Personalzertifizierung durch TAR Zert

  • Tobias
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#9388 by Tobias
Hallo,
ich habe vom TÜV ein Zusatzschreiben zur Anmeldung Qualitätsbeauftragter/TÜV erhalten. In diesem Schreiben gibt es einen Absatz "Voraussetzungen zur Zertifizierung", in welchem es heißt, dass man eine 1-jährige qualitätsbezogene Tätigkeit in Vollzeit nachweisen muß. Meine Frage ist nun, ob es hierfür bestimmte Vorschriften der Tätigkeitsfelder gibt bzw. ob sich dieses mehr an Arbeiten im Prozess richtet oder ob eine Tätigkeit im Produkt genauso gilt? Oder gibt es kann mir jemand eine Aufstellung genau dieser Art von "Ausbildung" gibt (Pflichtplan)?
Vielen Dank für jede Antwort, es eilt.



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  • steffen.h.
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#9413 by steffen.h.
Replied by steffen.h. on topic Re: Personalzertifizierung durch TAR Zert
Hallo Tobias
Zitat: ""qualitätsbezogene Tätigkeit in Vollzeit""
Gibt es vielleicht Tätigkeiten die das Ziel haben etwas wohlwissend falsch zu machen?
Leider kenne ich keine Tätigkeit die nicht direkt oder indirekt, wissend oder unbewusst qualitätsbezogen ist!
Deine Frage was wollen DIE eigendlich? kann nur von den Berufstheoretikern vom TÜV beantworten werden, die dir den Absatz untergejubelt haben!!
Zur eigentlichen Antwort ob Prozess oder Produkt bezogen, wie ich es sehe brauchen die nur einen Nachweis das man am Tagesgeschäft teilgenommen hat Prozess oder Produkt, ich denke das ist egal, also so ähnlich wie die Voraussetzungen einen Meister zu machen, da benötigt man auch nur einen Nachweis ein paar Jahre in die jeweilige Richtung gearbeitet zu haben, man sollte aber nicht unwissend sein!
Versuche einfach auf den ungenau umschriebenen Absatz vom TÜV eine direkte Antwort vom Verfasser zu bekommen, die sollen auch erklären was der Nachweis beinhalten muß und wie er aussehen soll und von wem er auszustellen ist, ganz einfach.
Wenn mir einer eine Frage stellt die ich nicht verstehe frage ich keinen anderen als den der die Frage gestellt hat. Bei einem Nachweis ist das nichts anderes.
gruß steffen.h.





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