Das Problem des Radlers in Österreich ?

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Das Problem des Radlers in Österreich ?
Autor: Rescheneder
21.2.2005 - Das Problem des Radler-Bieres in Österreich ? - Zusammenfassung
Im Falle des Mischgetränkes Radler-Bier gibt es eine eigene gesetzliche Regelung und man kann im juristischen Sinne nicht von einer Konsumententäuschung sprechen.
Eine diesbezügliche Klage würde keinen Erfolg haben.
Das Mischgetränk kann daher aus denselben Grund mit künstlichen Süßstoff (z.B. Aspartam) versetzt werden.
In Österreich gibt es kein gesetzlich fundiertes Reinheitsgebot bei Bier. Der Hersteller kann damit werben, sofern er die Kriterien des (deutschen) Reinheitsgebotes einhält.
Aspartam ist ein weit verbreiteter künstlicher Süßstoff, der heute von Limonaden über Joghurt und Milchmischgetränken bis hin zu Marmeladen verwendet wird. Allerdings mit einer Kennzeichnung des Inhaltstoffes.
Eine Kennzeichnung beim Radler ist nicht vorhanden.
Der Konsument benötigt eine bessere Deklaration.
Letztlich will der Konsument ein gesundes Lebensmittel, das nicht durch juristische Tricks verfälscht wird und er möchte der Werbung der Nahrungsmittelindustrie trauen können !
Beim Kunden wird durch solche Gesetze das Vertrauen zerstört und der Kunde muss sich die generelle Frage stellen:
Welche Nahrungsmittel sind heute noch nicht mit versteckten Zusatzstoffen (E-Nummern) ohne Deklaration vergiftet und werden gesetzlich toleriert ?
Rescheneder
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