß!
Für weitere Anregungen und Umsetzungen dieses Punktes 5.5.2 der ISO 9001:2000 wäre ich sehr dankbar.
Gruß, Guido



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  • Norbert S.
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#6946 by Norbert S.
Was ist ein "Leitungsmitglied"?
Bei Inhabergeführten Firmen ist nur der Geschäftsführer die Leitung. Entweder er macht sich selbst zum Beauftragten oder ..?
Nein, es geht darum dass dazu nicht der ernannt wird der abends die Halle zusaammenkehrt oder ein Lehrling. Es geht darum dass dieser Weisungsbefugt ist, und aufgrund seines Amtes Produktionen stoppen kann, sowie die Möglichkeit hat Massnahmen anzugreifen und durchzusetzten.
So liegt zumindest meine Interpretation, lasse mich aber gerne korrigieren
Gruß
Norbert

: Hallo
: : Der Beauftragte der obersten Leitung ist in der Regel der QMB.
: : BOL bedeutet nicht "Beauftragter, der in der obersten Leitung sitzt", sondern "Jemand, der von der obersten Leitung beauftragt wurde".
: Aber ist das ganze dann auch noch Normkonform? Immerhin steht da ja: "Die oberste Leitung muß ein Leitungsmitglied benennen,..." Und unter einem Leitungsmitglied kann hier interpretiert werden, daß der Beauftragte in der obersten Leitung sitzen muß!
: Für weitere Anregungen und Umsetzungen dieses Punktes 5.5.2 der ISO 9001:2000 wäre ich sehr dankbar.
: Gruß, Guido




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  • Vivian
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#6947 by Vivian
Hallo Guido,
das Ansinnen der Verfasser der Norm war es wohl, dass sich tatsächlich ein Leitungsmitglied für die Einfühung und Umsetzung des QMS engagieren sollte.
Den Verfassern war wohl durchaus bewusst, wenn der Beauftragte der obersten Leitung kein Mitglied der Unternehmensleitung ist, kann er die elementaren Forderungen der Norm nicht umsetzen.
Welche Chance hast du als QMB aus der zweiten Reihe, auf die Unternehmensstrategie und -ziele einzuwirken? Welche Weisungsbefugnisse darf ein 2.-Reihe-QMB in der Praxis tatsächlich ausüben?
Als QMB kann wirkungsvoll nur eine Person fungieren, welche die Prozesse aktiv beeinflussen kann, Mitarbeiter und Führungskräfte anleiten und anweisen darf.
Anders ist das edle Ansinnen der 9001 gefährdet.
Die Realität sieht, von Zertifizierungsgesellschaften aktzeptiert, häufig anders aus. Der QMB begleitet ehr die Funktion einer hölzernen Gallionsfigur, die beim Zusammenstoß mit dem Kunden oder der Zert.-Gesellschaft als erste den Aufprall abfängt. Die Geschäftleitung hält sich oft genug aus dem QM-Geschehen heraus.
Ich bin auch eine von der Zert-Gesellschaft akzeptierte QMB. Faktisch habe ich keine Weisungsbefugnisse, keine Einflussmöglichkeiten auf das QM. Ich darf jedoch die Verantwortung dafür tragen - nett nicht? Ich hänge wie eine Maionette zwischen den Fäden. Wie soll ich aus dieser Position heraus, die Forderungen der 9001 realisieren.
Es macht keinen Sinn, wenn der QMB nicht von der GL gestellt wird oder eine von der GL wertgeschätzte und befugte Person ("Es wird gemacht, wie es der QMB sagt") als Beauftragter der obersten Leitung berufen wird.
Schau in die Praxis und klammere dich nicht zu sehr an den Buchstaben der Norm fest.
Schönes Wochenende

Vivian



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  • Guido
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#6949 by Guido
: Was ist ein "Leitungsmitglied"?
: Bei Inhabergeführten Firmen ist nur der Geschäftsführer die Leitung. Entweder er macht sich selbst zum Beauftragten oder ..?
Genau so habe ich es in Inhabergeführten Firmen, oder Firmen mit nur einem Geschäftsführer kennengelernt. Der Inhaber/Geschäftsführer ist in diesem Fall der BOL und beauftragt dann zur Umsetzung (externe) Qualitätsmanagementbeauftragte. Aber wirklich weiter hilft das ja in der momentanen Problematik auch nicht. Für weitere Anregungen bin ich immer noch sehr dankbar!
Gruß Guido




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