Beauftragter der obersten Leitung / Qualitätsmanagementbeauftragter

  • Andreas
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#7048 by Andreas
Hi Guido,
Dein Anspruch an die Beratung in Ehren - aber wer bezahlt Dich eigentlich? Du solltest für die GF tätig sein und ggf. _nebenher“ Seelsorger für die MA spielen. Dann kannst Du auch jederzeit dem Auftraggeber in die Augen schauen.
Grüße
Andreas




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  • The Big Easy
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#8337 by The Big Easy
Ich bin auch gerade über diese Fragestellung gestolpert und sehe, dass auch hier im Forum Uneinigkeit darüber herrscht. Die Frage, die ich mir nun stelle, ist, wenn der obersten Leitung erlaubt ist, den QMB extern zu bestellen (s. Anmerkung 5.5.2), dann bedingt das ja, dass der QMB nicht Leitungsmitglied sein muss. Oder interpretiere ich das falsch?




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