Regreßpflicht für Audit-Leistungen?

  • Wolfgang Horn
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#9572 by Wolfgang Horn
Regreßpflicht für Audit-Leistungen? was created by Wolfgang Horn
Hi, Freunde der spezifikationsgerechten Lieferung und Leistung,
in unserer Runde hatten wir keine Informationen, wieweit ein Kunde,
- der im Namen einer Lieferantenentwicklung ein Audit durchgeführt hat,
- der mit seiner diktatorischen Gewalt als Kunde den Lieferanten zu neuen Prozessen genötigt hat, natürlich gutmeinend "manche Lieferanten muß man zu ihrem GLück zwingen",
- aber mit unbedachten Nebenwirkungen den Lieferanten in den Konkurs getrieben hat,
für diese Schäden regreßpflichtg gemacht werden kann?
Haben die Gläubiger des Lieferanten noch eine Chance?
Bei der Bewertung könnte folgender Gedankengang interessant sein:
* So ein hergelaufener Trainer wie ich hat schlimmstenfalls schlechten Rat, aber keine Macht. Keiner braucht seinen schlechten Rat befolgen. Daher kann der Geber schlechten Rates auch nicht verantwortlich gemacht werden für die Schäden infolge der Anwendung seines Rats.
* Ganz anders ist das beim Großkunden. Der hat die Macht des Kunden. Wenn er "hü" sagt, muß sein Lieferant springen. Diese Macht begründet eine Verantwortlichkeit. Die Frage ist nur, welcher Rechtsanwalt ist so gewitzt, daß er die berechtigten Interessen seiner Klienten auch vom Gericht bestätigt bekommt.
Ciao
Wolfgang
P.S. Nebenbei amüsiert mich, möglicherweise ein Gegenargument gefunden zu haben gegen meine Lieblingsfeinde: Die Gurus unter den Managementlehrern, die weniger oder noch weniger durchdachte Ratschläge geben und mit ihrer Macht als Guru, als Götze, den Zuhörer bevormunden - und mit sorgloser Anwendung dieser Macht den Zuhörer zu Schäden veranlassen.
Und ich Ingenieur überziehe mein Taschenbuch für den Maschinenbau mit einem unsichtbaren Glanz, weil das Wissen darin von höchster Qualität ist und von Bevormundung kaum eine Spur.
W.



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  • Frank Hergt
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#9573 by Frank Hergt
Replied by Frank Hergt on topic Re: Regreßpflicht für Audit-Leistungen?
Hallo Wolfgang!
Hat's in Deiner Stuttgarter Runde zuuufällig Automotive-Lieferanten? In dem Falle lautet heutzutage normalerweise die Antwort, daß Du den Kunden nicht mehr vor Gericht zu bringen brauchst, denn der hat gerade seinen einzigen übriggebliebenen Lieferanten für eine bestimmte Teilegruppe verloren und ist damit hart genug gestraft. Eine Firma ZF z.B. KANN gar nicht mehr Pleite gehen.
Ansonsten: Niemand zwingt Firmeninhaber, Aufträge von bestimmten Kunden anzunehmen. Niemand zwingt Kunden, bei einem bestimmten Lieferanten zu kaufen. Normalerweise treibst Du einen Lieferanten eher in die Pleite, indem Du auf einen anderen oder eine andere Technologie ausweichst (siehe z.B. Peguform). Und das ist so legal wie legitim.
Und was Deine Management-Gurus angeht: Niemand wird gezwungen, ihren Lehren zu folgen. Wenn jemand es tut und dabei draufgeht: Man geht eigentlich davon aus, daß man ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € die Leute nicht mehr allzusehr vor sich selber zu behüten braucht. Manchmal tut Dummheit halt weh.
Schöne Grüße
Frank
PS: Nebenbei, ich find's immer witzig, wenn Unternehmen in Stellenanzeigen damit werben, daß sie im Automotive-Sektor zuständig sind.....



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  • Wolfgang Horn
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#9574 by Wolfgang Horn
Replied by Wolfgang Horn on topic Re: Regreßpflicht für Audit-Leistungen?
Hi, Frank,
Dank für den Freitags-Lacher:
"...daß Du den Kunden nicht mehr vor Gericht zu bringen brauchst, denn der hat gerade seinen einzigen übriggebliebenen Lieferanten für eine bestimmte Teilegruppe verloren..."
:-)
Ciao
Wolfgang



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  • Vivian
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#9614 by Vivian
Hallo Wolfgang,
die Frage ist juristisch äußerst schwierig. Du musst eine Grundlage finden, um anhand geltender Gesetze oder vertraglicher (und natürlich dokumentierter) Grundlage einzuhaken. Ansonsten dürfte es schwerfallen jemanden vor Gericht auf Schadenersatz festzunageln.
Verbaler Druck in Verhandlungen oder im Audit reicht nicht aus. Unter Unternehmen gilt in der Regel die Vertragsfreiheit. Natürlich gibt es einen Mindestschutz gegen sittenwidrige bzw. rechtswidrige oder massiv benachteiligende einseitige Bedingungen. Ein Beispiel ist z. B. die "Überraschende Klausel" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hat jemand aus der Automobilindustrie bereits geklagt????? Mir ist niemand bekannt. Mich würden solche Gerichtsfälle brennendst interessieren.
Fakt ist, niemand zwingt ein Unternehmen, Verträge zu ihrem Nachteil abzuschließen. Die Bauindustrie ist hier negativer Vorreiter. Ich habe mich vor ca. 3 Jahren mit einem GF aus der Bauindustrie fürchterlich gestritten. Mein Argument: Mach deine Firma mit Anstand zu, zahle deine Leute bis auf den letzten Arbeitstag aus und ziehe dich mit dem was du bis jetzt erreicht hast vom Markt zurück oder suche dir eine neue Branche. Es hat keinen Zweck dich am Markt unter Wert und jenseits der Kostendeckung zu verkaufen, nur um Aufträge zu bekommen. Dein Sterben dauert nur länger. Leider war er nicht einsichtig.
Zwei später ist er pleite gegangen: Firmeninsolvenz, Privatinsolvenz, 3 Monate ausstehende Gehaltszahlungen (für zwei Monate gibts für die Mitarbeiter Konkursausfallgeld von der Agentur)- keine Ressourcen mehr, um im Leben noch mal durchzustarten.



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