Gesetzesmerkmale - Kundenvorgaben - D-FMEA

  • Markus
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#12702 by Markus
Hallo,
folgende Problemstellung:
Aufgrund von Gesetztesforderungen werden bestimmte Merkmale in der Designfmea mit einer sehr hohen RPZ bewertet. Diese Merkmal weisen lt. Gesetztesforderung eine höhere Toleranz aus, als uns der Kunde am Endeffekt zubilligt.
D.h. der Kunde schränkt die Toleranzgrenzen für dieses Merkmal ein.
Die Problematik, die sich bei diesem Merkmal stellt, ist folgende:
Aufgrund des "bescheidenen" Messverfahrens" und der Einschränkung der Toleranzgrenzen durch den Kunden gelingt es nicht einen fähigen Prozeß nachzuweisen.
Allerdings müssen wir aufgrund der Bewertung in der Designfmea für dieses Merkmal eine Prozeßfähigkeit nachweisen.
Wie kann man mit so einer Situation umgehen ?
Die kundenspezifische Toleranzeingrenzung bei der Prozeßfähigkeitsbetrachtung außer Acht lassen ?
Desweiteren muß man hinzufügen, daß seitens des Kunden eine Prozeßfähigkeit nicht gefordert wird, sondern diese aufgrund unseres QM-Systems und der Bewertung in der Designfmea gefordert wird.
Gibt es hierzu irgendwelche Lösungsansätze, oder war eventuell bereits jemand mit einer ähnlichen Problematik beschäftigt ?
Danke für die Unterstützung.
mfg
Markus

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  • Vivian
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#12710 by Vivian
Hallo Markus,
die Kundenforderung darfst du keinesfalls ignorieren. Das gibt Probleme! Wenn ihr Produkte liefert, die den vorgegebenen Toleranzen des Kunden nicht entsprechen, kann der Kunde reklamieren bzw. Nachbesserung verlangen. Das geht voll zu euren Kosten.
Ich habe die Erfahrung gemacht, das Kunden häufig sehr enge Toleranzen setzen - meist mehr als tatsächlich erforderlich. Einige der Kunden begründen die Forderung damit, dass die Toleranzen eh in der Serienproduktion schlechter werden. Das kann ich tatsächlich bestätigen. Also werden die Toleranzen von Beginn an enger gesetzt.
Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Ihr verbessert euer Messverfahren und sortiert die fehlerhaften Teile aus.
- Ihr schafft einen sicheren Produktionsprozess.
- Ihr verhandelt mit dem Kunden, ob er die gesetzlich festgelegten Toleranzen - ich nehme an, diese sind für euch günstiger - akzeptiert. Jedoch auch hier müsst ihr im Zweifelsfalle nachweisen können, dass der Prozess unter diesen Bedingungen sicher ist.
Schöne Grüße
Vivian

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